Wie genau sollte ich reagieren?

9 Antworten

Zu Beginn eine Feststellung,

leider schreibst du nicht wie weit der Zaun auf deinem Grundstück steht, wie auch immer, ich habe dir hier eine Rechtsanwaltantwort kopiert.

LG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Gemäß § 903 BGB kann ein Eigentümer mit der in seinem Eigentum stehenden Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Insofern müssen Sie eine Nutzung Ihres Grundstücks durch Ihren Nachbarn nicht hinnehmen.

Eine Grenzüberschreitung wie Sie ausweislich Ihrer Ausführungen vorliegt, können Sie gemäß § 1004 BGB abwehren und mithin die Beseitigung bzw. Rücksetzung des Zaunes durch Ihren Nachbarn verlangen.

Zwar kann ein Überschreiten der Grundstücksgrenze von 11 cm als unbeachtlich anzusehen sein, da die Überschreitung aber teilweise auch nicht unbeachtliche 41 cm darstellt und mithin ein Rückbau verlangt werden kann, erstreckt sich dieser Anspruch auch auf diesen Teil des Zaunes.

Ich würde ihn noch einmal - mit Zeugen oder per Einschreiben - auf die Fakten hinweisen und eine Frist setzen. Weiterhin reicht - bei normaldenkenden Menschen - oft die Erwähnung eines Anwaltsbesuches, damit sie nachdenken und sich zurücknehmen.

Selbst würde ich keine Hand anlegen, da der Zaun sein Eigentum ist. Wie es sich allerdings verhält, wenn sein Eigentum auf Deinem Besitz steht, weiß ich nicht.

Letztlich bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt. Falls Du jedoch einen netten Polizisten kennst, kannst Du ihn vorher ob seiner Möglichkeiten befragen.

§ 858 BGB, Verbotene Eigenmacht.

§ 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers.

§ 32 StGB, Notwehr

Du kannst natürlich auch einen Anwalt beauftragen, aber der zieht dir die fremden Zaunpfähle aber nicht aus deinem Grundstück. Du mußt dir allerdings wegen der Grundstücksgrenzen absolut sicher sein.

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Klage auf Rückbau.

... und ich habe den Nachbarn darauf per Brief hingewiesen und mit der Entfernung gebeten ansonsten muss ich eine Firma beauftragen die dann den Zaunpfosten auf seine Kosten entfernt.

Du hast es per Brief angekündigt, warum fragst Du dann nochmal hier nach?