Wie auf Anwaltsschreiben in Nachbarschaftsstreit reagieren?

3 Antworten

Wenn da kein Grenzstein ist, dann muss das Katasteramt dafür sorgen. Es nennt sich in manchen Orten auch Vermessungsamt, Vermessungs- und Katasteramt, Liegenschaftsamt oder Amt für Bodenmanagement, Amt für für Geodäsie oder Geoinformation.

Und auch so ein Grenzstein ist noch längst nicht das Maß aller Dinge: >Grenzsteine werden zur örtlichen Kennzeichnung sichtbar, aber
bodenbündig in den Grenzpunkt gesetzt, in der Regel mit einer mittleren
Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern.<

Lässt sich ein Grenzpunkt nicht direkt kennzeichnen, kann ein Grenzzeichen auch als indirekte bzw. mittelbare Vermarkung
in eine der vom Grenzpunkt abgehenden Grenzen gesetzt werden Er kann auch einen weiter entfernten Grenzpunkt anzeigen, etwa wegen Überbauung, an Flussufern und im Gebirgsraum.

Willst du deinem Nachbarn so richtig in die Suppe spucken, dann lässt du ihn wegen dieser möglichen Grenzstein-Ungenauigkeit selbst einen Landvermesser beauftgragen, den er auch erst einmal selbst bezahlen muss ;-)

Sollte da auf der Grenze zwischen euren Flurstücke einmal ein Grenzstein gewesen sein, und dein Nachbar den bei Nacht und Nebel aussgegraben und/oder versetzt haben, hätte der sich sogar strafbar gemacht. So ein Landvermesser findet das dann schon heraus ;-)

Wegen Vermessung und allem das mehr als einen Brief kostet, würde ich die Bälle erst einmal ganz flach halsten. Erst wart ihr euch über alles komplett einig, und jetzt kommt der Nachbar mit einem Anwalt?

Und nimm bloß diese Sichtschutzwand nicht weg! Damit würdest du ja gegen die ursprügliche Vereinbarung mit deinem Nachbarn verstoßen, an die du dich immer noch, und völlig zu Recht, gebunden fühlst. Und immer schön alles abheften!

It is not just a maybe: The Force is with you!

Wenn einer tanzen will, soll er auch die Kapelle bezahlen. Reagiere erst einmal gar nicht und leg schon einmal eine Akte dazu an, Schnellhefter kosten doch nix. Erst wenn ein weiteres Schreiben kommt, schicke einen Dreizeiler an seinen Anwalt:

Die besagte Sichtschutzwand wurde von mir seinerzeit in vollständigem gegenseitigen Einvernehmen mit Herr/Frau und mir errichtet. Ich bin mir hinsichtlich des Standorts der Sichtschutzwand keiner Abweichung von unserer getroffenen Vereinbarung bewusst. Die Einwände von Herr/Frau erachte ich daher als gegenstandslos. MfG.

So lange du mit dem Tanz des Nachbarn noch nicht zufrieden bist, machst du das wie "Schallplatte mit Sprung", schreibst immer wieder das selbe, vielleicht in anderen Worten, damit es nicht eintönig wird. Lass ihn Grenzsteine fresen!

Schreibe niemals mehr, als unbedingt nötig. Frage nie nach Nachweisen oder erwähne Flurgrenze, Grenzstein, Vermessung... nicht einmal leise hinter der Schutzwand. Das sind von deiner Seite alles Tabuworte. Das wäre sonst so, als würde man einem Dieb verraten, unter welchem Stein der Haustürschlüssel versteckt wird.

Und niemals dabei aggressive oder böse Worte wählen, nicht in Briefen und auch nicht über den Zaun. Immer schön sachlich bleiben! Wirst du vom Nachbarn dazu angesprochen, sage dem höflich aber bestimmt, dass du in diessem Punkt anderer Meinung bist, und nicht mehr!

Mag sein, dass irgendwann eine Klage ins Haus flattert, dann schreibst du das selbe noch einmal als deine so genannte 'Einlassung zum Sachverhalt' an das Gericht. Dabei die Fristen beachten und mit dem Original zwei weitere Kopien hinschicken für Anwalt und Gegenseite und das Aktenhzeichen nicht vergessen!

Und dann gehst du zum Gerichtstermin, wenn der Anwalt ja unbedingt einen anstrengen will. Du selbst brauchst nicht einmal einen Anwalt, weil der Streitwert unter 5.000 Euro liegen und die Sache vor einem Amtsgericht landen wird. Und wenn dich der Richter dann fragt, sagst du dem das selbe, was du dem gegnerischen Anwalt immer schon geschrieben hast.

Soll sich die Gegenseite da doch abstrampeln und blamieren. Es gibt mündliche Vereinbarungen, die genau so rechtsgültig sind wie dicke schriftliche Verträge. Man kann hierzulande immer noch per Handschlag seine Kuh verkaufen. Verkauft ist dann verkauft und wiederholen wäre gestohlen.

Viel Spaß mit Rumpelstielzchen ;-)

Ich stimme Bethmannchen komplett zu: Sehr gute Antwort. Anwälte schreiben so manches. Schreib Anwälten nie mehr als notwendig, um ihnen keine Vorlage zu bieten! Die Formulierung von Bethmannchen für das Gegenschreiben ist perfekt!

In einem würde ich Bethmannchen aber widersprechen: Wenn kein Grenzstein vorhanden ist (geklaut, aber von wem?), würde das Geoamt - oder wie es bei Euch auch heißt - wohl eine Gebühr für das Neu-Vermessen vom Beauftrager verlangen! Das können je nach Satzung schon 100 -250 Euro sein. (Den Dieb des Grenzsteines wird man das nie nachweisen können!) Die Behörde möchte trotzdem ihr Geld! Wenn Du dir deiner Sache zum Grenzverlauf bist und bis zum Gerichtstermin wartest, wird die Neuausmessung nach Urteil dem Verlierer als Prozesskosten (Gutachten) aufgehalst.

 


deshalb bespricht man sowas vorher mit dem Nachbarn, denn auch sein Blick fällt ständig auf diese Wand und da sollte sie beiden gefallen in einem "Miteinander". 

Die müssen dir beweisen, dass der Sichtschutz falsch steht, nicht umgekehrt.

Also schreib freundlich, dass Sie dir bitte belegen sollen wo die Wand falsch steht . Ansonsten kannst natürlich auch du ausmessen lassen und wenn du recht hast, deinen Nachbarn diese Kosten in Rechnung stellen.

Was das für euer weiteres Zusammenleben bedeutet kannst du dir bestimmt vorstellen

Die Wand wurde in gemeinsamer Absprache über Aussehen und Höhe errichtet. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen. 

Es geht nur um die Position die jetzt anscheinend falsch ist.

@stereoonky

dann versucht euch doch zu einigen. Wer kennt die Grenzen und weiß wo sie sind? Auf dem Plan zeigen lassen, ausmessen und wenn es stimmt, dann verrückt die Wand