reicht eine schriftliche Zeugenaussage vor Gericht aus?

6 Antworten

Er bekommt alles erstattet und wenn er aus Alaska anreisen müssten, dann eben auch das Flugticket hin und zurück. :)

Es geht bei der Zeugenaussage auch darum, dass man dem Zeugen noch etxra Fragen stellen kann und das geht nun mal nicht, wenn er nicht persönlich auf der Matte steht.

Danke dir :-) 

liebe Grüße

Wenn das Gericht persönliches Erscheinen angeordnet hat, dann musst du auch kommen.

Schriftlich kann ja jeder etwas geschrieben haben, muss ja nicht der Zeuge selbst gewesen sein. Oder es war der Zeuge, aber hatte zu dem Zeitpunkt "ein Messer am Hals" und schrieb das was ihm gesagt wurde.

Die Zeit und Kosten bekommst ja erstattet.


das Stimmt, so hab ich die Sache noch gar nicht betrachtet,

danke dir

Das entscheidet der Richter.

Als Zeuge bekommst du immer Fahrgeld und Lohnausfall ersetzt.

okay super! Danke dir.

Da noch keine Anklage erhoben wurde, da der Rechtsanwalt noch auf die Akte wartet könnte er also erst mal für den Staatsanwalt eine Schriftlicher´Aussage machen? 

falls es dann doch zur anklage kommt, endscheidet der Richter ob diese ausreicht oder ob er Persönlich kommen muss!?

@herja

Super, Vielen Dank. 

schöne Oster Tage :-)

Grundsätzlich müssen alle Angaben bei Gericht mündlich, persönlich erfolgen. Es gibt aber auch die richterliche Anhörung z.B. am Krankenbett, oder auch die Möglichkeit einer Videoanhörung.

Es gilt vor Gericht immer das gesprochene Wort, außerdem kann das nicht erscheinen vor Gericht (wenn man geladen wurde) bis zu 1.000€ Strafe kosten. Die Fahrkosten und ein möglicher Verdienstausfall werden erstattet.