Gilt die Schweigepflicht eines Psychologen auch bei einem Mord?

8 Antworten

Die Antwort von seanna ist korrekt - unter der Annahme, dass Du als Fragesteller nicht einfach "Psychologe" meinst, sondern "Psychotherapeut". Dieser unterliegt als dem Arzt gleichgestellter Behandler der Schweigepflicht. Das gilt natürlich nicht für Psychologen, die nicht im klinischen Bereich arbeiten, sondern beim TÜV, in der Wirtschaft (auch im Gefängnis gilt die Schweigepflicht nicht uneingeschränkt). Ich bin übrigens Psychologischer Psychotherapeut

Natürlich wird bei sowas die Schweigepflicht nicht eingehalten ist doch logisch.

spellon  12.11.2015, 00:51

Warum ist das logisch für dich?

EminaBoudjemaa  12.11.2015, 01:09
@spellon

Weil solch eine schwerwiegende Straftat nicht über die Schweigepflicht gestellt wird. 

Halllloooooo  12.11.2015, 00:55

Wenns doch ein mord ist, dann finde ich ist klar das die Schweigepflicht nicht eingehalten wird.

Soweit ich das gelesen habe gilt die Schweigepfllicht. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn du dem Psychologen sagst dass du einer bestimmten Person Schaden zufügen möchtest (z.B. durch Mord) dann darf er es dieser Person sagen. Ob er dabei deinen Namen nennen darf weiß ich nicht. Da wird aber Google dein bester Freund sein.

Oder in Kurzform für dich:

http://lmgtfy.com/?q=Schweigepfliche+Psychologe

Ist die Tat bereits verübt, besteht Schweigepflicht.

Ist sie nur angekündigt dh besteht noch Gefahr für Leib und Leben, muss der Arzt/Therapeut das nach Ermessen der realen Gefahr anzeigen. Erklärt sich auch durch den hippokratischen Eid.

Wenn das Verbrechen schon geschehen ist, ist das Opfer tot, der Arzt/Therapeut kann kein Leben mehr retten. Das ist seine einzige Aufgabe, nicht Strafverfolgung.

Ebenso darf er aber in eigenem Ermessen bei angedrohter schwerer Körperverletzung und Kindeswohlgefährdung frei entscheiden, ob er eingreift (anzeigt und zwangseinweist - nicht Selbstjustiz!)

Quelle: Psychiaterin selbst dazu befragt.

Schweigepflicht ist immer in extremen Ausnahmefällen eine Sache für sich.

Bei Mord, darf z.b. dein Rechtsanwalt als Verteidiger nicht mehr auf Unschuldig plädieren, wenn du ihm den Mord gestanden hast.

Katholische Pfarrer unterliegen mit dem Beichtgeheimnis einer ganz besonderen Schweigepflicht. Hier darf bei Mord keine Absolution gegeben werden, der Pfarrer darf aber auch hier nicht das Beichtgeheimnis brechen.

Der Psychologe unterliegt ja nur der ärztlichen Schweigepflicht. Diese schränkt auf medizinisch Notwendig und medizinischen Zusammenhang mit dem Patienten ab.
Hier dürfte also Mord nicht zwingend unter die Schweigepflicht fallen.

Den Psychologen fragen wie weit seine Schweigepflicht geht und bis zu welchem Punkt er bereit ist dies auch einzuhalten.
Dann kommt es aber immer noch darauf an, ob du ihm ausreichend vertraust.