Muss man als Hartz 4 Empfänger als Angeklagter Gerichtskosten zahlen?

15 Antworten

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Das ist eine gute Frage, die ich dir sehr gerne beantworte ;-)

Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen, der eine entsprechende Bedürftigkeit nachweist. Darüber hinaus muss der Klagegrund vernünftig sein und es müssen gute Erfolgschancen dafür gegeben sein.

Nach dem Gesetz ist man entsprechend bedürftig, wenn man die Kosten für einen Prozess, den man zur Wahrung der eigenen Interessen führen muss, nicht selbst tragen kann. Um diese nachzuweisen, ist dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Die Vernünftigkeit des Klagegrundes wird daran bemessen, ob eine Person, die kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, ebenfalls Klage einreichen würde. Ferner muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Dies ermittelt das zuständige Gericht in einer summarischen Vorabprüfung.

http://0r2.de/prozesskostenhilfe

Hoffe, konnte helfen. Gruß, eXpertAudio

angy2001  21.01.2011, 13:25

Richtig, nur muss man das vorher beantragen und nicht erst dann daran denken, wenn der Kostenbescheid auf dem Küchentisch liegt.

yvonnemaus 
Fragesteller
 21.01.2011, 13:26

Vielen Dank,dann werde ich mich mal schlau machen.Wenigstens EINER,der vernünftig antwortet.

eXpertAudio  21.01.2011, 13:27
@yvonnemaus

Mit der "Hilfreichsten Antwort" (Sternchen) erhälst Du weitere Informationen von mir. Bitte sei doch so nett. Danke :-)

Nemisis2010  21.01.2011, 13:28
@yvonnemaus

Zitatauszug: "Angeklagter Gerichtskosten" "wurde bestraft"

Quatsch, als Angeklagter in einem Strafverfahren hast Du keinen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.

Panazee  21.01.2011, 13:33
@yvonnemaus

@yvonnemaus

Also wirklich vernünftig ist die Antwort nicht. Es ist lediglich das, was du hören willst. Du willst halt hören "Geh da und da hin und die zahlen das für dich". Das wird aber nicht passieren. Du kannst natürlich Prozesskostenhilfe beantragen, aber zum einen muss das vor einer Verhandlung passieren und zum anderen ist das für deinen Anwalt und nicht für Gerichtskosten, die entstehen, wenn du verlierst und drittens bekommt man diese Prozesskostenhilfe nur, wenn man selbst klagen will um ein berechtigtes Eigeninteresse zu wahren. Hat man ein Verfahren, weil man einer Starftat angeklagt wird, dann hat man das Recht auf einen Pflichtverteidiger aber nicht auf Prozesskostenbeihilfe.

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...aber egal wie, wenn du wegen einer Straftat verurteilt wurdest musst du die Gerichtskosten selbst zaheln.

Larah10  21.01.2011, 15:45
@Panazee

"Mit der "Hilfreichsten Antwort" (Sternchen) erhälst Du weitere Informationen von mir. Bitte sei doch so nett. Danke :-)" Du meine Güte...so weit isses schon ? Auf einer Frage-Plattform ?! *kopfschüttel

Pierre1402  24.11.2014, 02:09
@Panazee

auf dieser seite steht wirklich nur mist. wenn du hartz4 empfängst und verurteilter in einem strafverfahren bist, kannst du eine stundung beantragen. zurzeit bei mir derselbe sachverhalt. die stundung wurde bewilligt. nach stundungsablauf ( in der regel 1 jahr) wirst du erneut angeschrieben um deine finanzielle lage offen zu legen......bist du dann immernoch hartz4 empfänger musst du die gerichtskosten AUF KEINEN FALL tragen. Das ist dann auch nicht möglich logischerweise.....Jedes andere Kommentar hier ist FALSCH!

nur deppen hier ;-) großes mal und keine ahnung :( hört auf euer primatenähnliches halbwissen zu verbreiten. eure ignoranz WIDERT MICH AN!

Ich nehme (hoffe) mal stark an, dass du das selber zahlen musst. Das ist ja ein Teil der Strafe, die du bekommen hast. Wärst du freigesprochen worden, hättest du nichts zahlen müssen.

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Irgendwo hört es sich ja auch auf. Soll der Steuerzahler auch noch die Strafen zahlen, zu denen dich ein Gericht verurteilt hat?

yvonnemaus 
Fragesteller
 21.01.2011, 13:29

Sie kenn aber überhaupt nicht die ganze Geschichte.Ich habe eine Strafe bekommen und muss dann auch noch die Blutabnahmen usw bezahlen,das verstehe ich nicht.Und muss dann noch Schmerzensgeld an jemanden zahlen.Ich war nur zu naiv und habe mir keinen Anwalt genommen,sonst hätte ich nicht so viel bekommen,also.

Panazee  21.01.2011, 13:46
@yvonnemaus

Tja, das ist aber dein Problem. Du bist rechtskräftig verurteilt worden. Warum und wie, ist egal. Wenn jemand rechtskräftig verurteilt wurde gehe ich davon aus, dass er schuldig ist und natürlich muss er dann alle Kosten tragen, die durch seine Straftat entstanden sind (auch Blutabnahme). Wenn du naiv warst und nicht auf einen Pflichtverteidiger bestanden hast ist das dein Problem und nicht das der Steuerzahler. Sozialstaat heisst "wir helfen dir wenn du in Not bist" und nicht "schalt dein Gehirn ruhig aus, wir zahlen ja sowieso alles".

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...unser Sozialstaat ist dafür da Leute zu unterstützen, die bedürftig sind und ich zahle gerne Steuern um diese zu unterstützen. Allerdings zahle ich nichts um die Kosten irgendwelcher Straftaten zu bezahlen, die von Sozialhilfeempfängern begangen werden.

Im Strafverfahren steht Dir keine Prozeßkostenhilfe zu!

ja, Du wirst die Gerichtskosten tragen müssen. Melde Dich bei der Gerichtskasse und beantrage Ratenzahlung.

Pierre1402  24.11.2014, 02:11

ohje du bist ein ganz schwerer fall , ne? hat er in nur EINEM satz etwas von prozesskostenhilfe erwähnt?

wenn man keine ahnung hat, einfach mal mund halten dumpfbacke!

nein soweit ich weiß nicht ^^ du bekommst gerichtskostenhilfe die kannst du bei dem zuständigen gericht beantragen.. ich arbeite beim anwalt daher weiß ich das^^

Wie soll der/dieFragestellerIn denn das Geld "abstottern", wenn er kein Geld hat? Auf mich kommt das auch bald zu und ich werde, egal ob ich den Prozess gewinne oder verliere, ohnehin nichts bezahlen (können/wollen). Von daher muss das der Staat bezahlen. Die nennen das dann Stundung und damit hat sich die Sache erledigt. Auch das Schmerzensgeld werde ich einfach nicht bezahlen. Wozu auch? Nur weil das Gericht mich verurteilt hat? Nein, danke. Sollen die mich (auch Hartz IV) doch pfänden. Wo nichts zu holen ist, kann man nichts holen. Bei mir ist der Kläger ein Sachbearbeiter vom Arbeitsamt. Der müsste im Zivilprozess eigentlich wissen, dass ich kein Geld habe.