Muss ich mein BaFöG an Eltern abgeben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da musst du dich mit deinem Vater selber einigen !

Auf jeden Fall wird dein Bafög - wie auch Kindergeld und evtl. noch anderes Einkommen entsprechend der Vorschriften des SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet, deine Leistungen die dein Vater für dich bekommt bzw. bekommen hat, werden dann zumindest einmal gekürzt.

Im Regelfall musst du dann deine Anteile entsprechend selber an deinen Vater zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch regeln.

Ab deinem 18 Lebensjahr musst du dich um evtl. Unterhaltsansprüche selber kümmern, da wäre dein Vater dann raus, dann bist du volljährig und das Sorgerecht endet.

Wenn du außer Kindergeld und Bafög - kein anderes z.B. Erwerbseinkommen hast, dann bleiben von deinem Bafög - die schon genannten 100 € als Freibetrag, zumindest diese müssen dir dann monatlich zur Deckung von Aufwendungen für deine Ausbildung bleiben.

Wie alt bist du denn, wohnst du mit deinem Vater alleine, was muss für die Warmmiete gezahlt werden, was für den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom und was bekommst du an Bafög - zu den 219 € Kindergeld ggf. noch ?

Mit deinem Kindergeld alleine kann dein Vater deinen SGB - ll Bedarf unmöglich decken, denn dazu zählen dann außer deinem Anteil der Warmmiete min. noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt, ab 18 - 24 liegt dieser derzeit bei 357 € im Monat.

In diesen 357 € sind dann Pauschalen für alles enthalten, außer für den Anteil deiner Warmmiete, also auch eine Pauschale für Haushaltsstrom, Essen, Kleidung usw. usw. ist darin enthalten.

Claudia2002B 
Fragesteller
 13.01.2021, 20:05

Danke erstmal für deine Antwort! Sehr ausführlich! 😉

Mite zahlen wir ungefähr 450€, meine Schwester lebt noch mit in diesem Haushalt und Anteile für die Miete bekommen wir von Amt...ich weiß leider nicht wie viel.

18 Jahre alt.

Geld für Kleidung bekommen wir eh nicht und die teuersten Sachen an Lebensmitteln holen wir auch nicht.
Ich bekomme ein BaFöG von monatl. 247€ und davon gehen noch Kosten für Tickets ab (Schulweg), Finanzierung meines Handys, habe noch meine Haustiere, welche ich von meinem Geld versorge und der Rest wird für meinen Auszug gespart. 🐒

isomatte  14.01.2021, 08:14
@Claudia2002B

Wenn du nur 247 € Bafög - bekommst und außer Kindergeld von derzeit min. 219 € kein weiteres Einkommen hast, dann werden von deinem Bafög - max. 147 € auf deinen Bedarf angerechnet, weil es aufs Bafög - ja diese min. 100 € pauschalen Freibetrag gibt.

Dein Bedarf würde dann derzeit aus min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt bestehen, darin sind Pauschalen für alles enthalten, außer für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, diese würde bei Bedarf separat übernommen.

Die KDU - von angenommen 450 € würde dann durch 3 Personen geteilt und würde einen KDU - Kopfanteil von 150 € ergeben, mit deinen min. noch 357 € Regelbedarf würde dein Bedarf dann bei min. 507 € pro Monat liegen.

Du hättest dann mit deinen voraussichtlichen 147 € anrechenbarem Bafög + 219 € Kindergeld ein anrechenbares Gesamteinkommen von max. 366 €, dein Bedarf würde dann angenommen um min. 141 € nicht gedeckt sein, die dein Vater bei Bedarf dann noch für dich vom Jobcenter bekommen würde.

In diesen 100 € Freibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die können in Abzug gebracht werden, die verbleibenden 70 € muss jeder zunächst für seine monatlich notwendigen berufsbedingten Aufwendungen einsetzen.

Würdest du also über diese 70 € pro Monat kommen, müsste das dem Jobcenter nachgewiesen werden, dadurch würde sich das anrechenbare Einkommen nochmals verringern, deshalb habe ich auch geschrieben das vorerst anrechenbare Gesamteinkommen.

Angenommen du hättest diese max. 366 € gesamtes anrechenbares Einkommen, also inkl. dem Kindergeld, dann kann man sicher schon einmal die 219 € Kindergeld abziehen, denn die wird ja sicher dein Vater bekommen, es blieben dann also angenommen max. 147 €, die dein Vater dann von dir verlangen dürfte.

Aber da müsst ihr euch dann selber einigen, wenn du deine Kleidung, Handy usw. selber zahlen musst, dann würde sich der Betrag natürlich nochmal verringern.

Mit deinem Kindergeld von 219 € kann dein Vater ja schon einmal deinen KDU - Kopfanteil von angenommen 150 € zahlen, es blieben dann noch 69 €, davon könnte er dann deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, denn auch dafür ist eine Pauschale im Regelbedarf von 357 € enthalten.

Würde dein Vater also angenommen monatlich für den Abschlag 120 € zahlen, dann wären das jeweils 40 € pro Kopf, es bliebe dann immer noch ein Teil den dein Vater für Lebensmittel usw. für dich einsetzen könnte, wenn du dich nicht selber verpflegst und versorgst.

Dann müsstest du dich eben mit deinem Vater noch auf ein angemessenes Kostgeld einigen und der Rest wäre dann dir.

Bitteschön

isomatte  03.02.2021, 09:07

Danke dir für deinen Stern !

Von Experte Fortuna1234 bestätigt

Glaubst du, dass dein Kindergeld von bisher 204 Euro dein Leben, Anteil Miete und Nebenkosten abdeckt?

Natürlich musst du deinem Vater den Anteil ersetzen, der jetzt gestrichen wurde!

Ansonsten: zieh aus und lebe von deinem BAFöG

Wer über 18 ist, muss sich um seinen Unterhalt vom anderen Elternteil selber kümmern!

Claudia2002B 
Fragesteller
 13.01.2021, 20:16

Keine Sorge...das mach ich! ;)

Halbes Jahr dann bin ich hier raus. ✌🏻

Ich meine es ist jetzt nicht so, dass er mir jeden Tag eine warme Mahlzeit kocht oder einkaufen geht oder mal mit uns raus oder so...nein. Ich stehe meistens in der Küche, Koche, gehe einkaufen, mache Wäsche etc. ...da will ich mein BaFöG schon gerne für behalten. 🐒

turnmami  13.01.2021, 20:17
@Claudia2002B

Zahlst du das Wasser und den Strom für die Waschmaschine? Oder die Lebensmittel. Man kann in deinem Alter erwarten, dass du im Haushalt hilfst!

Claudia2002B 
Fragesteller
 02.02.2021, 16:08
@turnmami

Mach ich, viele Aufgaben übernehme ich...mein Vater ist leider nicht sehr verantwortungsbewusst und so bleibt der Wocheneinkauf oftmals an mir hängen, sowie auch das Kochen.

Wenn Dein Vater Arbeitslosengeld 2 bezieht, dann werden Kindergeld und Dein BAföG auf die Leistungen, die er vom Jobcenter für Dich bekommt, angerechnet und Ihr habt keinen großen finanziellen Vorteil davon. Abgesehen von einem auf BAföG anzuwendenden Freibetrag - besagte 100 €.

fragt mich nicht wie

Das solltest Du Dich selbst fragen. Du kannst Dir ja mal die Leistungsbescheide von Deinem Vater geben lassen, damit Du einen besseren Überblick bekommst.

ist das so rechtens ?

Selbstverständlich.

Darf er von mir Geld verlangen ?

Natürlich.

Ist BaFöG nicht wie eine Vergütung für mich ?

Nein. BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz = mit Vergütung hat das nichts zu tun. Die kommt viellicht irgendwann mal in Form eines Gehalts.

müsste mein Vater nicht bei meiner Mama nach Geld klagen ?

Wenn Unterhaltsanspruch da ist, kann er das sicherlich tun. Aber auch Unterhalt wird auf ALG 2 angerechnet.

Man hat's nicht leicht aber leicht hat's einen ... :)

Hallo,

nein, Bafög ist keine Vergütung für dich, sondern die Ersatzleistung zu deinem Hartz4-Anteil für deine Eltern bei denen du ja wohnst.

Deine Eltern haben bewiesen, dass sie nicht genug Geld haben, um dich zu unterhalten. Deswegen bekommst du Bafög. Wenn deine Eltern dich jedoch weiterhin finanzieren und du steckst Bafög ein (obwohl du es ja NUR bekommst, weil deine Eltern dich nicht unterhalten können) und es nicht den Eltern abgibst, ist das unfair und falsch.

Bafög ist dafür da die Kosten zu decken, die du alleine damit verursachst, dass du lebst: Wer bezahlt die Miete? Strom? Heizung? Wasser? Lebensmittel? Getränke? Toilettenpapier? Seife? Shampoo? Putzmittel? Arzt? Kosmetik? Versicherungen? Deine Eltern bzw. der Hartz4-Satz für jeden. Der Hartz4-Satz für dich fällt weg, als Ersatz gibt es Bafög.

Von daher: Ja, das komplette Geld steht den Eltern zu, nicht nur "etwas". Oder sie können dir alles in Rechnung stellen und es von dir dann so einkassieren. Und damit würdest du schlechter wegkommen. Bafög ist kein Taschengeld, sondern soll dir wie Hartz4 das Lebensminimum garantieren. Und dafür kommt dein Vater ja auf.

Claudia2002B 
Fragesteller
 13.01.2021, 20:12

Ich sag es mal so...ich würde gerne Geld dazuverdienen und arbeiten gehen und was aus meinem Leben machen und ausziehen...ich arbeite auch daran im Sommer auszuziehen und das wird auch so durchgezogen...ich würde sehr gerne jetzt neben der Schule noch arbeiten gehen, aber mein Vater meint, dass ich das nicht machen soll, da alles angerechnet wird...ich will ja...und das Geld was ich beiseite lege ist nur für den Umzug, sodass ich diesen selbst Stämmen kann.
Leider haben meine Eltern mir kein Startkapital fürs Leben mitgegeben...ich musste betteln, dass ich ein Konto bekomme und wir BaGöG beantragen und muss mir alles selbst aufbauen...ich verbrauche nicht viel und gönne mir nur ganz selten etwas. Also wäre ich schon erfreut mein BaFöG als Startkapital behalten zu können. 😋

Fortuna1234  13.01.2021, 20:19
@Claudia2002B

Das glaube ich dir, dass dich das erfreuen würde, aber es wäre eben falsch und unfair.

Und meine Eltern haben mir auch kein Startkapital fürs Leben mitgegeben und ich bin erwachsen geworden, habe mich angestrengt und verdiene jetzt sehr gut. Dafür musst du jetzt aber nicht deine Eltern ausnehmen, obwohl sie so wenig haben und dich ja finanzieren müssen. Die Situation ist nicht toll, aber du kannst dir kein Startkapital für die Zukunft ansparen, wenn dein JETZIGES Leben eben auch Geld kostet.

Claudia2002B 
Fragesteller
 02.02.2021, 16:06
@Fortuna1234

Das Ding ist halt, dass ich gerne arbeiten gehen würde um mir selbst Geld zu verdienen, aber das dann bei Papa angerechnet werden würde und er dann nicht mehr so viel Harz IV bekommen würde...dann würde er mir das Geld auch Koch abziehen, dafür, dass ich dann arbeiten gehe. 🙇🏼‍♀️
Ist alles nicht so einfach...

Da du mit deinem Vater eine BG bildest, ist die Anrechnung korrekt.