Muss man als Pfarrer sich selbst dann an die Schweigepflicht halten falls man währenzder Beichte erpresst oder gar mit dem Tod bedroht wird?

4 Antworten

denke nicht... psychologen und psychiater müssen es jedenfalls nicht, ob das im geistlichen bereich auch so ist weiß ich nicht. aber ich denke man könnte es niemandem verübeln zur polizei zu gehn wenn er eine konkrete morddrohung erhält.

Hallo,

die katholischen Priester und auch die evangelischen Pfarrer*innen haben das Beichtgeheimnis zu wahren: Sie dürfen etwas, was ihnen in der Beichte anvertraut wurde, nicht verraten, auch nicht, wenn ein Leben in Gefahr ist (das eigene oder ein fremdes) oder z.B. ein (bisher ungelöster) Mord begangen wurde. Das Beichtgeheimnis darf unter keinen Umständen verletzt werden.

Geregelt ist dies für die katholische Kirche im Codex Iuris Canonici:

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich,
dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte
oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu
verraten.

Für die evangelische Kirche im Pfarrdienstgesetz der EKD:

§30: Beichtgeheimnis und seelsorgerliche Schweigepflicht
(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren
(2) Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seelsorge anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Werden sie von der Person, die sich ihnen anvertraut hat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.
(3) Soweit Pfarrerinnen und Pfarrern Nachteile aus der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses und der seelsorglichen Schweigepflicht entstehen, hat die Kirche ihnen und ihrer Familie Schutz und Fürsorge zu gewähren.

Das Beichtgeheimnis steht übrigens auch unter dem Schutz des Gesetzes. D.h.: Vor Gericht darf ein Pfarrer, wenn er verhört wird, auf das Beichtgeheimnis verweisen und somit die Aussage verweigern.

Sollte er das Beichtgeheimnis brechen, weil er es eben nicht mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann, hat das halt berufliche Folgen für ihn, die Kirche ergreift dann also Maßnahmen.

Das Einzige, was ein Pfarrer machen kann (wenn er den geleisteten "Eid" nicht verletzen will), ist, dem/der Beichtenden ins Gewissen zu reden, damit er/sie sich selbst stellt oder nicht noch mehr anstellt.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Also: Fakt ist, KEINER muss sich an die Schweigepflicht halten. Es gibt nur mehr oder weniger Repressalien.

Zum Beispiel hat ein Anwalt real Strafen zu erwarten, wenn er Geheimnisse seines Mandanten preisgibt.

Ein geistlicher Seelsorger muss sich auch nicht dran halten. Problem ist, dass er definitiv aus der Kirche fliegt. Und Vertrauen wird man dieser Person auch nicht mehr.

Ein normaler Seelsorger muss sich auch nicht daran halten. Problem ist, dass er danach kein Vertrauen mehr genießt und seinen Job verliert.

Was aber klar ist: KEIN Seelsorger darf dazu gezwungen werden, eine Aussage zu machen, zu Dingen, die geschehen sind, aber nicht mehr andauern. Das Ganze nennt sich Zeugnisverweigerungsrecht: Es st ein RECHT, aber keine Pflicht.

Es gibt nur EINE Grenze: Wenn Gefahr abgewendet werden muss. Beispiel: Ein Kindesentführer beichtet, dass er gerade ein Kind entführt hat und dieses festhält. Dies MUSS angezeigt werden.

Anders läge der Fall, wenn die Tat abgeschlossen ist, das Kind also entweder nachweislich tot oder lebendig zurück bei den Eltern ist.

Wie es dein Name schon sagt, ist es eine Straftat.