anwaltskosten bei hartz IV

9 Antworten

wenn ein fall der notwendigen verteidigung vorliegt, bekommst du einen anwalt vom gericht gestellt, ob du willst oder nicht. wenn der fall nicht vorliegt, musst du dich selbst um einen anwalt kümmern und diesen auch bezahlen, sofern du nicht freigesprochen wirst. ein fall der notwendigen verteidigung liegt vor, wenn die ein verbrechen zur last gelegt wird (d.h. mindestfreiheitsstrafe von einem jahr), wenn ein berufsverbot droht (bei hartz IV unwahrscheinlich oder siehe selbst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger#Notwendige_Verteidigung

Soweit ok. Du hast nur vergessen darauf hinzuweisen dass er den Anwalt bei einer notwendigen Pflichtverteidigung ebenfalls bezahlen muss wenn er verurteilt wird.

@Artus01

sofern er über die mitel verfügt, ist das richtig, aber das gericht geht in vorleistung und holt sich das geld vom verurteilten, sobald es möglich ist.

@flirtheaven

Nichts anderes habe ich geschrieben.

@Artus01

jepp, ich denke, wir sind uns einig

@flirtheaven

allerdings sind die Gebuehren des Pflichtverteidigers etwas geringer (ca. 80 % gegenueber einem Wahlverteidiger) und wenn nichts zu holen ist (Hartz IV), dann wird es wohl schwierig fuer die Staatskasse, an ihr Geld zu kommen.

@petrapetra64

jepp, wie schon oben erwähnt

Ab zum Amtsgericht und dprt ein Beratungsschein beantragen. Aber dies gilt idR nur für Beratung. Und wenn man selber beschuldigt wird, tjoar...dann kannst du dih beraten lassen aber alles darüber hinaus ist dein Pech ;) Wer nichts getan hat, kann auch nicht verurteilt werden :)

Es gibt IMMER 2 Möglichkeiten, wenn Du dir selber einen Anwalt nehmen willst und ihn nicht selber zahlen kannst und keine RS Versicherung hast:

  1. Der Anwalt übernimmt den Fall "pro bono" (das heißt umsonst)
  2. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen

pro bono wird in Deutschland aber selten etwas übernommen, außer man hat Vitamin B.

Prozesskostenhilfe wird bei einer Strafsache mit Verurteilung nicht gewährt, beantragen kann man es trotzdem. Bei Freispruch trägt die Kosten eh die Staatskasse.

Somit bleibt oft nur ein Fall: Pflichtverteidiger

Im Zivilprozess gibt es Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungshilfe, aber hier handelt es sich ja um ein Strafverfahren, da geht das nicht.

Ggf. kann man einen Pflichtverteidiger bekommen, ansonsten muss man sich selbst verteidigen oder eben versuchen, sich was zu leihen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.