Muss ich Kind zum Übernachten beim Vater zwingen?

24 Antworten

Hallo sugarmom,

unsere Situation ist genau gleich, außer dass mein Sohn gerne mit seinem Vater zusammen ist und er sich auch um ihn kümmert und dass er erst dreieinhalb Jahre alt ist. Aber er möchte auch partout noch nicht bei seinem Vater übernachten (der übrigens 180 km weit weg wohnt) und schon seit fast zwei Jahren droht der Vater mir damit, das gerichtlich einzuklagen. Auch ich habe Angst, dass mein Sohn dazu gezwungen werden könnte, aber die Antworten hier beruhigen mich. Übrigens unterstütze ich ansonsten sehr den Umgang, der bei uns auch alle zwei Wochen für einen Samstag stattfindet. Und es ist auch immer so, dass ich ihm mit Ausweichterminen entgegenkomme, wenn er mal nicht kann oder so. Mittlerweile steht er in regem Kontakt mit "meinem" Jugendamt und versucht ständig, mich dort schlechtzumachen. Gemeinsam hatten wir dort auch schon ein Gespräch, was aber nichts gebracht hat. Deine Frage war ja von Mai. Hat sich da inzwischen was getan?

Viele Grüße Pineapple

Hallo darkangel27,

nun wirklich viel getan hat sich nicht. Sie ist jetzt in die Schule gekommen. Hat einiges an Selbstvertrauen gewonnen denke ich und hat ihrem Papa jetzt bereits zweimal weggeschickt und ist partout nicht mitgegangen. Ich habe mich da gar nicht reingehängt. Trotzdem weint sie und macht sich Sorgen wenn nun nach 2 Wochen die nächste Diskussion droht ob sie geht, wie lange etc. Fakt ist sie ist wesentlich ausgeglichener und ein ganz anderes Kind ohne diese permanente Angst. Ich habe nun eine Mutter-Kind Kur mit Angsttherapie für Sie durchbekommen und hoffe dass es da dann auch mal einen Psychologen gibt der mir was schreibt. Die niedergelassenen Ärzte tun sich damit immer schwer. Desweiteren habe ich nun ein Gerichtsurteil gefunden wonach ein Kind NICHT gegen den Willen gezwungen werden kann zum Vater zu gehen wenn das Ängste auslöst. Ein bestehendes Urteil ist schon mal eine gute Sache. Auch ein Lerntherapeut aus der Schule ist bereit mir ein Schreiben zu geben aus dem hervorgeht das mein Kind unter diesem Druck schulische Probleme hat und Ihren Alltag so nicht mehr richtig bewältigen kann. Also ich bin momentan quasi am SAMMELN von Fakten um mich für den Kampf zu rüsten - versuche aber mit dem Vater keinen Streit anzufangen nach Möglichkeit. Mit dem Jugendamt habe ich ganz schlechte Erfahrungen gemacht und würde immer ohne Umwege direkt zu einem sehr guten Anwalt gehen der auf sowas spezialisiert ist. Mir fällt auf dass es viele Frauen mit diesem Problem gibt und das das die Kinderfamilie enorm belastet auf dem psychischen Wege. Ich habe schon überlegt ob man hier auch über die Öffentlichkeit mal etwas anstossen sollte.

Huhu...ich bin in der selben Situation...wobei es bei uns gerade erst anfängt...ich habe einen neuen lebenspartner und nun kommt mir der ex mit dem umgangsrecht...unsere kleine wird bald 5 und möchte nicht dahin..würde gerne wissen,wo du das urteil gefunden hast?! habe schon viel gelesen aber nichts gefunden...würde mich über deine antwort freuen...liebe grüße

Seit 3 Jahren weiß deine Kleine das sie nicht zu ihrem Papa will. Also war sie bei eurer Trennung gerade einmal 3 Jahre. Ich lese, dass du das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das sagt doch eigentlich schon alles aus. DU bist die jenige die bestimmt wo sich deine Kleine aufhält. Vielleicht wäre es ratsam das Jugendamt einzubeziehen. Deine Tochter kann dort selbst schildern was sie empfindet. Denn das tut sie ja, wie du schreibst. Vielleicht spürt deine Kleine auch deine sicher unbewusste Abneigung gegen deinen Ex und kommt mit der Situation nicht zurecht. Ein Kinderpsychologe wär eventuell hilfreich. Ich drück dir die Daumen, dass du alles hin bekommst und ihr bald zur Ruhe kommt

Sie bestimmt es zwar, dennoch nur im Rahmen des Gesetzlich erlaubten. Besser ist und bleibt, es beim Jugendamt vorzutragen und die Kleine mitzunehmen. Nur dort bekommst Du Hilfe, in Forum sind viele Antworten nicht gerade auf Fachwissen gestützt, sondern nur nett gemeinte meinungen. Das Du Dich nicht darauf beruhen kannst sollte jedem klar sein. Mit sicherheit bist DU mit Amt und Co auf der sicheren Seite und musst nicht riskieren, ein Eigentor zu schießen.

LG

 

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Vielleicht solltet ihr euch, die die Frage stellen, ob sie ihr Kind zwingen sollt oder nicht, die Frage stellen, ob ihr wollt, dass das Kind zu seinem Vater geht oder nicht. Häufig hat das ganze ja eine lange Vorgeschichte und es gibt natürlich auch einen Grund, warum man sich vom jeweiligen Elternteil getrennt hat. Häufig gehen damit Unstimmigkeiten, Konflikte einher, die auch nicht immer die Kindererziehung betreffen, sondern die Paarebene. Leider werden solche Konflikte häufig über das Kind ausgetragen und dieses nimmt dann unbewusst die Sichtweise des Elternteils an, bei dem es lebt. Wenn sich ein Vater nicht kümmert, Termine verschiebt oder verpasst, ist das natürlich eine emotionale Achterbahn für das Kind und sollte nicht gut geheißen werden, aber auch da kann man den Vater über Anwalt verpflichten, die Termine wahrzunehmen (ansonsten Strafe in Form von Geld oder Haft), anders herum hat aber ein Vater ein Recht auf sein Kind und wenn eine Mutter den Vater unbewusst auch nicht mehr in der Familie haben will und dann dazu noch beiträgt, dass das Kind eine negative Meinung zum Vater aufbaut, kann das Kind durch „nicht gezwungen“ (weil ja zum Wohl des Kindes) werden, nie die Erfahrung machen, dass der Vater jenseits von der Meinung der Mutter „anders“ ist, denn das Kind überträgt nun die elterlichen Konflikte weiter. Vielen Müttern kommt es dann ganz gelegen, wenn das Kind sich weigert, zum Vater zu gehen und ob sie es nun zugeben wollen oder nicht, sie schmunzeln innerlich in sich hinein und klopfen sich auf die Schulter, dass sie ja nun mit dem traurigen und sich weigernden Kind vor Gericht und Jugendamt den optimalen Beweis gefunden haben, dass der Vater „schlecht“ ist. Lassen wir die persönlichen Meinungen über den jeweiligen Elternteil einmal außen vor und gehen auch nicht von Gewalterfahrungen in der Vergangenheit aus, so ist es nun mal so, dass ein Kind beide Elternteile für eine adäquate Entwicklung benötigt. Einige sind der Meinung, dass sie den leiblichen Elternteil auch mal eben durch einen Stiefelternteil ersetzen könnten oder aber dass sie allein die Funktion von Mutter und Vater inne haben könnten, aber das ist weit gefehlt.

Kinder vor der Pubertät, die häufig in die Schusslinie der maßlosen Auseinandersetzungen ihre Eltern geraten (was wohl auch nicht zum Wohl des Kindes ist und woran immer beide Eltern teil haben!) sollten nicht überfordert werden, indem man ihnen ständig die Entscheidung lässt „Willst du zum Papa, ja oder nein?“, sondern Eltern sollten klare Regeln beziehen und auch dahinter stehen. Wenn sie das nicht können und unbewusst mit in diese Nachricht Folgendes transportieren „Willst du zum Papa, ja oder nein? Sag nein, dann bin ich glücklich!“, sollten für sich selbst eine Klärung schaffen. Scheidungskinder mit dem Hintergrund heftiger Konflikte ihrer Eltern können nun einmal dazu neigen, emotional instabil zu sein und sie werden natürlich wütend und traurig, aber man sollte auch die negativen Teufelskreise dahinter beachten: Wenn das Kind nicht „gezwungen wird“, wird es in seiner Meinung über den jeweiligen Elternteil bestätigt, es erfolgt wieder ein Zeitrum ohne Kontakt zu diesem Elternteil und Vorurteile verhärten sich und werden in den Stand der Wahrheit gehoben und je länger dieser Teufelskreis besteht, umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Kind je wieder an dem jeweiligen Elternteil annähert und desto größer wird die Wahrscheinlichkeit für eine psychische Störung im späteren Entwicklungsalter. Dann bleibt die Frage langfristig gesehen: War ein nicht zwingen wirklich zum Wohl des Kindes oder zum eigenen Wohl?

Bevor er zum Jugendamt geht, solltest du diesen Schritt machen. Erkläre ihnen die Situation und sie werden wahrscheinlich betreuten Umgang vorschlagen. Man trifft sich alle zwei Wochen für maximal 1 Stunde und es ist ein Betreuer dabei, der sich die Situation anschaut. In den meisten Fällen tauchen die Väter gar nicht auf, aber dann kann er sich auch nicht mehr beim Jugendamt beschweren. Alles andere bringt Probleme mit sich.