Muss länger auf der Arbeit bleiben, kann dann nicht nach hause pendeln. Welche Rechte habe ich?

4 Antworten

ZUsatz-Information:

Dein Arbeitgeber muss (und wahrscheinlich wird er auch) sich nicht an Deinen KOsten beteiligen.

Wohl aber das Finanzamt.

Wenn Du nachweisen kannst, dass das einzige Beförderungsmittel, das dir möglich war, das Taxi ist, dann wird das auch vom Finanzamt anerkannt werden müssen.

Aber mit Beleg der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber und der Taxirechnung (für jede Fahrt).

Leider bezahlt das Finanzamt dann die Taxifahrt trotzdem nicht, aber es zieht diese Kosten von deinem zu versteuerndem Gehalt ab, denn es sind ja Kosten, die dir entzstanden sind, damit du dein Gehalt verdienen kannst.

Je nach Steuersatz wird die Steuerrückzahlung natürlich unterschiedlich hoch ausfallen, aber besser als gar nichts.

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Und wenn Deinem Arbeitgeber diese dauernden Bestätigungen zu lästig werden, dann teuilt er vielleicht einen anderen Kollegen zur Spätschicht ein.

Woher ich das weiß:Recherche

Schlechte Wohnortwahl von Dir. Der Weg von und zur Arbeit ist dein ganz privates Problem.

Tipp: Fahrrad.

Romy0  27.05.2022, 19:04

E-Bike wäre in diesem Fall auch eine gute Idee.. Er sagt ja, er müsste viel bergauf mit dem Rad fahren.

Familiengerd  27.05.2022, 21:59
Der Weg von und zur Arbeit ist dein ganz privates Problem.

Er hat aber, wenn er Überstunden angeordnet, wegen der dann entstehenden Probleme bei seinen Anweisungen - zwingend - Rücksicht auf die persönlichen Belange des Arbeitnehmers nehmen (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisusngsrecht des Arbeitgebers")!

BurkeUndCo  27.05.2022, 23:46
@Familiengerd

Wie gesagt, das ist eine FRage deinesArbeitsvertrages ....

Und zumindest einen (kleinen) Teil der Kosten kannst Du Dir vom Finanzamt zurückholen.

Schwieg... wie du zur Arbeit und zurück kommst ist leider dein Problem.

Mir ist keine rechtliche Grundlage bekannt, die den Arbeitgeber verpflichten würde, sich an deinen erhöhten Fahrtkosten zu beteiligen.

Familiengerd  27.05.2022, 21:54
wie du zur Arbeit und zurück kommst ist leider dein Problem.

Ganz so einfach ist es nicht!

Denn der Arbeitgeber muss bei seinen Anweisungen - zwingend - Rücksicht auf die persönlichen Belange des Arbeitnehmers nehmen (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisusngsrecht des Arbeitgebers")!

Wäre mir neu, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist wie du von der Arbeit nachhause kommst. Du hast ja den Vertrag so unterschrieben und hättest dir vorab überlegen müssen, wie du es mit möglichen Überstunden machst.. Du wirst dir was anderes überlegen müssen, Führerschein würdest du ja haben?