muss ich scheidungskosten zahlen trotz insolvenz was kann ich tun ich soll 85% EX 15%? vor der scheidung

3 Antworten

Ist die Scheidung vor dem Verfahren vollzogen worden, dann handelt es sich um Insolvenzforderungen, welche aus der Insolvenzmasse zu befrieidigen sind.

Soll die Scheidung während des laufenden Insolvenzverfahrens erfolgen, dann sind die Kosten ganz normal zu bezahlen.

Hallo,

man kann jetzt nur mutmaßen, worum es geht. Grundsätzlich scheint jedoch ein finanzielles Problem in Bezug auf die Scheidungskosten vorzuliegen. Das versuche ich, wie folgt zu beantworten:

Es gibt die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wodurch das Scheidungsverfahren unter Umständen komplett kostenfrei werden kann. Die Verfahrenskostenhilfe kommt z.B. grundsätzlich bei sehr geringen Einkommen und Hatz IV- oder Sozialhilfeempfängern in Betracht. Die Verfahrenskostenhilfe kann jedoch auch bei geregeltem Einkommen in Betracht kommen, wenn der Beantragende durch hohe Schulden und hohe finanzielle Verpflichtungen belastet ist. 

Die Verfahrenskostenhilfe muss bei Gericht beantragt werden. Wenn sie bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Dazu ist eine  "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" erforderlich.

Hier findest du noch ein paar Informationen zur Verfahrenskostenhilfe: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/kostenlose-scheidung 

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. 

Es kommt darauf an, wann die Kosten entstanden sind, nicht das Datum der Rechnungstellung. Sind die Kosten vor Insolvenzeröffnung entstanden, handelt es sich um Insolvenzforderungen