Mietvertrag auf Zeit (Knebelvertrag)?

8 Antworten

Meine Frage, ist diese Art von Zeitmietvertag Rechtens,

Nein, nicht mehr rechtens.

und bin Ich dann 3 Jahre daran Gebunden ?

Nein, Sie können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen, Oder kann Ich den Vertrag totzdem vorzeitig kündigen

Meines Erachtens bin Ich nicht daran gebunden , da kein Grund einer Befristung nach § 575 Zeitmietvertrag genannt wurde

Genau aus diesem Grund ist die Befristung unwirksam.

Ohne genaues Wissen darüber, vermute ich, dass sich der Vermieter einen Weg für Mieterhöhungen freihalten will.

DerCAM  06.01.2014, 00:21

Deine Vermutung mag durchaus zutreffen. Dies aendert aber nichts daran, dass die Befristung hier unwirksam ist und somit ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt, der den ganz normalen gesetzlichen Kuendigungsfristen nach BGB 573c unterliegt.

anitari  06.01.2014, 08:06

Für Mieterhöhungen ist es völlig irrelevant ob der Vertrag befristet ist oder nicht.

Du hast unterschrieben - die Befristung bedarf keiner Begründung

DerCAM  06.01.2014, 00:19

Das sieht der Gesetzgeber aber voellig anders (BGB 575). Die Befristung bedarf sehr wohl einer Begruendung und es darf sich auch nur um einen der 3 in BGB 575 genannten Befristungsgruende handeln. Ausserdem muss der Befristungsgrund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Wen nur eine der genannten Voraussetzungen nicht erfuellt ist, ist die Befristung unwirksam und es liegt somit ein unbefristetes Mietverhaeltnis vor.

anitari  06.01.2014, 08:05

die Befristung bedarf keiner Begründung

Falsch. Jedenfalls wenn es um einen ganz "normalen" Mietvertrag über Wohnraum geht.

werbon  06.01.2014, 08:51

Du hast unterschrieben - die Befristung bedarf keiner Begründung

Nicht alles was man unterschreibt ist so automatisch auch wirksam.

Es bedarf sehr wohl einer Befristung.

Gerhart  06.01.2014, 09:36
@werbon

äh, Begründung.

Meine Frage, ist diese Art von Zeitmietvertag Rechtens, und bin Ich dann 3 Jahre daran Gebunden ? Oder kann Ich den Vertrag totzdem vorzeitig kündigen ? Meines Erachtens bin Ich nicht daran gebunden , da kein Grund einer Befristung nach § 575 Zeitmietvertrag genannt wurde.

Wenn die Fakten so sind, wie du sie schilderst, es sich um normalen Wohnraum, nixcht Studentenwohnheim und in Deutschland handelt, ist das völlig zutreffend.

Die Befristung ist unwirksam, du hast einen stinknormalen unbefristeten Mietvertrag. (s. DerCam). Nun solltest du aber nicht das deinem Vermieter mitteilen. Schweige! Du kannst jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen.