Abbau von Überstunden (Flexzeit)?
Da wir in unseren Betrieb permanent Überstunden aufbauen, sind unsere Zeitkonten alle recht voll.
Laut Arbeitsvertrag (bzw. betriebliche Regelungen) bekommen wir unsere Überstunden ohne einen Zuschlag ausbezhalt, sobald wir über 180 Stunden am Ende des Monats auf unserem Zeitkonto kommen.
Soweit so gut...
Gerne würden wir die restlichen Stunden auch gerne mal abfeiern.
Abfeiern in dem Sinne von mehreren Tagen am Stück nicht Arbeiten.
Leider sehen unsere Vorgesetzten diese hart aufgebaute Überstundenzeit als flexible Arbeitszeit.
Darunter verstehen die, dass sie uns zuhause lassen können, sobald die Auftragslage etwas kleiner wird. Tritt der Fall ein wird von einem verlangt dass man sich für die Arbeit mehr oder weniger bereit hält.
Das läuft dann so ab, Freitag bekommt man gesagt dass man in der Folgewoche zuhause bleiben kann. Überstunden abfeiern, da wenig arbeit.
Montag Mittag ruft der Chef an und sagt, komm morgen wieder rein, ist wieder Arbeit da.
Somit kann man Null planen. Wenn man sagt dass man sich einen Frisörtermin, Artztermin oder sonstige Termine jetzt auf die Woche gelegt hat, dann bekommt man zu hören dass man Flexzeit hat, und Flexzeit kein Urlaub ist.
Einmal hat jemand einen Anschiss bekommen weil er Montag zu seiner Freundin (500 Km entfernt) gefahren ist, und gemeint hat dass er jetzt nicht einfach heimfahren kann. Er habe ja schließlich frei....
Ist das rechtens? Ich mein, wir sind ja nicht auf Bereitschaft. Zumindest werden wir nicht dafür bezahlt.
Wir leisten die Überstunden täglich zusätzlich, an Samstagen oder Sonntag abend in der zusätzlichen Nachtschicht. Wir leisten die Stunden mit 100%en Arbeitseinsatz, und als Gegenleistung bekommen wir aber keinen 100%en Ausgleich/Freizeit whatever.
Zuschläge, wie bei manch anderen Firmen (z.B. x 1,3) gibt es für die geleistete Stunde nicht.
Bitte helft mir auf die Sprünge, würde gerne handfeste Infos sammeln und es mit meinen Vorgesetzten besprechen.
Da ich in Zukunft entweder mindestens 2-3 Wochen fest verplanen möchte, oder ich eben die Überstunden sonst nicht mehr aufbauen werde.
Gerne könnt ihr mich auch mit allen anderen Informationen zum Thema Überstunden, Abbau, Flexzeit usw...
Danke im Voraus
3 Antworten
Was steht denn zu Überstunden im Arbeitsvertrag? Wie viele Wochenstunden sind vereinbart? Steht etwas zur Schichtarbeit im Arbeitsvertrag?
Ich versuche mal das nacheinander mit den Infos die vorhanden sind zu beantworten und gehe davon aus, dass kein Tarifvertrag Anwendung findet:
Schichtarbeit muss nur geleistet werden, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist.Überstundenzuschläge muss der AG nicht bezahlen, wenn es dazu keine Vereinbarung gibt.
Grundsätzlich kann der AG den Abbau des Zeitkontos anordnen. Er kann aber den AN nicht "von jetzt auf gleich" AN die nach seiner Vorgabe Überstunden abbauen wieder in den Betrieb zitieren.
Hier sollte der AG sich mal den § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz anschauen. Dort ist die "Arbeit auf Abruf" geregelt und diese Regelung wird von den Arbeitsgerichten i.d.R. auch auf Schicht-, Dienst- Arbeitspläne angewandt.
Hier steht: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Wobei der AG bei der Anweisung des Abbaus der Überstunden sein Weisungsrecht verbraucht hat und der AN nur mit seinem Einverständnis wieder früher zur Arbeit zurückkehren muss.
Der angeordnete Freizeitausgleich ist eben "Freizeit" des AN und kein "Gewehr bei Fuss". In seiner Freizeit kann ein AN machen was er möchte und eben auch verreisen. Er muss weder das Telefon abnehmen noch SMS, Mails oder andere elektronische Nachrichten des AG lesen, geschweige sie beantworten oder "gehorchen" wenn "Cheffe" zurückpfeift.
Bei Nachtarbeit sind Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Schichten nicht. Für Sonn- und Feiertagsarbeit sieht der Gesetzgeber im § 11 Arbeitszeitgesetz einen Ausgleich in bestimmten Zeitrahmen vor.
Was den Betriebsrat betrifft:
Wendet Euch umgehend an die zuständige Gewerkschaft. Die hilft bei der Gründung eines BR. Vorher sollten sich mindestens drei MA zusammentun und tunlichst vermeiden, dass der AG das vorab erfährt.
Ist einmal ein Wahlvorstand gewählt, kann der AG einen BR mit gesetzlich zulässigen Mitteln nicht mehr verhindern, wenn sich AN zur Wahl stellen. Es greift sowohl beim Wahlvorstand als auch später beim BR ein "besonderer Kündgiungsschutz".
Aber bitte versucht es nicht ohne kompetente Hilfe (wie z.B. Gewerkschaft). Das ist schon oft schief gelaufen.
Ein Betriebsrat kann gerade hier in Euren Fällen sehr viel für die AN tun, da er in vielen Dingen ein Mitspracherecht hat.
Alles kann ich Dir hier gar nicht ausführlich schreiben und erklären, das würde den Rahmen sprengen.
Bitte, gerne und danke fürs Sternchen.
Glaube also nicht dass ich soetwas wie einen Betriebsrat mobilisieren kann...
Das ist sehr schade.
Sprich, keine Pausen machen zu müssen, kräftig Überstunden aufbauen, und dazu noch, für unsere Branche mittlerweile nicht mehr typisch, viel Geld zu verdienen.
Pausen sind vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Werden sie nicht gemacht, der AG duldet oder fördert das gar, begeht er nach den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.
Was die Überstunden betrifft: Der BR muss diese ja nicht verbieten. Er achtet aber darauf, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und kann AN die nicht permanent Überstunden arbeiten wollen/können, in einem gewissen Rahmen schützen.
Den jetzigen Verdienst kann der AG, auch wenn es einen BR geben sollte, nicht so einfach kürzen.
Wir haben z.B., was die Überstunden betrifft, auch ein Zeitkonto. Bei uns gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung. Diese regelt, dass ab einer gewissen Anzahl Übersstunden ausgezahlt wird und auch wie viele Tage ein AN im Jahr nach eigenem Ermessen als Freizeitausgleich nehmen kann und wie viele Tage der AG max. anordnen kann. So ist man nicht der "Willkür" des AG ausgesetzt, der nach eigenem Gutdünken die AN in den Freizeitausgleich schickt oder nicht.
Der vertrag ist schon sittenwiedrieg den täglich 12 stunden zu arbeiten ist schon verboten also auch der teil mit den überstuden und erst recht wen man frei hat dan mus man nicht auf abruf da sein es wird zeit die firma zu verklagen bzw die Gewrkschaft einzuschalten oder einen betriebrat einzuschalten wen nicht vorhanden wird es zeit einen zu gründen wen ihr merh als 5-7 leute da seit!
Da das verhindert wir würde ich mal anders vorgehn zb das ordnungsamt wegen zwang zu überstuden zu informieren Bzw klagen wegen dauerhaften verstoß gegegn das arbeitszeit gesetz !
Oder mal versuchen die Berufsgenossenschaft ins boot zu hollen da so ja nichtmal die arbeitssicherheit gewärt werden kann!
Derzeit werdet ihr alle bis aufs blut ausgebeute ohne an die konsequenzen zu denken und das wird folgen haben zb höhere krankenstand oder mehr arbeitsunfälle odermerh dauerhafte erkrankunegne bei den angestellten!
Die Arbeitsverträge werden wohl als einsietieg änderbar von euren chefs angesehen was aber nicht erlaubt ist.!
Weigert euch überstuden zu machen wen das so belibt den die kann der chef so nicht anordnen erst recht nicht wen er 0 Rücksicht auf Euch und eurer famiel nimmt! Den das mus er!
Habt ihr einen Betriebsrat? Falls nein, warum nicht?
hallo, wir haben keinen Betriebsrat. Unser Betrieb ist sehr schnell sehr groß geworden. Und so wie es erzählt wird geht der Chef exzesiv gegen jene vor, die darüber überlegen einen BR zu gründen.
Dementsprechnend gibt es wenige die sich überhaupt dafür einsetzen würden.
Haben einen Sozialrat, dieser kann allerdings nicht mal dafür sorgen dass wir einen neuen Kaffeeautomaten bekommen ^^
Und so wie es erzählt wird geht der Chef exzesiv gegen jene vor
Also nur Gerüchte und nichts handfestes. Wendet euch an Gewerkschaften, die unterstützen euch in der Vorbereitung einer Betriebsratswahl. Wenn ihr das habt, habt ihr auch Einfluß.
zum Thema Überstunden ist folgendes geschrieben:
Der Arbeitnehmer verpflichet sich, auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden (über die wöchentlich Sollarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit) zu erbringen.
Die Anforderungen des Arbeitszeitschutzes sind hierbei zu beachten.
Überstunden werden dem persönlichen Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Der Arbeitnhemer erhält, nach WAhl des Arbeitgebers, für jede angeordnete und vereinbarte Überstunde die nach §5 dieses Vertrages zu zahlende STundenvergütung oder Freizeitauslgeich.
Die Schichtarbeit ist vertraglich festgelegt.
Tarifbindung gibt es keine.
Das Problem ist, dass noch sehr viele anscheinend sehr froh darüber sind wie es ist. Sprich, keine Pausen machen zu müssen, kräftig Überstunden aufbauen, und dazu noch, für unsere Branche mittlerweile nicht mehr typisch, viel Geld zu verdienen.
Glaube also nicht dass ich soetwas wie einen Betriebsrat mobilisieren kann... :(
Trotzdem danke für die hiflreiche Antwort