Zahlen auch Hartz IV Empfänger in gewisser Weise Steuern (Umsatz,Mehrwertsteuer)?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt verschiedene Arten von Steuern. Und ja du hast recht. Sobald die irgendwas kaufen, zahlen Sie Steuern. Genau so auf Energie und Benzin z.B.

Was Sie halt nicht zahlen das ist die Lohnsteuer. Da Sie nunmal keine Job haben.

Es gibt auch Leistungsbezieher die nur aufstocken, allerdings haben die meist in der Tat so geringe Einkommen, dass diese unter dem Grundfreibetrag liegen.

Sie zahlen Umsatzsteuer und die ganz normalen Verbrauchssteuern.

Nur ist dabei zu beachten, dass Hartz4 aus Steuermitteln bezahlt wird. Heißt im Klartext, dass sie aus der Steuerkasse sehr viel mehr bekommen als das was sie einzahlen.

Von daher kommt es für die Beantwortung der Frage auf den Betrachtungswinkel an.

Keine Umsatzsteuer, nur MwSt. USt führt man als Gewerbetreibender ans FA ab. Sobald sich ein Hartz4-Empfänger einen Gwerbeschein zulegt und USt ans FA abführt, bekommt er ein Problem mit seinem Regelsatz.

@Amtsschreck

Was ist denn der Unterschied zwischen Umsatz- und Mehrwertsteuer?

@whabifan

Die Umsatzsteuer von Konsumenten wird als Mehrwertsteuer deklariert, da sie mit der Steuer voll belastet werden. Gewerbetreibende hingegen machen mit dem Konsum Umsatz. Dementsprechend wird die Steuer, die Gewerbetreibende abführen als Umsatzsteuer (minus Vorsteuer, die ja widerum eine MwSt ist) deklariert.

Es kommt letztlich zwar aufs Selbe raus und steuerrechtlich gibt es nur die USt, dennoch ist es ja so geregelt, dass beispielsweise auf Bons für den Endverbraucher MwSt ausgewiesen wird und nicht USt. Möglicherweise aus historischen Gründen oder einfach, um eine Definitionslinie zwischen Endverbrauchern und USt-abzugspflichtigen Gewerbetreibenden zu ziehen und dem FA die Arbeit somit zu erleichtern.

@Amtsschreck

Ich denke eher dass die Umsatzsteuer eine sogenannte Mehrwertsteuer ist (da wie du richtig sagst nur der Mehrwert seitens des Ausstellers der jeweiligen Rechnung abgetreten werden muss). Mit dem von dir oben erwähnten Gewerbeschein hat das aber nichts zu tun. Denn nicht nur Gewerbetreibende müssen Umsatzsteuer zahlen. Verschiedene Freiberufler müssen das auch, Anwälte zb und die benötigen - ausser in seltenen Ausnahmefällen - keinen Gewerbeschein, müssen aber genau wie Gewerbetreibende Umsatzsteuer zahlen.

Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer synonym zu verwenden ist also völlig richtig. Rechtlich gibt es den Begriff Mehrwertsteuer - soweit ich weiss - nicht. Es ist nur der im Volksmunde gebräuchliche Begriff für die Umsatzsteuer

@Amtsschreck

Sobald sich ein Hartz4-Empfänger einen Gwerbeschein zulegt und USt ans FA abführt, bekommt er ein Problem mit seinem Regelsatz.

Versteh ich nicht. Willst du durchblicken lassen, Leistungsbezieher dürften keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen?

@kevin1905

Mal so gesagt: Jeder noch so kleine Gewinn wird doch auf den Regelsatz angerechnet, bzw. von ihm abgezogen. Ein legales Gewerbe würde sich für einen Hartz4-Empfänger also nicht lohnen. Es sei denn, er macht damit mehr Umsatz als er an Regelleistung bezieht.

@Amtsschreck
Jeder noch so kleine Gewinn wird doch auf den Regelsatz angerechnet, bzw. von ihm abgezogen

Nein. Auf Arbeitseinkommen gibt es Freibeträge. Die ersten 100,- € Gewinn sind also anrechnungsfrei. Vom Rest werden 80% auf den Bedarf angerechnet.

§ 11 b Abs. 3 SGB II.

Unterm Strich hat man immer mehr in der Tasche, als wenn man nicht arbeitet.

@kevin1905

Wieder was dazugelernt. Hartz4 kann man ja aus ganz unterschiedlichen Gründen beziehen. Und eine Gewerbeanmeldung muss sicherlich angezeigt werden. Ich stelle mir dann das Gespräch oder den Schriftverkehr spannend vor. Das Gewerbe darf ja dann nicht mit dem Grund des aktuellen Hartz4-Bezuges kollidieren.

@Amtsschreck
Keine Umsatzsteuer, nur MwSt.

Merkwürdigerweise gibt es in Deutschland zwar ein Umsatzsteuer- , aber kein 'Mehrwertsteuer'-Gesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/

USt führt man als Gewerbetreibender ans FA ab

Nicht nur als Gewerbetreibender, auch als Freiberufler oder als Landwirt.

@PatrickLassan

Bischen spät. Das hatten wir bereits geklärt.

@Amtsschreck
Das Gewerbe darf ja dann nicht mit dem Grund des aktuellen Hartz4-Bezuges kollidieren.

Wenn sich die Möglichkeit zu einer selbständigen Gewerbeausübung ergibt, ist der Leistungsbezieher ggf. dazu verpflichtet dieses wahrzunehmen, je nachdem wie die Eingliederungsvereinbarung ausgestaltet ist.

Man hat stets immer Bemühungen anzustellen seine Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder zu beseitigen. Wenn das Amt durch eine halbwegs erfolgreiche selbst. Tätigkeit weniger leisten muss, sagen die natürlich nicht nein.

Allerdings ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch.

  1. Umsatz und Gewinn schätzen mittels vorläufiger Anlage EKS für 6 Monate.
  2. Vorläufiger Bewilligungsbescheid anhand der Angaben des Selbständigen
  3. Nach 6 Monaten erneut die Anlage EKS abgeben, diesmal mit korrekten Angaben und allen Belegen.
  4. Korrigierter abschließender Bescheid ggf. mit Rückforderung oder Nachzahlung.
  5. Und die Jobcenter rechnen anders als die Finanzämter, daher lassen sich Steuererklärungen und BWA nicht 1 zu 1 übertragen.

Spaß macht das sicher nicht.

Sie zahlen neben der Mehrwertsteuer noch etlich andere Steuern, wenn die betreffenden Produkte ge- bzw. verbraucht werden:

Kaffee, Zigaretten, Alkohol, Strom, Mineralöl - um nur ein paar zu nennen.

Somit ist die Behauptung "Hartz-4-Empfänger würden keine Steuern zahlen" von gewissen Leuten haltlos.

Komplett haltlos ist die Aussage nicht.

Natürlich bezahlen Hartz4 Bezieher Steuern auf ihren Konsum.

ABER

ALG2 wird aus Steuermitteln bezahlt.

Nur ein kleiner Teil davon fließt über Steuern wieder zurück.

Schaut man sich die Differenz an, wird das Geld im Steuertopf durch einen Hartz4 Bezieher nicht mehr, sondern weniger.

Es ist schlichtweg eine Frage der Betrachtungsweise.

@Interesierter

Wobei nicht der Hartz-4-Bezieher alleine Schuld am Schrumpfen des Inhaltes im Steuertopf ist.

Es gibt noch andere Faktoren, die dafür sorgen.

@kiniro

Das ist nicht das Thema.

Einfach ausgedrückt: Ein Bezieher bekommt meinetwegen 700€ pro Monat als Regelsatz und KdU.

Davon fließen 150€ wieder über Steuern zurück.

Faktisch richtig ist, dass er pro Monat 150€ Steuern zahlt.

Genauso richtig ist, dass er unterm Strich pro Monat 550€ netto aus dem Steuertopf bekommt.

Beide Aussagen sind richtig.

Natürlich zahlen sie diverse Verbrauchssteuern wie andere auch. Auf diese Weise wird wohl etwa die Hälfte dessen was sie bekommen wieder zurück in die Staatskasse gespült. Das führt dann dazu, dass sie nicht genug effektiv kosten als das die Politik ernsthaft was gegen Langzeitarbeitslosigkeit tut.

Jain.

Sie bezahlen ihre Einkäufe im Prinzip mit Steuergeldern.

Das Geld dreht sich also genau genommen nur im Kreis.

Insofern bringen sie kein neues Geld in Umlauf und tragen somit nichts zur Wirtschaft bei.

Das stimmt so nicht ganz. Nur die anteilige MwSt usw. fließt an den Staat zurück. Somit tragen Hartz IV-Empfänger beim Kauf eines Produkts soviel zur Wirtschaft bei, wie jeder Andere auch.

@Chromat66

Die Frage war speziell auf Steuern bezogen. Außerhalb des Steuern-Aspekts stimmt das natürlich.

Im Prinzip ist also Hartz 4 für die Unternehmen eine staatliche Finanzspritze.