muss kläger bei der gerichtsverhandlung erscheinen?

6 Antworten

Wo kein Klaeger da kein Richter. Natuerlich muss der Klaeger bei der Gerichtsverhandlung erscheinen, wird er auch, sonst findet keine Verhandlung statt. Der Klaeger wird doch auch vom Staat dafuer bezahlt, man nennt ihn auch Staatsanwalt. Die Geschaedigte muss nicht als Nebenklaegerin erscheinen, vielleicht als Zeugin. Es gilt das Prinzip der Muendlichkeit, deswegen wird in der Regel die Anwesenheit verlangt, im besonderen Faellen wird eine Aussage verlesen und so den Schein der Muendlichkeit gewahrt, oder ein Anwalt mach die Aussge als Vertretung.

Nicht unbedingt. Der Rechtsanwalt kann beim Gericht beantragen, das sein Mandant entschuldigt fehlen darf. Entweder das Gericht stimmt dem ohne Auflage zu oder du musst deine Aussage schriftlich machen. Oder im schlimmsten Fall lehnt das Gericht diesen Antrag auch schon mal ab. Dann ist persoenliches Erscheinen erforederlich. Alles haengt von der Schwere des Falls ab. Wie die Aussichten sind wird dir ausser deinem Rechtsanwalt niemand vorher sagen koennen.

nein - der / die klägerin muss nicht selbst vor gericht erscheinen, sondern kann sich für ihre interessen / klage von ihrem rechtsanwalt vertreten lassen, wenn sie den angeklagten nicht sehen will... und das ist oft auch sehr gut so... lg

DamienYourLord  05.05.2010, 00:50

besser kann man es nicht sagen, hehe..

Muss er/sie nicht, sondern kann seine/ihre Interessen durch seinen Anwalt vertreten lassen. Nur wenn er schriftlich vom Gericht aufgefordert wird, dann ist es seine Pflicht zu erscheinen.

nein das musst du nicht und es wäre ja auch grauenvoll wenn man das müsste! bsp: eine frau die vergewaltigt/missbraucht wurde kann und darf man ja nicht zumuten den täter noch mal zu sehen! das ist ja wie eine 2 vergewaltigung (für die seele) die öffentlich bzw vor mehreren anwesenden stattfindet.