adoption muss der leibliche Vater zustimmen?

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Einfach mal nachfragen. Kostet ja nichts :)

naja so einfach ist das nicht er hasst mich er gibt mir jetzt nach einem jahr immernoch die schuld an seinem versauten leben ... er bekommt sein leben nicht hin

gibt es eine andere möglichkeit? oder ausnahmesituationen?

@Dana66682

es ist keine ausnahmesituation das ihr euch getrennt habt und du einen neuen freund hast.

naja wenn du beim Jugendamt oder wer auch immer damit zu tun hat fragst werden die dir sicher gerne helfen!

natürlich muss der leibliche vater zustimmen.

oder würdest du es in ordnung finden wenn der kindesvater da ne neue freundin hat und die "euren" sohn" dann einfach adoptiert ohne das du da überhaupt zustimmen musst.

dein neuer freund ist nicht der vater des kindes. das hat schon einen vater, und das wird sich auch kaum ändern.

auch wenn du das alleinige sorgerecht hast kann der vater das gemeinsame da beantragen und wird es mit hoher wahrscheinlichkeit auch bekommen. das ist zum glück seit einihgen jahren so.

dein derzeitiger freund kann dem kind sicher ein guter freund sein, einen vater hat das kind bereits.

wenn du wüsstest wie würdest du dich fühlen wenn dein vater sich seid deiner geburt null für dich interessieren würde? er weder zu Geburtstagen oder zur taufe kommt.

der erzeuger schafft es nicht einmal um sich selbst zu kümmern und das kann ich belegen er besucht ihn nicht er meldet sich null und gibt mir an allem die schuld... er will keinen unterhalt zahlen und nichts das jugendamt ist auf meiner seite und ist entsetzt wie er sich benimmt... also soviel dazu... und dann hast du einen Vater an deiner seite der sich um dich kümmert der da ist wenn es dir schlecht geht und so weiter

Es gibt einen ganz großen unterschied zwischen Vater und Erzeuger

@Dana66682

das jugendamt ist auf der seite des kindes, nich tauf deiner. da der leibliche vater nichts macht was dem kind schadet würde er sogar das gemeinsame sorgerecht bekommen.

Nein würde er nicht

@Dana66682

was macht er denn u dem kind massiv zu schaden?? das ist der einzige grund ein gemeinsames sorgerecht zu verweigern. a

@Dana66682

doch er würde das gsr bekommen. er muss keinen umgang mit dem kind haben um entscheidungen zu treffen.

der leibliche vater muss zustimmen

Daß der leibliche Vater zustimmen muß, hast du nun oft gelesen. Aber wenn er das nicht tut, könnt ihr ja auch nur eine Namensgebung machen. Das heißt, wenn ihr heiratet, kann dein Sohn den Nachnamen deines Mannes bekommen.

Nein, grundsätzlich kann das Kind nur mit Zustimmung des Vaters adoptiert werden, egal ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Ausnahmen hiervon finden sich in § 1748 BGB:

§ 1748 *(1) Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.

(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.*

beim jugendamt waren wir schon weil er seinen sohn regelmäßig sehen wollte (haha)
was ich ihm nie verboten habe dort habe ich ihm einen vorschlag gemacht nach einer woche wo er dann zu einem termin erscheinen sollte um den kleinen zu sehen kam er nicht und schrieb: er kann nicht kommen da er nicht gewährleisten kann jedes mal zu kommen und das wars.......... ich habe mich zwischenzeitlich schon gemeldet das von ihm nichts kommt

in der öffentlichkein hingegen stellt er es so dar das er seinen sohn jaaaa soooooo liebt.-..