Höchstbietender nach Gebotsrücknahme. Ist man zum Kauf verpflichtet?

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Ich meine mich zu erinnern, dass es Regeln gibt, nach denen bei einer Gebotsrücknahme kein Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Ebay-AGB § 6


5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.


7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.



http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate