Muss Kinderpornografie fotorealistisch sein?

9 Antworten

(Wie so oft) richtig bzw. entscheidend ist, was im StGB steht, da sich Rechtsprechung durchaus wandelt. Die öffentliche Meinung ist in den vergangenen Jahren hinsichtlich des Themas sensibler geworden. Da mit dem Paragraphen eben durchaus Nachahmung verhindert werden soll, genügt bereits der kommunizierte Inhalt.

Zu beachten ist, dass auch fiktive Darstellungen unter den Tatbestand des § 184b I Nr. 1 StGB fallen können. Denn die Wiedergabe eines tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehens ist hier nicht erforderlich. Gegenstand kinderpornographischer Schriften können daher auch erkennbar, etwa ein Comic (zu denken ist hier vor allem an Mangas und Animes), oder nicht erkennbar fiktive Geschehen, wie ein Film, sein.

Zeichnungen und Comics sind nicht strafbar. Aber werden sie gefunden, dann spricht das generell dafür diese Person genauer zu durchleuchten und auch eventuell nachzuschauen ob es reale Vorbilder für die Zeichnungen gibt.

cuck00 
Fragesteller
 11.06.2018, 16:47

Gibt's eine Quelle für "nicht strafbar", oder ist es nur eine Meinung?

bei der beschreibung geht es denen wohl darum,dass auch fotomontagen die das darstellen strafbar sind

ist aber keine Rede von "fotorealistisch"

Möglicherweise jedoch in einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Deshalb lesen Juristen nicht nur die Gesetzbücher, sondern auch jede Menge Urteile und Kommentare.