Eltern Hartz 4 und Kind Bafög + Minijob
Hallo, also hab eine wichtige Frage was mich betrifft :(
Also, ich lebe Momenten in der BG meiner Eltern, diese beziehen Hartz4. Ich hab nun Bafög beantragt und einen Minijob gefunden. Nun weiß ich, das mein Bafög als Einkommen gerechnet wird und meinen Eltern sozusagen mein Anteil abgezogen wird.... Passiert das dann auc mit meinem minijob, also dass da was angerechnet wird? Wenn ja was? Weil laut bafög darf ich 4800€ im Jahr verdiene, sind 400€ im Monat... Ich hab halt keine liet während meines Studium meinen A**** aufzureißen, und mit wenig belohnt zu werden! Also, auf antworten würde ich mich freuen.
Danke
3 Antworten
Wenn du Bafög bekommst,bist du aus der Berechnung der BG - Bedarfsgemeinschaft raus !!! Du musst dann nur deinen Anteil der Unterkunft und Heizkosten an deine Eltern zahlen und dein Kostgeld abgeben,von deinem Nebeneinkommen wird und kann dir nichts abgezogen werden. Eine Ausnahme macht hier nur das Kindergeld,welches du zu deiner Bedarfsdeckung nicht benötigst,das wird dann auf den Bedarf deiner Eltern verteilt und ihre Leistungen um diesen Betrag gekürzt.
In deiner Frage stecken viele Prämissen, die erkennen lassen, dass du mit der Materie so überhaupt nicht vertraut bist.
Dein Einkommen darf im SGB II-Recht, auch wenn du im Haushalt deiner Eltern lebst, nur auf deinen Bedarf angerechnet werden, niemals jedoch bei den Eltern,. es sei denn, du unterstützt sie FREIWILLIG.
Die EINZIGE AUSNAHME von dieser Regel betrifft dein Kindergeld; der Teil, den du auf Grund deines übrigen Einkommens - BAföG, Erwerbseinkommen, Renten ... - nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, muss in der Elter-BG berücksichtigt werden.
Übersteigt dein anrechnungsfähiges Einkommen deinen Bedarf - individueller Regelsatz + kopfanteilige Miete -, fällst du automatisch aus der BG mit Eltern raus.
Bei der fiktiven Berechnung des übersteigenden Kindergeldes sind bei dir zwei Absetz-/Freibeträge zu berücksichtigen:
1) Auf dein BAföG hast du 20% der für deinen Ausbildungsgang möglichen Höchstfördersumme - das ist der volle BAföG-Satz, den Studierende/Schüler erhalten, die nicht bei den Eltern wohnen - als zweckbestimmte Einnahme frei.
2) Zusätzlich hast du die ganz normalen Absetzbeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB II, was bei 400 € brutto 160€ Freibetrag bedeutet.
Heißt: unterm Strich wirst du PI mal Daumen insgesamt um die 260€ frei haben.
Hallo,
der Großteil deines Minojobseinkommen wird auch angerechnet auf Hartz4 deiner Eltern bzw auf euer Haushaltseinkommen.
soweit ich weiß (aber kenn die Beträge nicht auswendig), bleiben dir am Ende ca. 100-150€ über, also der Rest wird dann eben von Hartz4 wieder abgezogen.
naja Bafög wird ja auch angerechnet... du wirst so oder so nicht mehr oder weniger haben.... es wird zwar nicht komplett auf 0€ rauskommen, aber viel gibts nicht, wenn du noch im Hartz4 Haushalt wohnst.
dein Betrag für Hartz4 wird gestrichen, dafür gibts dann Bafög. Kommt aber sogesehen fast aufs gleiche wie vorher raus ;-(
100€ von Nebenjon kannst du ohne streichung oder kürzung verdienen. was über die 100€ geht, da wird bei jedem Euro 80Cent von Hartz4 des Haushalts gekützt. Da lohnt es sich also nicht mehr wirklich...
Hm bist du dir Sicher? Soll ich nicht nochmal zur Sicherheit einen Sachbearbeiter fragen? Weil kann sein das es anders ist
Klar, frag auf jeden Fall noch nach.
Also, dass Bafög angerechnet wird, bin ich sicher. Du fällst dann auf der Bedarfsgemeinschaft raus, deine Eltern bekommen kein Hartz4 Satz mehr für dich. Das übernimmt dann das Bafög-amt. Das Haushaltseinkommen bleibt so ziemlich gleich, das Geld gibt es jetzt statt nur von einer Stelle, einfach nur von 2 Stellen..
Was die Einkommensgrenze bei Hartz4 angeht weiß ich das mit den 100€. Kann aber auch sein, dass da was geändert wurde. Es war auf jeden Fall mal so, kann dir aber nicht versprechen, dass ich da auf dem neusten Stand bin.
Kannst auch mal das lesen:
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/hartz-iv-wehe-wenn-du-arbeitest-706426.html
etwas kritisch zu dem Thema.
Zu Bafög:
Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php
Hallo, danke für deine schnelle Antwort. Dann kann ich doch eigentlich auch nur bafög beziehen ohne mein Minijob, bleibt mir dann auch was übrig?