wird einem Hartz IV Empfänger die Beerdigungskosten eines Verwandten bezahlt?

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§ 74 SGB XII: Es sind die erforderlichen Kosten einer Beerdigung zu übernehmen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Erforderlich bedeutet die Kosten einer einfachen Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung. Den Angehörigen obliegt es, die Art festzulegen.

Im einzelnen sind zu übernehmen:

die Leichenbeförderung,

der (einfache) Sarg

das Einsargen des Leichnams

die Leichenhausgebühren

die Grabgebühren

die Anlegung und einfache Herrichtung des Grabes

ein einfaches Grabkreuz oder dergleichen

Nicht übernommen werden die Kosten von Todesanzeigen in der Zeitung, Karten, Kaffetrinken o.ä., und vor allem auch nicht die laufende Grabpflege.

Zumutbarkeit im o.g. Sinne wäre etwa gegeben, wenn ausreichender Nachlass oder ein ausreichendes Sterbegeld vorhanden wären, weiter, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Verpflichteten ausreicht und ihn die Übernahme der Bestattungskosten nicht unbillig belasten würde (Abwägung).

Die Kosten werden aus demvorhandenen Nachlass beglichen, den Rest trägt das Sozialamt. Denn ein hartz4-Empfänger KANN die Kosten nicht tragen und die Arge übernimmt die Kosten n icht, das ist Aufgabe des Sozialamts.

Im übrigen gibtes KEINE anonyme Bestattung, da eine einfache Grabstelle und ein schlichtes Grabkreuz Bestandteil der Kostenübernahme sind.

Es läuft halt auf einen simplen Billigsarg aus Fichte mit einfachster Innenausstattung hinaus und auf ein kleines Grab mit einfachem Holzkreuz, ohne Bepflanzung.

Richtig.

Also mir persönlich wäre die Innenausstattung meines Sarges recht egal.

Nunja, wenn es niemanden gibt, der die Beerdigung bezahlen würde oder die Hinterbliebenen sich die Beerdigung nicht leisten können, dann gibt es Sozialbegräbnisse. Also Anonymes/Halbanonymesgrab, billigster Sarg, Minimalausstattung durch den Bestatter - Ende. Gibt einfach keine extras, aber unter die Erde kommen wir alle irgendwie. Was genau man als Ausstattung bekommt, hängt allerdings von der Stadt/Bundesland in den die Organisationsverpflichteten wohnen.

mir doch egal un wenns der kompost wäre tode haben keine sorgen 

Ich kann mich noch wage an so ein Urteil erinnern. Scheint zu stimmen. Es ist aber so, wenn kein Geld für die Beisetzung da ist,muss der STaat eintreten, es kann ja keiner über der Erde liegen bleiben. Ruf doch einfach mal bei der HarzIV Behörde oder deiner Kirchengemeinde an.

Würde mich da aber erstmal genau erkundigen, ob Du in Deinem Fall zahlen mußt. Denke mir aber, das die Arge nicht zahlt. Andererseits, was macht man denn wenn keine Verwandten da sind (leben keine) wer kommt dann dafür auf?