Sichtschutzzaun über 2m direkt am Zaun zum Nachbargrundstück

4 Antworten

dies gilt auch für Mauern, Holz und alles andere, max 2 Meter, so is das leider, Ps: Grüsse aus Chemnitz

zÄUNE SIND bAUWERKE; DIE DER bAUORDNUNG UNTERLIEGEN: dORT STEHT; WIE HOCH UND UNTER WELCHEN Voraussetzungen Zäune an der Grundstücksgrenze - baugenehmigungspflichtig sind - die Zustimmung des Nachbarn benötigen und - wie hoch sie sein dürfen. Zusätzlich können entsprechende Regelungen auch im Bebauungsplan aufgenommen sein - dieser ist bei der Gemeinde einzusehen (unter "Textlichen Festsetzungen").

Das Sächsische Nachbarrecht gilt zusätzlich, daraus aber nicht die Regelungen für Bäume etc, sondern für Zäune-Einfriedungen - Einfriedigungen oder wie auch immer.

Welche Regelungen konkret bestehen kann also nur örtlich ermittelt werden.

nach der sächsischen Bauordnung dürfen Zäune und Mauern maximal 2 m Höhe erreichen. Es sei denn, die Gemeindeordnung verfügt über eine andere Anordnung. Diese kann z.B. die Zaun- oder Mauerhöhe auf weniger als 2 m reduzieren.

Das gilt auch für Zäune und Mauern etc