Muss ich Rechnungen die ich geschrieben habe, ohne Steuernummer, beim Finanzamt angeben?

5 Antworten

Ohne eine Anmeldung deines Gewerbes kannst du im Regelfall keine Rechnungen schreiben! Sollten auf deiner Rechnung die Begriffe Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer auch nur auftauchen, hast du dich dazu noch der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, wenn du die Mehrwertsteuer nicht abgeführt hast!

Wenn du normale Lohnsteuer/Einkommensteuer zahlst, bekommst du immer eine "private" Steuernummer. Die kannst du angeben.

Okay, und wie handhabe ich die bereits eingereichten Rechnungen? muss ich die in der Steuererklärung angeben? Auch wenn keine STeuernummer drauf war?

@Samsam3112

Dann als Kleinunternehmer eine Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung am Jahresende vorlegen. Solange derjenige, der die Rechnung bekommt, diese nicht bei seiner Steuer geltend macht, gibt es ohnehin keine Probleme. Wenn aber auf der einen Seite eine Rechnung als steuermindernd beim FA vorgelegt wird, muss auf der anderen Seite jemand da sein, der diese Einnahme auch versteuert. Alle diese Rechnungen angeben - auch ohne bisher erteilte Steuernummer.

@Besserwisser65

Okay vielen Dank:) also gebe ich die ohne Steuernummer einfach auch in der Steuererklärung an.

Steuerhinterziehung ist es nur, wenn er die Sache nicht in der Steuererklärung aufführt.

Wenn er Umsatzsteuer in der Rechnung ausführt, dann ist das entweder richtig, oder eine Fall des § 14c UStG.

Also es geht darum: Ich bin Studentin und arbeute nebenbei selbstständig und schreibe Rechnungen: Anfangs nur 2 pro Jahr, immer ohne Steuernummer. Seit diesem JAhr schreibe ich monatlich eine Rechnung und jetzt hat das Unternehmen gesagt, ich brauche eine STeuernummer. Ich war beim Finanzamt und muss jetzt den Beginn der Tätigkeit angeben und muss ja früher oder später für die Rechnungen eine Steuererklärung machen. Aber wie soll ich das mit den Rechnungen handhaben, die ohne Steuernummer eingereicht wurden.

Du fragst hier tatsächlich, ob Du aktiv Steuerhinterziehung betreiben kannst???

Du teilst dem Finanzamt ganz normal mit, wann Du das Gewerbe angefangen hast, und gibst für die entsprechenden Jahre Steuererklärungen ab.

Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss Deine Steuernummer enthalten, sonst hat Dein Abnehmer keinen Vorsteuerabzug. Die Rechnungen kann man aber berichtigen und/oder die Steuernummer nachreichen.

Bisher alles noch kein ernsthaftes Problem.

Okay, aber sollte ich dann auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung "Beginn der Tätigkeit" Dezember 2013 angeben? oder ist das zu lange rückwirkend?