Nicht zur Gerichtsverhandlung gehen?
Hallo.
Ich habe ein wichtiges Problem. Es geht darum, dass ein alter Vorfall, der mich psychisch und mental sehr kaputt gemacht hat, von der Polizei bearbeitet wurde und es zu einer Einladung in‘s Gericht ging. Ich muss jetzt die Tage dort hin. Und es ist soweit ich weiß Pflicht dort hinzugehen nur... Fühle ich mich psychisch dazu nicht in der Lage. Der Druck in die Augen dieser Person zu sehen die mit beteiligt waren, der Druck vom Richter Fragen zu bekommen belastet mich zu sehr. Ich habe durch diese Sache so wie so schon Gedanken, mir selbst zu schaden etc und habe eine ernsthafte Depression entwickelt. Und jetzt mit diesen Dingen nochmal konfrontiert zu werden, macht mir Angst und Druck. Ich möchte dort nicht hin und ich weiß nicht, ob sich das regeln lässt. Kann mir bitte wer der sich damit auskennt sagen, ob es möglich ist dort NICHT zur erscheinen?
6 Antworten
Du könntest dir eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Das Gericht müsste dich aber noch von einer Aussage befreien. Ob das auf die Schnelle geht ist zweifelhaft.
Da du nur als Zeuge geladen bist musst du sowieso nur draußen vor dem Gerichtssaal warten, bis du aufgerufen wirst. Manchmal ist das gar nicht der Fall nach meiner Erfahrung, weil auf die Aussage verzichtet werden kann.
Manchmal erscheint auch ein Angeklagter überhaupt nicht zur Verhandlung.
Ich schlage dir vor, eine Person deines Vertrauens mitzunehmen, damit du von den Beteiligten abgelenkt wirst und einfach nur abzuwarten, ob du aufgerufen wirst. Dann kannst du die Fragen beantworten oder deine Aussage machen und kannst den Gerichtssaal wieder verlassen.
Danke für den Stern.
Gibt es nicht eine Möglichkeit deine Aussage alleine und separat zu tätigen? Ich glaube sowas ist möglich in solchen Situationen. Ansonsten wenn du einfach nicht erscheinst wirst du von der Polizei geholt. Erkundige dich einfach mal beim Gericht. Wünsche dir viel Glück!!!!
Gehe unbedingt zu einem Arzt und lass das dokumentieren und attestieren.
Bist du angeklagt oder geschädigt ?
Ok früher oder später wirst du hin müssen du willst schließlich, dass die zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber ich denke fürs erste sollte es möglich sein da was zu machen, rede mit deinem Arzt.
Aber schade dir niemals selbst, das wird dich noch schlechter fühlen lassen.
Suche auch bitte einen Therapeuten auf, weil du hast scheinbar viel zu verarbeiten.
Ich wünsche dir das Beste und sehr viel Kraft, wenn du bisschen schreiben möchtest vllt erzählen möchtest was passiert ist, kannst du dich melden.
So wie das auf meiner Vorladung aussah, werde ich aber nur als Zeuge gerufen, was ich nicht verstehe!
Als Geschädigter wird man, außer man ist Nebenkläger, als Zeuge gerufen
Wenn Du nicht erscheinst:
- Ordnungsgeld/Ordnungshaft
- Vorführung durch die Polizei
- Sollte durch Dein Nichterscheinen ein neuer Termin notwendig sein, trägst Du die Kosten.
Da du die Frage mit Landgericht verknüpft hast, schein es um eine Berufung zu gehen.
Aus den Kommentaren entnehme ich, dass du wohl Nebenkläger bist. Da kannst du dich anwaltlich vertreten lassen.
Es gibt auch erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht......
Ja, aber der FS spricht von einem alten Vorfall, daher kam ich auf eine 2. Verhandlung.
Geschädigt