Schüler BAFÖG,Eltern geschieden, Unterhalt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unterhalt für eine zweite Ausbildung hat strenge Grenzen. Ein Berufkolleg ist keine Berufsausbilung. Das wird nichts mit Unterhalt

https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/unterhalt/

Du musst deinen Vater nicht verklagen und solltest auch so Bafög bekommen. Leg Widerspruch ein.

Gleichzeitig hol dir einen Beratungsschein und einen Anwalt

Nach 2 sec Recherche

Das Vorausleistungsverfahren kommt hauptsächlich in zwei Szenarien zum Einsatz: Entweder weigern sich die Eltern oder ein Elternteil, Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Dann kann der Bafögantrag nicht abschließend bearbeitet werden. Oder der Antrag ist abschließend bearbeitet, aber die Eltern zahlen ihrem Kind nicht den Betrag, der auf dem Bafög-Bescheid als anrechenbares Einkommen angegeben ist. In beiden Fällen fehlt dem Studenten Geld für seinen Lebensunterhalt, seine Ausbildung ist gefährdet. Er kann also beim Bafög-Amt Vorausleistung beantragen (Formblatt 8). Das Amt zahlt dann vorerst den Unterhalt, den eigentlich die Eltern leisten müssten. Achtung: Von diesem Betrag zieht das Amt vorher das Kindergeld ab, das als Teil des Unterhalts angesehen wird.

Mit dem Vorausleistungsantrag tritt der Student seine Unterhaltsansprüche an das Amt ab. Dieses versucht in der Folge natürlich, das vorausgeleistete Geld von den Eltern zurückzubekommen. Im Extremfall kann es dabei zu einer Unterhaltsklage gegen die Eltern kommen. Es kann allerdings auch sein, dass die Eltern nicht belastet werden und die Vorausleistung zur elternunabhängigen Förderung wird. Das ist immer dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Eltern nach dem Unterhaltsrecht gar nicht unterhaltspflichtig sind – also zurecht keinen Unterhalt zahlen –, das Bafög-Amt aber ein Einkommen der Eltern angerechnet hat. In solch speziellen Fällen sollte der Student gezielt Beratungsstellen aufsuchen.

Du kannst elternunabhängiges Bafög beantragen.

War die erste eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, baut die jetzige darauf auf? Dann ist dein Vater unterhaltsverpflichtet. Wenn du unter 21 Jahre alt bist, kannst du dich ans Jugendamt wenden, die helfen dir bei der Berechnung des Unterhaltes, schreiben deine beiden Eltern an.

Bist du über 21, kannst du dir unter Vorlage deiner Einkünfte einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.