Gerichtsvollzieherin droht trotz Schuldenberatung!

7 Antworten

Meine Mutter hat mit der gesprochen und diese meinte das sie nicht mit der Schuldenberatung die das Geld was meine Mama zahlt aufteilt, zu tun haben wollen und nicht mit denen zusammen arbeiten und das meine Mutter das Geld nochmal extra an die Gerichtsvollzieherin zahlen muss. Sie sollte dann monatlich nochmal 300€ extra an die Gerichtsvollzieherin abdrücken. Aber das geht hinten und vorne nicht...

Das Einfachste ist hier der Vergleich mit Kindern. Kinder wollen auch immer viel. Bekommen tun die aber noch lange nicht alles. So ist es mit Gläubigern auch. Nicht alles, was sie wollen, bekommen sie auch. Wenn sie nicht mit der Schuldnerberatung zusammenarbeiten, dann gehen sie halt vorläufig leer aus, so einfach ist das.

Aufgrund deiner Schilderung wird bereits das Maximale gepfändet. Der Rest (die 1500€) ist Selbstbehalt. Das dürfte auch in Ordnung sein, wenn sie Unterhaltspflichtige hat (dich zum Beispiel, wenn du noch minderjährig bist oder studierst bis maximal 25 Jahre).

Rein rechnerisch klappt das natürlich schon. 600€ monatlich sind viel Geld. Da lassen sich die Schulden schon in einigen Jahren loswerden und eine Privatinsolvenz ergibt da rein zeitlich nicht so viel Sinn (solange deine Mutter den Job behält).

Die zwei Gläubiger gehen fortan leer aus. Sie müssen sich bei den Gehaltspfändungen hinten anstellen und wenn sonst kein Vermögen da ist, dann ist das alles ganz nett aber es bringt denen nichts. Bei der Vermögensauskunft lässt man mehr oder minder, was die Besitztümer und Einkünfte angeht, die Hosen runter. Das klingt aber schlimmer, wie es in vielen Fällen ist. Deine Mutter soll den Termin einfach wahrnehmen. Wenn es klappt, vorher nochmal mit der Schuldnerberatung kurzschließen. Ansonsten zum GV hingehen, ggf. Unterlagen mitnehmen.

Alles, was zum normalen Haushalt gehört, ist nicht pfändbar. Teure Autos und Fernseher, teuren Schmuck, solche Dinge muss man angeben. Das, was einem nicht selbst gehört, das muss man nicht angeben.

Die Schuldnerberatung hat sich anscheinend mit einigen, aber eben nicht mit allen Gläubigern auf Ratenzahlung geeinigt. Nun ziehen die übrigen Gläubiger die Zwangsvollstreckung durch und verlangen die Abgabe der Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) - mehr oder weniger eine Erklärung, dass bei ihr nichts zu holen ist.

Die Haftandrohung gilt nur für den Fall, dass Deine Mutter sich weigern sollte, diese Erklärung abzugeben - von "Alternative" kann also keine Rede sein.

Wenn die ganzen Ratenzahlungen nicht verhindern können, dass Deine Mutter bis zur EV getrieben wird, sollte sie mit der Schuldnerberatung besprechen, ob nicht eine Privatinsolvenz der richtige Weg wäre. Dann muss sie 7 Jahre lang weiterzahlen, bis eine Restschuldbefreiung erfolgt - sollte sie innerhalb von 3 Jahren 35 % (keine Gewähr für Details) bezahlt haben, bereits dann.

Ist eine unangenehme Prozedur - der man sich aber stellen sollte.

Viel Glück und Kraft...

Habt ihr darüber mit der Schuldenberatung gesprochen?

Deine Mutter muss die Sache der Schuldnerberatung mitteilen. Die außergerichtliche Bereinigung dürfte nun als gescheitert gelten und die Schuldnerberatung sollte den Antrag auf gerichtliche Schuldenbereinigung stellen.

Wenn sie doch bei ner Schuldnereratung ist, soll sie denen doch den Brief von dieser GV vorlegen. Die haben da schon eine Lösung. Geg. mit den 2 Gläubigern in Verbindung setzen. Hat sie die 2 Gläubiger nicht mit einbezogen bei der aussergerichtlichen Insolvenz??