Muss ich noch Unterhalt zahlen, wenn ich das gemeinsame Sorgerecht abgebe?

10 Antworten

Vielen Dank für eure Antworten, das ist ein sehr schwiriges Thema für mich. Im Grunde würde sich beim alleinigen für mich nichts ändern, sie lässt sie mich nicht sehen, ich habe bisher keine Entscheidung mitfällen dürfen, ich darf sie nicht anrufen, ihr nichts schenken...Vor ca. 1 Jahr habe ich schon zugestimmt, das sie den neuen Namen der Mutter bekommt, vorher hatte sie meinen Nachnamen, aber mein Gefühl sagt mir, was ihr mir im großen auch bestätigt habt, ich will mein Kind nicht an diesen Mann verlieren, zu mal er selbst noch 2 eigene Kinder hat, die er nicht sehen darf. Er will mir meine Tochter wegnehmen, da kann ich nciht viel unternehmen, aber rechtlich lasse ich sie mir nicht auch noch wegnehmen. Nur das ihr Bescheid wisst, es geht mir nicht um den Unterhalt, bei den paar Kroschen, die ich verdiene...Ist das eh nicht viel...Vielen Dank euch

Pinsel11  17.03.2010, 12:06

Offensichtlich bist du nicht besonders "Kampfstark".Ich hätte der Namensänderung schon nicht zugestimmt.Das wäre für mich schon der erste Schritt zur Entfremdung.Auch hättest du dich schon längst beim Jugendamt melden müssen,wenn sie dir den Kontakt mit deiner Tochter untersagt.Irgendwie machst du auf mich den Eindruck,dass du resegnierst hast,nicht wirklich kämpfst.Zum Jugendamt zu gehen,ist doch nun wirklich die einfachste Sache der Welt.Ebenfalls ist es nicht schwierig,ein Termin beim Anwalt zu machen.Irgendwie kann ich deine "Sraußenpolitik"nicht nachvollziehen.Ich habe damals um meine Tochter(jetzt 13) gekämpft und lebe jetzt seit 6 Jahren mit ihr zusammen.Also komm in die Hufe!!!

Milou645  17.03.2010, 12:13

.....ich fürchte sie spekuliert auf die Prozedur vom Gericht......Nachname ist schon geändert, sie will das alleinige Sorgerecht......klingt für mich nach dem nächsten Schritt der Ersatzeinwilligung vom Gericht......wenn du dein Kind willst: geh sofort zum Jugendamt und sag das Du sie sehen willst. Zahlst Du? Ja, oder? Dann wird ihr Prozess erschwert aber es könnte immer noch möglich sein. Nur wenn Du dich aktiv um sie bemühst kannst Du das verhindern! Tu was :)

jumba  21.03.2010, 07:26
@Milou645

was soll ein gericht ihr denn erschweren oder erleichtern? sie bekommt weder das asr, es sei denn er gibt die gründe dafür weil er sich nicht verantwortlich benimmt u. entscheidungen ständig ersetzt werden müssen, noch bekommt sie gegen den willen des vaters eine adoption durch. er sollte umgang einklagen oder will das kind ihn selber nicht sehen? weil?

also: dein Kind hat ein Recht an dir (so heißt es im Gesetz). Wenn Du deine Ex das alleinige Sorgerecht bekommt musst Du trotzdem weiter zahlen. Das ändert sich nur wenn der "neue" das Kind adoptiert. Dann erlischt auch das Recht des Kindes an dem leiblichen Vater. Dem Staat sind Emotionen ganz egal. Er will nur das es eine eingetragene Mutter und einen eingetragenen Vater für das Kind gibt. Wie die dann heißen ist denen wurscht. Von daher hingt das alles mit dem "das Kind halt ein Recht an Vater, Mutter und Großeltern" aber das ist ein anderes Thema. Deine Ex kann dir den Umgang mit dem Kind nicht verbieten. Selbst wenn Du keinen Unterhalt zahlen würdest. Das sind zwei verschiedne Paar Schuhe (vor dem Gesetz). Du kannst das jederzeit einklagen. Geh dafür zum Jugendamt. Du musst dich fragen was Du willst. Willst Du deine Kleine - dann kämpfe um sie. Denkst Du es geht ihr bei der Mutter und dem "neuen" besser, dann lass sie ziehen. Vielleicht auch weil es dort eine andere, kleine Familie mit Geschwistern gibt und sie dann nicht die einzige ist, die einen anderen Namen und Vater hat (damit sie sich in der Familie "vollkommen" fühlen kann). Eine Namensänderung (Nachname) kann deine Ex nach der Hochzeit mit dem "neuen" beantragen. Dann bleibt es trotzdem dabei, dass Du zahlen musst. Dagegen kannst du nix tun. Du wirst eh erst erfahren wenn sie 18 Jahre alt ist (oder so), was Du damals hättest machen sollen. Sie wird dir dann sagen "warum hast Du mich aufgegeben" oder eben "warum hast Du mich nicht freigegeben". Denke immer daran das Du auch deiner Tochter gegenüber evt argumentieren müsstest. Triff eine Vernunftsentscheidung! Du musst einer Adoption zustimmen. Allerdings kann deine Zustimmung auch von Gericht gegeben werden. Der Prozess sieht wie folgt aus: Erstmal wird deine Ex das alleinige Sorgerecht beantragen. Wenn sie das hat muss sie und der "neue" nachweisen das sie mindestens 5 Jahre zusammen sind und das Kind mindestens 3 Jahre in der Gemeinschaft lebt. Dazu muss nachgewiesen werden das Du weder Unterhalt gezahlt hast, noch dich bemüht hast sie zu sehen. Dann gibt das Gericht in Verbindung mit dem Jugendsamt ihre Einwilligung. Du kannst es aber jederzeit selber abgeben und damit ist diese Prozedur hinfällig (auch wieder komisch aber ein anderer Punkt). Erst wenn jemand anderes auf dem Papier als Vater eingetragen ist, erlischt deine Verpflichtung zum Unterhalt für das Kind. Überlege gut und für deine Tochter. Ich wünsch dir ganz viel Glück bei der richtigen Entscheidung!

jumba  21.03.2010, 07:23

eine adoption kann nicht gegen den willen des vaters seitens eines gerichtes durchgesetzt werden. wenn der vater nicht will dann will er nicht, hat auch nix mit unterhaltszahlungen zu tun.

zer666brechlich  04.03.2015, 17:43
@jumba

Da bist du falsch informiert jumba. Leicht ist es vor Gericht nicht, das Einverständnis zu ersetzen, aber möglich. 

Die Unterhaltsfrage ist vom Sorgerecht unabhängig. Allerings kann sich der tatsächlich gepglegte Umgang auf die Höhe der Ausgleichszahlungen auswirken.

In diesem Falle braucht deine Ex auch dein Einverständnis zur Adoption.Kindesunterhalt brauchst du dann zwar nicht mehr bezahlen, hast aber rechtlich gesehen auch kein Recht mehr dein Kind zu sehen. Dann bist du auf das "Wohlwollen" deiner Ex angewiesen.

ninaundoli 
Fragesteller
 17.03.2010, 12:02

dieses Wohlwollen ist nicht vorhanden, daher werde ich mich dagegen entscheiden, sowohl alleinige Sorgerecht, als auch erst recht die Adoption. Sie hat doch bis heute auch gut gelebt, warum sollte ich daran etwas ändern.´Die Kindsmutter sollte einfach akzeptieren, das es nunmal auch meine Tochter ist

zunächst einmal, kann sie nicht einfach so bestimmen, wer das kind adoptiert, du hast die vaterschaft anerkannt, es ist dein kind und du bist der vater, NUR dein einverständnis kann dazu führen, dass der neue mann das kind adoptiert. das alleinige sorgerecht hat mit dem umgangsrecht absolut nichts zu tun, dadurch kann sie dinge wie z.b. kindergarten und/oder schule selbst bestimmen. falls du der adoption zustimmen würdest, dann entfällt natürlich der kindesunterhalt. ich würde für kein geld der welt mein kind an jemand anderen "verkaufen", sorry das ich das so schreibe, aber ich würde ihr schon sagen und auch zeigen, WER der vater ist, nämlich DU!!! steh zu deinem kind und versuche alles, dass das gemeinsame sorgerecht aufrechterhalten bleibt - ist meine meinung hierzu

Pauli1965  17.03.2010, 11:43

Du hast völlig recht ! DH !!Ich denke da auch an die Zeit, wenn das Kind anfängt nach seinem wirklichen Vater zu fragen.Was will sie dann sagen ?

Jumpkursa  09.07.2010, 00:28
@Pauli1965

Meine Worte !!! DH!!!!