Muss Makler dem Käufer die restlichen Gebote offenlegen?

2 Antworten

Nein, das ist nicht richtig. Alle abgegebenen Gebote müssen dem Auftraggeber, im Normalfall der Verkäufer, offengelegt werden. Der muss entscheiden, wem er den Zuschlag gibt.

Sollte der Makler aber vom Käufer bezahlt werden, muss der Makler alle Details dem Käufer offenlegen, da er für diesen tätig ist. Das heißt, wenn der Käufer/Kaufinteressent den Makler fragt, ob höhere Gebote vorliegen, muss er dies wahrheitsgemäß beantworten. Sollte er behaupten, dass ein höheres Gebot vorliegt, obwohl es nicht stimmt, und der Interessent darauf hin seinen Preis erhöht , begeht der Makler eine Pflichtwidrigkeit und verwirkt seine Provision.

Henryettex  08.11.2018, 11:17

Auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, wird er doch häufig vom Käufer bezahlt. Hat in diesem Falle der Käufer auch das Recht, über die Höhe der übrigen Gebote in Kenntnis gesetzt zu werden?

GGImmo  09.11.2018, 18:48
@Henryettex

Naja, wenn der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt wurde, muss er sich nach den gesetzlichen Regelungen strikt neutral verhalten und die Doppeltätigkeit offen legen. Wenn der Makler nur von einer Seite bezahlt wird und die andere Seite dem Makler nur das Anbieten der Immobilie gestattet hat, muss er die Interessen des Zahlers der Provision vertreten.

Henryettex  11.11.2018, 11:29
@GGImmo

Ich habe mich offenbar nicht deutlich ausgedrückt. Angenommen, ich beauftrage einen Makler, mein Haus zu vermarkten. Die Courtage soll aber der Käufer tragen. Dann bin ich zwar der Auftraggeber, aber der Käufer bezahlt. Dennoch würde ich sagen, daß der Makler nicht für den Käufer tätig ist, sondern in meinem Auftrag. Wie sieht es da mit der Offenlegungspflicht aus? Auch dem Käufer gegenüber? Doch wohl kaum, oder?

GGImmo  13.11.2018, 17:03
@Henryettex

Wenn der Verkäufer keine Provision bezahlt, dann ist er nicht der (rechtliche) Auftraggeber, sondern der Käufer, der die alleinige Provision bezahlt. Und nur diesem ist der Makler verpflichtet: wer zahlt, schafft an! So ist die rechtliche Lage. Das vergessen viele Verkäufer und auch Makler!

Henryettex  13.11.2018, 20:39
@GGImmo

Vielen Dank für die Antwort!

Das ist Unfug!