Strafrecht mit Vorsatz handeln?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn es komplett unkritisch ist kannst du einfach den Feststellungsstil wählen. "T hatte auch Vorsatz bezüglich der Gesundheitsschädigung" Oder "T handelte mit Wissen und Wollen der Gesundheitsschädigung"

In Jura gilt das ein guter Jurist nur wie ein gutes Pferd so hoch springt wie es muss, mach bloß kein Fass auf wenn da nichts problematisch ist. Es ist erstens überflüssig und damit falsch und zweitens fehlt dir am Ende die Zeit/Platz an anderer Stelle.

Mach auch keine Wissenprostitution, es ist schön das du alle Theorien dazu kennst nur interessiert es niemanden wenn es nicht darauf ankommt.

Seatmentor 
Fragesteller
 19.02.2020, 11:28
Mach auch keine Wissenprostitution, es ist schön das du alle Theorien dazu kennst nur interessiert es niemanden wenn es nicht darauf ankommt.

Klar, darum ja die Frage ob das in dem Satz eingebaut werden sollte. Grundsätzlich viel länger wäre es nicht. T handelt mit Absicht (dd1) und damit vorsätzlich nach jeder Vorsatztheorie.

Wäre ein Satz und trotzdem wäre alles genannt.

nanfxD  19.02.2020, 11:28
@Seatmentor

ja der Satz geht klar, kannst du so formulieren. Fraglich ist dann nur ob sich dann der Korrektor kommt "welche Theorien?!?"^^

Hackebeil96  19.02.2020, 11:35
@Seatmentor
und damit vorsätzlich nach jeder Vorsatztheorie.

Wenn man über pingelig ist, kann man das durchaus anstreichen, weil es nicht zur Lösung des Falles beiträgt. Wenn es eindeutig angelegt ist im Sachverhalt, dann stellst du Fest: A handelte mit dolus directus 1. Grades. Fertig. Wenn es eindeutig ist, braucht man keine Theorien erwähnen.

jurimausi  23.02.2020, 10:13
@Hackebeil96
Wenn es eindeutig ist, braucht man keine Theorien erwähnen.

Das kann und sollte man schon spezifizieren. Richtig ist, dass man dann wenn alle Auffassungen zu einem umstrittenen Tatbestandsmerkmal zum gleichen Ergebnis führen nichts dazu erörtert. Das wäre ein methodischer Fehler. Falsch ist aber, dass man die Theorien gar nicht erwähnt. Man beschränkt sich in solchen Fällen darauf, den Meinungsstreit und die Tatsache darzustellen und das alle vertretenen Ansichten im konkreten Fall zum gleichen Ergebnis führen.

Gerade in einer Hausarbeit ist das wichtig. Wers nochmal im Buch lesen will, Roland Schimmel (juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren), Bode/Niehaus (Hausarbeit Strafrecht) und Möllers (Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten) - ersteres kann ich uneingeschränkt empfehlen. Das speziell zum Strafrecht ist für absolute Anfänger und letzteres sollte man im Seminar mal zur Hand nehmen.

In vielen Fällen nimmt man die schärfste Theorie und prüft die zu erst. Ist die schon zu bejahen, dann schreibt man dies genau so: Nach der schärfsten Theorie XYZ ist das (Tatbestandsmerkmal) verwirklicht.

Die reine Feststellung genügt und es ist erkennbar, dass sich Gedanken gemacht wurden.

++++

@seatmentor: Was nun das spezifische Problem angeht, wer mit Absicht handelt, der hantelt nach jeder Theorie vorsätzlich. Gerade bei einer Hausarbeit will man eine Sache sehen, dass jemand den Vorsatz verstanden hat. Wer die Theorien versteht, der versteht auch was die Kurzformel "Wissen und Wollen" meint. Vorsatz steht nicht umsonst im subjektiven Tatbestand.

Gerade der dulus directus 1. Grades kann in einem Sachverhalt durchaus interessant sei, je nach Delikt und je nach Motivlage. Beim Vorsatz kann es im Sachverhalt stehen: Täter kommt es gerade darauf an. Oder es ist die Sachverhaltsauslegung nötig. Die will man sehen, weil das eine essentielle Aufgabe von einem Richter ist.

EphraimUlk  19.02.2020, 11:56

Ergänzend: bei AT Klausuren kann man das Problem aufmachen, sofern der Sachverhalt das hergibt. Bei BT Klausuren sind die Schwerpunkte anders verortet, da kann man das kurz abhandeln.

jurimausi  23.02.2020, 10:15
@EphraimUlk

Was soll denn eine AT-Klausur und eine BT-Klausur sein?

EphraimUlk  23.02.2020, 10:22
@jurimausi

Allgemeiner Teil und besonderer Teil

jurimausi  23.02.2020, 13:09
@EphraimUlk

Das ist mir klar, die Einteilung verstehe ich nicht. Ich habe schon viele Klausuren geschrieben und korrigiert. Noch nie hatte ich eine Klausur die (ausschliesslich) AT noch BT war. In jeder Klausur kommt ein Straftatbestand aus dem BT vor (oder Nebenstrafrecht), anders geht es gar nicht und in jeder Klausur kommt der AT vor, anders geht es ebenfalls nicht. Der AT kann nicht ohne den BT (wechselseitig) nicht existieren.

Was dann Probleme angeht, warum sollte ein Problem aus dem BT anders gehandhabt werden als im AT? Entweder ist etwas problematisch oder nicht. In so ziemlich jeder juristischen Klausur hat man Probleme aus beiden Teilen zumindest aber Schwerpunkte in der Darstellung.

Darum nochmal meine Frage: Was soll eine AT-Klausur sein und was eine BT-Klausur?

nanfxD  23.02.2020, 14:19
@jurimausi

Eine Klausur die nur Probleme im AT oder BT hat

EphraimUlk  23.02.2020, 16:40
@jurimausi

Hab ich eigentlich schon in dem ersten Kommentar beantwortet: eine Klausur in der der Schwerpunkt entweder im at oder bt Bereich liegt. At Klausuren beschränkt sich meist auf zwei drei Delikte wie 242 oder 223 und liegen dann Schwerpunkt-mäßig im Bereich Mittäterschaft, Vorsatz, Versuch und allem, was noch so im AT behandelt wird.

dahingegen werden im BT Bereich gern viele verschiedene Delikte abgefragt, die schwerpunktmäßig dann bspw bei Abgrenzung Diebstahl/Betrug, Raub/räuberische Erpressung liegen und weniger AT-Probleme behandeln. Deswegen muss man in solchen Klausuren nicht erst noch ausführlich darauf eingehen, welche Vorsatz-Theorien es gibt, da man sonst den Schwerpunkt in der Klausur-Lösung falsch legt.

jurimausi  23.02.2020, 16:42
@nanfxD

Und wieso sollte man da die Problemstreitigkeiten unterschiedlich behandeln? Für mich macht die Klassifizierung keinen wirklichen Sinn. Entweder es gibt ein Problem, dann behandelt man das umfassend oder es gibt kein Problem. Ob das im BT oder im AT auftaucht ist dabei relativ egal. Die Art der Probleme ist unterschiedlich, aber das ist auch bei den Normen anders. Natürlich hat § 16 StGB andere Probleme als § 28 StGB. Beides AT.

Klausuren/Hausarbeiten sind auch nicht dafür da als Vehikel für Meinungsstände zu dienen, es geht darum, dass man methodisch sauber arbeitet. Probleme in einer Klausur stellen sich auch nicht ausschließlich in Meinungsstreitigkeiten dar. Oft ist es die Subsumtion von Sachverhalt und dessen Auslegung unter die Norm. Da ist auch keine Untergliederung in AT und BT nötig.

Mir fällt also kein Fall ein, dass man AT und BT unterschiedlich behandeln sollte und der Fragesteller ist ja offenbar noch nicht so weit im Studium um das selber erkennen zu können. Deshalb hätte ich mir dann eine umfassendere Antwort gewünscht.

jurimausi  23.02.2020, 16:43
@EphraimUlk

Siehe Kommentar @nanfxD

:)

Deswegen muss man in solchen Klausuren nicht erst noch ausführlich darauf eingehen, welche Vorsatz-Theorien es gibt, da man sonst den Schwerpunkt in der Klausur-Lösung falsch legt.

Das hat aber nichts mit der Klausur zu tun, sondern mit dem Sachverhalt und wie ich schon sagte, reine Klausuren gibt es einfach nicht. Es ist immer ein Mix aus Auslegungsproblem Sachverhalt und Meinungsstreitigkeit. Dabei kommt es dann auf das methodische arbeiten an.

EphraimUlk  23.02.2020, 16:45
@jurimausi

Bei uns im Studium hieß das AT und BT Klausur. Deswegen habe ich die Bezeichnung so übernommen.

Seatmentor 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:29
@EphraimUlk

Also ich finde die Frage da nun nicht unberechtigt. Wollte eigentlich erst auf einen Kommentar antworten bei dem @jurimausi angekackt wurde sie wolle flexen. Da hattest du gesagt ich würde die Frage nicht stellen. Aber der Kommentar von dir ist wärend meiner Antwort gelöscht worden. Also hier nur kurz. xD

Ich verstehe das eigentlich auch nicht. ^^

Also ich hab hier Klausurbücher mit Fällen, da hab ich mal reingeguckt. Da steht immer Fall 1 : Schwerpunkte AT: ..... Schwerpunkte BT: .....

Also immer aus beiden Bereichen. Das Buch ist Klausurenkurs I Strafrecht AT und im Buch II steht das selbe drin mit Zusatzfrage StPO: ..... aber auch dort beide Probleme AT und BT.

In unserer Uniklausur hatten wir auch ein Problem im BT bei einem Mordmerkmal und im AT bei einem Rechtefertigungsgrund. Da wüsste ich nun auch nicht ob das eine sog. AT oder BT Klausur gewesen ist.

Seatmentor 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:34
@EphraimUlk

Was meinst du mit Schwerpunkte anders verortet? Was genau soll ich im BT kurz darstellen? Im AT soll ich also wenn der Sachverhalt Anlass gibt das behandeln und im BT nur feststellen? Verstehe ich das richtig?

nanfxD  23.02.2020, 17:34
@jurimausi

Das ist reines rumreiten auf Wörtern. Ob man in Jura jetzt eine Klausur oder den Sachverhalt als AT oder BT bezeichnet ist doch vollkommen egal. Das es immer ein Mix ist, ist auch nicht die wahr. Eine Klausur wo nur totschlag ohne Probleme geprüft sind, wird nach landläufiger Meinung nicht als eine BT Klausur beschrieben.

jurimausi  23.02.2020, 17:43
@nanfxD

Das sehe ich anders. Gerade in Jura kommt es genau auf Wörter an. Ich schrieb nicht, dass AT und BT identisch mit Sachverhalt sind.

Eine Klausur kann Probleme aus beiden Bereichen enthalten. Gut, zugegeben es muss nicht immer ein Mix sein, wenn man nun die Hammer Fälle nimmt, aber das sind keine Abschlussklausuren oder Hausarbeitssachverhalte. Persönlich habe ich in solchen noch nie erlebt, dass nur ein Teil problematisch ist. Jeder würde dem Lehrstul (zu recht) die Klausur um die Ohren hauen. Denn übersiehst du ein Problem, dann ist die gesamte Klausur nicht bestanden. Es gibt bei uns immer Anweisungen Probleme (Mehrzahl) in unterschiedlichen Abstufungen einzubauen.

Es ging mir auch nicht darum ob nun allein Probleme aus dem AT oder BT vorkommen, sondern das sie so behandelt werden sollen:

bei AT Klausuren kann man das Problem aufmachen
Bei BT Klausuren sind die Schwerpunkte anders verortet, da kann man das kurz abhandeln.

Das ist mehr als nur missverständlich. Und offenbar hat der FS das auch falsch verstanden wenn man seine Nachfrage oben ansieht, aber ich halte mich da gerne raus. Ich hoffe dann mal, dass man den nicht einfach so sitzen und in sein Verderben rennen lässt. Ich persönlich finde es unmoralisch jemanden so einen "Ratschlag" zu geben.

Aber dann überlasse ich das euch. :) Ich hatte einfach nur gefragt und dann meine Befürchtung angemeldet. Die offenbar nicht so unbedacht war wenn ich die Antwort des FS lese.

nanfxD  23.02.2020, 17:46
@jurimausi

Du hast sowas noch nicht gesehen, ich schon 🤷‍♂️, hab auch mal ne reine Verfassungsprozessrechtshausarbeit gesehen. gerade in den ersten semestern wird oft nur mal ne alic geprüft und kein vertieftes Wissen von wegen 211,28 StGB etc.
Sicherlich kommt es auf die genauigkeit an, aber hier weiß doch jeder was gemeint ist.

jurimausi  23.02.2020, 17:57
@nanfxD

Nochmal, es geht nicht darum ob es Klausuren gibt die alleine Probleme haben die im AT spielen oder die im BT spielen -- wenn dann ist die Feststellung davon aber herzlich irrelevant. Es geht um die dort beschriebene Behandlung. Ich bin nicht dämlich. Ich weiß was AT und BT ist und mir war auch die Wortschöpfung AT-Klausur bekannt. Ich habe aber nachgefragt was genau damit gemeint sein soll. Denn wenn man jemandem sagt:

Behandle BT Probleme nur kurz und AT Probleme ausführlich, dann ist das mehr als problematisch. Denn - nun nie Begründung oben bzgl. Sachverhalt (was nicht identisch mit den AT/BT-Klausuren ist) - wie ein Problem behandelt werden muss dann hängt vom Sachverhalt ab und nicht ob es im BT spielt oder im AT. Ein Problem im AT kann so unspektakulär sein, dass man da zwei Sätze benutzt. Ein Problem im BT kann Seiten füllen. Nimmt man nur mal § 259 StGB - da kannste die Sukzessivtheorie oder Gleichzeitigkeitstheorie behandeln, Lehre von der potenziell-rechtlichen -- oder aktuell-faktischen Verfügungsmacht...usw. der einzelne § hat genug Probleme die man im Sachverhalt einbauen kann.

Wer also Klausuren so behandelt wie oben geraten, ist sie AT dann viel schreiben. Ist sie BT dann kurz; der fliegt so hart aufs Gesicht, dass es mir selber schon leid tut.

Gefragt habe ich dann was gemeint ist. Nicht was AT oder BT-Klausuren sind sondern der Ratschlag.

Sicherlich kommt es auf die genauigkeit an, aber hier weiß doch jeder was gemeint ist.

Nein, denn ich glaube nicht das EhraimUlk dumm ist, er meint etwas anderes. Er will mit Sicherheit nicht den Ratschlag geben, praktisch beim BT die Probleme einfach kurz abzuhandeln. Hat er aber. Deshalb fragte ich ob er vielleicht etwas anderes meinte oder er unter AT-BT Klausur etwas spezielleres versteht. Seine Antwort ist dann mehr oder weniger dumm. Da wollte er dann wohl deklassieren und von oben herab behandeln. Alles folgende sind dann nur die Erklärungen warum es relevant ist was ich gefragt habe.

EphraimUlk  23.02.2020, 18:49
@Seatmentor

Je nachdem wie weit du im Studium bist (ich gehe im Moment davon aus, dass du noch vor der zwischenprüfung stehst und gerade eher deine Anfänger-Klausuren schreibst) sind Auch die Klausuren aufgebaut. Wenn man erst die AT-Vorlesungen hatte (also alles zu AT an wenigen Delikten dargestellt wie 212,211, 223, 242 oÄ) dann liegt der Schwerpunkt natürlich auf AT Problemen. Wenn man dann die BT-Vorlesungen gehört hat, liegt der Schwerpunkt meist nicht mehr darin AT Probleme auseinander zu schreiben, sondern eher die Besonderheiten der einzelnen Delikte und deren Verwirklichung zu begutachten. Im Examen ist das dann natürlich ein bunter mix. Da kann es sein, dass in einem Delikt der Vorsatz Problempunkt ist und man diesen genau subsumieren muss, im nächsten Delikt, kann der Schwerpunkt dann bspw daran liegen, dass man wiedergibt, wie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung ist, während der Vorsatz dann gar kein Problem ist. Da du aber wohl noch im anfang des Studiums bist, hat dich mein erster Kommentar wohl verwirrt.