Guten Tag! Nach schriftlicher Kaufabsicht und Bestätigung des Maklers wurde die ETW anderweitig verkauft. Ist das ok?

5 Antworten

Keine Chance.

Solange kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und dieser auch nicht notariell beurkundet wurde, besteht auch kein Rechtsanspruch auf diese Immobilie.

Wenn Du einen Vorvertrag abgeschlossen hättest, dann wäre hier ggfs. ein Schadenersatzanspruch durchsetzbar, allerdings scheint das hier nicht der Fall zu sein.

Dagegen kann man nichts machen, es ist hier kein Vertrag zustande gekommen. Der Verkäufer kann sich aussuchen, an wen er verkauft und letztlich zählt hier nur der notarielle Vertrag!!!

der Makler und ich haben den Preis verhandelt (Nach Rücksprache mit den Eigentümer hat der zugesagt) und ich habe meine Kaufabsicht schriftlich mitgeteilt.

Schön. Das ergibt aber noch keinen rechtsgültigen Vertrag - sondern  bestenfalls eine Absichtserklärung.

Zwei Tage später sagte mir der Makler, dass ein anderer Interessent ein höheres Gebot abgeben hat. Ist das in Ordnung?

Ja - denn aufgrund der Beuurkundungspflicht kann der verbindliche (!) Kaufvertrag ausschließlich vor dem Notar abgeschlossen werden. Bis dahin können beide Seiten jederzeit  von ihrer Kauf- oder Verkaufsabsicht zurücktreten. Da hat einfach ein anderer Interessent mehr geboten. Pech.

Klar, ein Kaufvertrag wird erst rechtskräftig mit der notariellen Beurkundung.

Nein ist es nicht, er hat damit einen Vertrag abgeschlossen! Sofort Anwalt holen und das nicht gefallen lassen ^^ Viel Glück

Topotec  08.12.2016, 14:53

Hier ist kein Vertrag zustande gekommen, das wäre nur der Fall, wenn hier schon ein notarieller Kaufvertrag vorliegt! Ist zwar ärgerlich, aber Verkäufer als auch Käufer können bis zur Unterschrift beim Notar noch zurück rudern, was auch regelmäßig passiert1

FordPrefect  08.12.2016, 14:58

Hier ist eben gerade *kein* Vertrag geschlossen worden. Und genau deswegen können Käufer wie Verkäufer bis zur Unterzeichnung vor dem Notar jederzeit von der Unterzeichnung zurücktreten (was übrigens gar nicht so selten der Fall ist).

ChristianLE  08.12.2016, 15:03

Nein ist es nicht, er hat damit einen Vertrag abgeschlossen!

 

Kaufverträge über Grundstücke, bzw. Immobilien müssen zwingend notariell beurkundet werden.

Selbst wenn Käufer und Verkäufer hier einen Vertrag untereinander abgeschlossen hätten, dieser allerdings nicht notariell beurkundet worden wäre, dann wäre der Vertrag ebenso unwirksam.

Hier besteht keinerlei Rechtsanspruch für den Fragesteller.