Muss man als Pächter das Personal behalten?

7 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe wirst Du der neue Arbeitgeber/Pächter.

Und suchst Dir Rat im Internet über juristsche Fragen des Arbeitsrechts bei wildfremden Personen, die auch ohne weiteres Schüler der 8. Klasse sein könnten???

Eine Kündigungsschutzklage zu verlieren kann für einen Betrieb katastrophal sein.

Nimm einen Fachmann zur Beratung!

mac82 
Fragesteller
 08.03.2013, 20:15

Ach schau an was du so in der 8 Klasse alles hattest...^^ Und ich suche keinen Rat, den gebe ich mir immer noch selber, sondern Infos. Das wo ist hier ja egal.

Und ich brauche keine Kündigungsschutzklage, ich kann sehr wohl mit einhaltung einer Frist jeden Arbeitnehmer kündigen. Auch wenn einige meinen sie wären unkündbar. Wenn ich einen Betrieb übernehme, dann ist nachvollziehbar das ich betriebsintern etwas ändere oder anpasse um das bestmögliche Ergebniss zu erhalten. Personal gehört auch dazu. Folglich --- Betriebsbedingte Kündigung. Es ging nur darum ob man die Arbeitsverträge immer automatisch übernimmt.

Dem ist wie ich jetzt weis nicht so, man kann das auch vorab klären.

Du trittst in die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten ein.

Kündigen könntest Du also im Normalfall nur mit einer gerichtsfesten Begründung und nie "ohne weitere Angaben".

Und einfach zu schreiben, die Kündigungen seien "betriebsbedingt" reicht auch nicht aus, sondern da müsstest Du schon die "Bedingungen" nennen, die Dich zur Kündigung zwängen und die könnten dann vom Arbeitsgericht überprüft werden.

Beim Übergang auf einen neuen Eigentümer/Pächter gelten alle bestehenden Verträge weiter. Also nicht nur die Arbeitsverträge.

Kündigen kannst du nur mit Begründung. (fristgemäß)

mac82 
Fragesteller
 08.03.2013, 19:43

Dachte ich mir. Aber gut, so lange man die Frist einhält kann man also normal kündigen. Begründung wäre dann schlicht 'Betriebsbedingt'.

Um Missverständnisse vorzubeugen, es geht nicht darum einfach Personal zu feuern, dass ganze hat schon wirtschaftliche Hintergründe.

Anton96  08.03.2013, 21:11
@mac82

Bei einer Betriebsbedingten Kündigung ist der normale Weg das der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht, die mag dann gegen ihn Entschieden werden, das steht aber auf einem anderen Blatt. Ach ja bei einer Betriebsbedingten Kündigung musst du damit rechnen das je nach Betriebsgröße eine Sozialauswahl erfolgen muss. So wie ich das sehe solltest du dir eine rechtsverbindlichen Rat bei einem Anwalt holen und dich nicht auf Antworten bei GF verlassen.

kan man auch kuedigen

wer einen bestehenden betrieb erwirbt der übernimmt in der regel auch das personal. es ist nicht möglich, dass du die leute einfach so kündigst.