Bekomme ich Bafög wenn meine Eltern ergänzende Hartz 4 bekommen

7 Antworten

Wenn du BAFÖG erhältst, liegst du mit deinem "Einkommen" über deinem persönlichen Bedarf. Damit fällst du aus der bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. Du müsstest ihnen dann deine Unterhalts- und Mietkosten direkt zahlen.

Steeler  01.07.2012, 12:24

"Wenn du BAFÖG erhältst, liegst du mit deinem "Einkommen" über deinem persönlichen Bedarf."

Bei nur 356,80 € anzurechnendem Einkommen (einschl. KG)?

Der "Generalausschluss" von HartzIV greift hier nicht.

Mit Sicherheit bekommst du Bafög , auf jeden Fall . Wieviel ? hängt vom Einkommen deiner Eltern ab, ob du den vollen Satz bekommst oder nur Anteilig. Es ist aber schon sehr richtig das du dir da jetzt schon Gedanken machst darüber ,weil die Bearbeitungszeit meist sehr lange dauert.Beachte ! : Schulische Ausbildung zuständig Bafögstelle, Berufsausbildung= BAB zuständig Jobcenter.Wenn du dieses Jahr noch eine Schulische Ausbildung machen willst solltest du den Bafögantrag bereits schon gestellt haben. Das Bafög oder BAB , welches dann genehmigt wird (Bekommst einen Bescheid)steht dir zur Verfügungist aber von der Höhe her abhängig vom Einkommen der Eltern. MFG Rudi

Steeler  01.07.2012, 00:09

"Wieviel ? hängt vom Einkommen deiner Eltern ab, ob du den vollen Satz bekommst oder nur Anteilig."

Mmmhhhh ... Wenn die Eltern HartzIV bekommen, sollte ja wohl der volle Satz drin sein (ggf. über einen Aktualisierungsantrag), oder?

rudolfweiher  01.07.2012, 14:28
@Steeler

Die Problematik liegt darin deine Eltern müssen Ihr Einkommen von dem Monat an wo du den Antrag stellst auf Bafög 12 Monate Rückwirkend nachweisen.Also wenn du jetzt den Antrag stellen würdest ist für das Amt Berechnungsrelevant der Zeitraum von Juni 2011bis Juni 2012. Mit Sicherheit wird es so sein das bei Harz IV Bezug deiner Eltern der Bafög Höchstsatz für dich (ich glaube von ca 460,-€)Bewilligt wird. MFG Rudi

Steeler  01.07.2012, 15:17
@rudolfweiher

"Also wenn du jetzt den Antrag stellen würdest ist für das Amt Berechnungsrelevant der Zeitraum von Juni 2011bis Juni 2012."

Falsch. Maßgeblich ist erst mal das Einkommen der Eltern im Kalenderjahr 2010 (§ 24 Abs. 1 BAföG). Sollte das zu einer Anrechnung führen, wird ein Aktualisierungsantrag helfen (§ 24 Abs. 3 BAföG). HartzIV-Leistungen sind beim BAföG nicht anzurechnen.

"Mit Sicherheit wird es so sein das bei Harz IV Bezug deiner Eltern der Bafög Höchstsatz für dich (ich glaube von ca 460,-€)Bewilligt wird."

Der Höchstsatz wird mit Sicherheit bei 216 € (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) liegen, da der/die TE als Berufsfachschüler/in bei den Eltern lebt. Die Zuschläge nach den §§ 13a und 14b (Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, Kinderbetreuungszuschlag) dürften hier wohl nicht drin sein.

Mir scheint, Du hast nicht viel Ahnung ...

Ich möchte jetzt eine Ausbildung machen doch die Kostet Geld

Das Bafög (und auch Alg2) sind dafür da, den Lebensunterhalt zu sichern, nicht Schulgeld zu bezahlen. Egal, wie Du es anstellst, es wird von den Ämtern immer nur insgesamt soviel herausspringen, dass Du davon gerade so leben kannst. Um Schulgeld zu bezahlen müsstest Du nebenher jobben. Oder Du suchst Dir eine Ausbildung an einer öffentlichen Schule, die nichts kostet.

Ja, du bekommst wahrscheinlich Bafög.

Ja, jedes Einkommen wird angerechnet.