Praxisgemeinschaft wird zu MVZ, was ist mit dem Personal?
Guten Tag zusammen,
folgende (unklare) Situation.
Ich bin Erstkraft (MFA und Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung) in einer Gemeinschaftspraxis. Angestellt seit 8 Jahren. Ich werde übertariflich bezahlt.
Die Praxis wird zu einem medizinischen Versorgungszentrum. Unsere Ärzte, welche aktuell noch unsere Chefs sind, sind dann auch nur noch Angestellte des übernehmenden Krankenhauses. Folglich haben sie mit der Personalsituation nichts mehr zu tun. Jeder Angestellte bekommt einen neuen Arbeitsvertrag.
Nun meine Fragen:
- Muss das Krankenhaus bestehendes Personal übernehmen?
- Was ist mit den Gehältern?
- Gibt es Gesetze die regeln, welche die Übernahme zu aktuell bestehenden Verträgen niedergelegt haben?
- Welche Sicherheiten gibt es?
Man soll ja bedenken, dass Arbeitnehmer sich aufgrund der individuellen Gehaltssituation die Lebensgewohnheiten angespasst haben.
Vielen Dank im Voraus.
Bitte nur versierte Antworten. Bitte keine Meinungen.
1 Antwort
Schau mal unter §613a BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Ich vermute, dass das auf euren Fall zutreffen dürfte. Sicherheitshalber würde ich mich in so einer Situation aber spätestens dann, wenn es um irgendwelche Vertragsänderungen geht, an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden - und zwar vor jeder Form von Unterschrift!
Danke! Das war wirklich hilfreich!