Dürfen Pfarrer Mörder verraten?

5 Antworten

Hallo,

nein, weder evangelische noch katholische Pfarrer dürfen etwas, was ihnen in der Beichte anvertraut wurde, verraten, auch nicht, wenn ein Leben in Gefahr ist oder ein Mord schon begangen wurde. Das Beichtgeheimnis darf unter keinen Umständen verletzt werden.

Geregelt ist dies für die katholische Kirche im Codex Iuris Canonici:

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.

Für die evangelische Kirche im Pfarrdienstgesetz der EKD:

§30: Beichtgeheimnis und seelsorgerliche Schweigepflicht

(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren.

(2) Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seelsorge anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Werden sie von der Person, die sich ihnen anvertraut hat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.

(3) Soweit Pfarrerinnen und Pfarrern Nachteile aus der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses und der seelsorglichen Schweigepflicht entstehen, hat die Kirche ihnen und ihrer Familie Schutz und Fürsorge zu gewähren.

Die deutschen Gesetze schützen das Beichtgeheimnis ebenso wie alles, was in einem Seelsorgegespräch gesagt wird. Zum einen gibt es in Straf- und in Zivilprozessen ein "Zeugnisverweigerungsrecht" (Strafprozessordnung § 53 und Zivilprozessordnung § 383). Die Schweigepflicht der Geistlichen ist im Falle einer Beichte in jedem Falle bindend. Das heißt, man kann nicht davon entbunden werden, nicht einmal von der beichtenden Person selbst. Im Falle eines seelsorgerlichen Gesprächs ist das anders. Hier kann die Person, die die Seelsorge in Anspruch genommen hat, den Seelsorger oder die Seelsorgerin von der Schweigepflicht entbinden.

Liebe Grüße

"Die Schweigepflicht der Geistlichen ist im Falle einer Beichte in jedem Falle bindend. "

Es gibt keine SchweigePFLICHT in den deutschen Gesetzen, nur ein ZeugnisverweigerungsRECHT.

Die Pflicht besteht lediglich gegeüber dem konfessionellen Träger, der Kirche oder Religionsgemeinschaft. Eine Person, die die Beichte abgenommen hat, kann das Beichtgeheimnis brechen, hat dann aber eine Exkommunikation zu erwarten. Andere "Strafen" sind nicht zu erwarten.

Wenn irgendeine Person, sei es Pfarrer oder Psychologe, die Funktion einer seelsorgerischen Tätigkeit wahrnimmt, hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht über die ihm im Gespräch anvertrauten Informationen.

Und das wichtige dabei ist: Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein "Recht" und keine "Pflicht". Demnach darf natürlich ein Pfarrer der Polizei diese Informationen zur Verfügung stellen, muss er aber nicht.

Man muss aber noch sagen, dass das "Beichtgeheimnis" für Geistliche eine Pflicht ist, die an ihre Mitgliedschaft in der konfessionellen Organisation geknüpft ist. Ein Pfarrer darf vertrauliche Informationen aus der Seelsorge preisgeben, muss aber damit rechnen, aus seiner Funktion als Pfarrer entlassen zu werden (Exkommunikation).

Ich habe mit den §53 StPO einmal genauer angeschaut.

Personen, die seelsorgerische Tätigkeiten wahrnehmen, haben tatsächlich den Sonderstatus, dass man sie auch nie dazu zwingen kann, eine Aussage zu machen.

Ich kann zumindest den Gedanken verstehen, dass man sich wenigstens einem Menschen anvertrauen kann, ohne dass dieser dazu gezwungen werden kann, darüber auszupacken.

Am Ende denke ich, dass es aber keine Schweigepflicht geben darf, sondern der "Seelsorger" das Recht zum Zeugnis gegenüber dem Recht der Zeugnisverweigerung mit seinem Gewissen abwägen muss, venünftig ist.

In der Seelsorge gibt es ein ZeugnisverweigerungsRECHT, das aber keine Pflicht darstellt. Allerdings gibt es in einigen Kirchen das Beichtgeheimnis.

Was verstehst du unter verraten?

Natürlich darf -  und muss - ein Pfarrer, wenn er von einem Mord erfährt, die Polizei in Kenntnis setzen, so wie jeder andere Bürger auch.

Eine Ausnahme gilt nur für die Beichte: was der Priester bei der Beichte
erfährt, unterliegt dem Beichtgeheimnis, egal was es ist. Und das Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos.

Natürlich darf -  und muss - ein Pfarrer, wenn er von einem Mord erfährt, die Polizei in Kenntnis setzen, so wie jeder andere Bürger auch.

Nein, das muss weder ein Pfarrer noch jeder andere Bürger. Niemand ist verpflichtet, eine begangene Straftat anzuzeigen.

Nein, es gibt nichts, was das Beichtgeheimnis aufhebt.