Schulden und Steuerrückerstattung?

2 Antworten

Wenn es sich um Steuerschulden handelt, wird das Finanzamt die Erstattung gegen diese Forderungen aufrechnen.

Wenn es sich um andere Forderungen handelt, dann wird der Erstattungsbetrag nur dann an einen deiner Gläubiger überwiesen, wenn dieser den Erstattungsanspruch gepfändet hat.

Das betrifft bei einer Zusammenveranlagung aber nur deinen Anteil an der Erstattung.

Nein, es sind keine Steuerschulden. Und ich habe auch in den letzten Jahren keine Steuererklärung machen müssen, was ja jetzt in dem Fall durch die Heirat anders aussieht, daher weiss ich auch nicht ob einer der Gläubiger den Erstattungsanspruch gepfändet hat. Muss ich dann automatisch 2 Steuererklärungen machen (einmal ich und einmal mein Mann) oder können wir das trotzdem zusammen machen ohne Angst haben zu müssen, das alles weg sein wird?

@Vivi2016

Wenn jemand den Erstattungsanspurch gepfändet hätte, wüsstest du es, du bekommst nämlich eine Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Wies schon gesagt, bezieht sich eine Pfändung oder Aufrechnung nur auf deinen Anteil an der Erstattung. Das Finanzamt teilt den Betrag dann auf.

sind Sie denn in Privatinsolvenz gegangen? das wäre wahrscheinlich das Beste und ja in die Schuldnerberatng gehen bei der Verbraucherberatungsstelle.