Muss ich selber das Unkraut vom Nachbarn entfernen?

2 Antworten

Hier gilt § 910 BGB Überhang.

Wird dein Grundstück durch den Überhang erheblich beeinträchtigt, dann hast du einen Entfernungsanspruch.

Das mit dem "Zaun streichen" dürfte in den Nachbarrechtsgesetzen des Landes geregelt sein. Dort werden Abstände zur Grundstückgrenze behandelt.

wer ist denn einfriedungspflichtig und wo steht dein sichtschutzelement genau?