Vorzeitiges Schichtende nach Havarie, was auf den Stundenzettel schreiben?
Bei uns gab es eine Havarie im Betrieb, sodass nach der halben Schicht Schluss war und wir nach Hause gehen konnten. Zuhause habe ich mich schlau gemacht wie das da mit den Stundem ist, denn der Chef meinte wir sollten Überstunden abschreiben. Was ich herausbekommen habe ist folgendes: Der Arbeitgeber hat nat. genauso Pflichten wie auch Rechte. Unter Anderem gilt Beschäftigungspflicht, d.h. der Chef muss dafür sorgen, dass wer auf Arbeit kommt etwas zutun hat. Kann er das nicht, muss die Zeit so berechnet werden, als habe der Arbeitnehmer gearbeitet (da er das im Normalfall ja auch getan hätte). Das würde bedeuten wir müssten den vollen Tag schreiben, da wir unsere Schicht planmäßig angetreten haben und durchgezogen hätten.
Jetzt ist die Frage nach der gesetzlichen Regelung in solchen Fällen?
6 Antworten
Das hängt sehr davon ab, was Du unter einer "Havarie" verstehst. Du arbeitest anscheinend in einem Betrieb an Land. Unter einer Havarie versteht man aber den Unfall eines Schiffes.
Daher folgende Antwort:
Wenn Ihr aufgrund höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmung, etc.) nicht arbeiten konntet, dann muss der Arbeitgeber Euch für diese Arbeit keinen Lohn zahlen. Höhere Gewalt fällt nämlich nicht in das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.
Anders verhält es sich, wenn Ihr z.B. aufgrund eines technischen Defekts nicht gearbeitet habt. Dies fällt in das Betriebsrisiko, sodass Euer Lohnanspruch fortbesteht.
Geregelt ist dies in § 615 S. 3 BGB.
Sorry, "kleine" Korrektur: Auch höhere Gewalt fällt in das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Dies hat zur Folge, dass Euer Lohnanspruch fortbesteht, unabhängig davon was Du unter einer Havarie verstehst.
Ja, es gibt eine gesetzliche Regelung.
Wie Du selbst sagst sind sowohl AN als auch AG an den Arbeitsvertrag gebunden. Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG nimmt sie an und stellt genug Arbeit zur Verfügung.
Der § 615 BGB sagt dass der AG grundsätzlich das Betriebsrisiko trägt. Wenn er also die AN z.B. aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann (wenn zu wenig Arbeit da ist, Material fehlt, Maschinenstillstände......) obwohl diese ihren Job vertragsgemäß machen wollen, befindet er sich in Annahmeverzug.
Der AN muss dann so bezahlt werden als hätte er gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Falls der AG auf die Idee kommt und Urlaub verrechnen möchte (das gibt es leider immer wieder), geht das schon gar nicht.
perfekt genau so eine antwort wollte ich haben :)
Der Chef kann seinen Angestellten Freizeitausgleich von Überstunden verordnen - der Mitarbeiter darf diese nicht "bunkern" und zu einem ihm genehmen Zeitpunkt abfeiern. Damit kann der Arbeitgeber Überstunden auch als Mittel zur Koordination verwenden: bei Flaute im Büro können Kollegen früher heimgeschickt werden.
Bei uns gab es eine Havarie im Betrieb, sodass nach der halben Schicht Schluss war und wir nach Hause gehen konnten.
Hier liegt die Antwort. Ihr konntet nach Hause gehen, musstet aber nicht ! Daher der Abzug von Mehrarbeitsstunden !
Für den Tag muss der AG die volle Schicht zahlen.
Wende dich doch mal an die Gewerkschaft.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html#tocitem6