Schulden und Steuerrückerstattung?
Hallo, ich habe einige 1000 Euro Schulden und vor einigen Monaten geheiratet. Die Schulden stammen noch von weit vor meiner Ehe. Auch habe ich die EV schon abgegeben. Nun steht die Steuererklärung an und ich möchte wissen, ob das Finanzamt von meiner EV und meinen Schulden weiss und mögliche Rückerstattungen einbehalten kann und wird?
Ich muss noch folgendes dazu sagen, ich bekomme Erwerbsminderungs Rente und verfüge über kein eigenes Konto. Die Rente geht schon seit Jahren auf das Konto meiner Mutter, auch habe ich keine Vollmacht für das Konto meines Ehemannes.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
2 Antworten
Wenn es sich um Steuerschulden handelt, wird das Finanzamt die Erstattung gegen diese Forderungen aufrechnen.
Wenn es sich um andere Forderungen handelt, dann wird der Erstattungsbetrag nur dann an einen deiner Gläubiger überwiesen, wenn dieser den Erstattungsanspruch gepfändet hat.
Das betrifft bei einer Zusammenveranlagung aber nur deinen Anteil an der Erstattung.
Wenn jemand den Erstattungsanspurch gepfändet hätte, wüsstest du es, du bekommst nämlich eine Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Wies schon gesagt, bezieht sich eine Pfändung oder Aufrechnung nur auf deinen Anteil an der Erstattung. Das Finanzamt teilt den Betrag dann auf.
Okay. Vielen Dank!
sind Sie denn in Privatinsolvenz gegangen? das wäre wahrscheinlich das Beste und ja in die Schuldnerberatng gehen bei der Verbraucherberatungsstelle.
Nein, es sind keine Steuerschulden. Und ich habe auch in den letzten Jahren keine Steuererklärung machen müssen, was ja jetzt in dem Fall durch die Heirat anders aussieht, daher weiss ich auch nicht ob einer der Gläubiger den Erstattungsanspruch gepfändet hat. Muss ich dann automatisch 2 Steuererklärungen machen (einmal ich und einmal mein Mann) oder können wir das trotzdem zusammen machen ohne Angst haben zu müssen, das alles weg sein wird?