Muss ich mein Erspartes beim Finanzamt angeben?

9 Antworten

die Geldbestände auf Konten sind Deine Privatangelegenheit und lediglich die Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Von diesen Kapitalerträgen kannst Du 801 Euro pro Person mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei stellen, die restlichen Kapitalerträge werden von den geldführenden Institutionen automatisch mit der Kapitalertragssteuer belastet und die Beträge dem Finanzamt zugeführt. Außer den Freistellungsauftrag zu stellen musst Du somit überhaupt nicht tätig zu werden - das läuft alles automatisch.

Hallo helybelli,

In Deutschland sind die Einkünfte aus Sparguthaben steuerpflichtig. Damit sind die Zinsen gemeint, die du bekommst. Handelt es sich um deutsche Sparkonten, wird die Bank den Steueranteil automatisch an das Finanzamt abführen (Es ei denn, du hast bei denen einen Freistellungsauftrag laufen). Jeder Sparer hat 801€ Zinseinkünfte im Jahr steuerfrei. In der Steuererklärung mußt du also nur etwas angeben, wenn die Zinsen höher als diese 801€ sind. Oder aber, dir wurde bereits automatisch die Steuer von der Bank abgeführt, und es sind aber weniger als insgesammt 801€, dann solltest du sie auch angeben, da du sie dann wieder erstattet bekommst.

Viele Grüße

Edala

wenn sie höher als 801 EUR sind muß man sie auch nicht angeben, da die Steuern automatisch von der Bank ans Finanzamt überwiesen werden

hi ich habe ca. 3 Sparkonten mit hohe geldsummen darauf. muss meine sparbeträge bei der Lohnsteuererklärung angeben?

  1. Es gibt keine Lohnsteuererklärung und wenn es die gäbe, wäre die Antwort nein. Denn in einer Lohnsteuererklärung würde Lohn erklärt werden. Gespartes das man hat ist aber kein Arbeitslohn.
  2. Bei der Einkommensteuererklärung ist Einkommen anzugeben, dazu gehört auch Arbeitslohn (§ 19 EStG).
  3. Die Zins- und Kapitalerträge müssen i.d.R. nicht erklärt werden!

Hier kommen die Ausnahmen

  • Dein persönlicher Steuersatz legt unter 25% (dann wäre es dämlich nicht die Günstigerprüfung zu beantragen)
  • Du hast ausländische Kapitalerträge die nicht der deutschen Kapitalertragssteuer unterworfen wurden.
  • Du hast aus anderen Kapitalgeschäften Verluste gemacht, die du mit deinen Überschüssen verrechnen willst.
  • Du hast es versäumt deine Freistellungsaufträge zu zuteilen und möchtest gerne nun die ersten 801,- € an Kapitalerträgen steuerfrei stellen.

Nein, aber die Zinseinkünfte aus diesen Sparkonten musst du in der Anlage KAP angeben, wenn sie über EUR 801,- pro Jahr liegen (Sparerfreibetrag).

Übrigens zieht dir die Bank automatisch 25% dieser Zinseinkünfte ab und führt diese als Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Das Geld kannst du dir in der Steuererklärung wiederholen, oder wenn du weißt, dass du sowieso unter EUR 801,- liegen wirst, kannst du das auch von vornherein unterbinden, indem du der Bank einen Freistellungsauftrag gibst.

nein du mußt das nicht angeben, solange sich diese Sparanlagen in Deutschland befinden. Entweder reicht dein Freistellungsauftrag aus oder es werden pauschal Steuern von der Bank ans Finanzamt überwiesen. Damit ist alles abgegolten. Nur wenn du diese Steuern teilweise oder ganz wieder zurück haben willst, mußt du sie angeben