Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

7 Antworten

Rein rechtlich gesehen muss er dir nicht sagen wo er wohnt, aber menschlich ist das ein Unding! Es zeugt von großer Unreife wenn ein Vater sich so verhält. Lange wird er es sowieso nicht mehr geheim halten können, denn sobald eure Tochter lesen kann wars das ;-) Du kannst auch mal beim Jugendamt nachfragen, die haben die Adressen der Kindsväter. Du hast aber noch mehr Möglichkeiten um ihm sein kindisches Verhalten aufzuzeigen. Du könntest ihm hinterher fahren und schauen wo es hingeht. Die 2te Frage ist ob du den Umgang mal gerichtlich klären lassen möchtest. Spätestens wenn der Anwalt den ersten Brief schreibt kennst du auch seine Anschrift, denn du bekommst eine Kopie von jedem Schriftstück an ihn. Er hat zwar automatisch ein Umgangsrecht, aber wenn ihr euch nicht einig seid könntest du den Umgang erstmal verweigern und er müsste einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht stellen. Das wäre hier sowieso mal angebracht, da der Kontakt ja nur über die Großeltern stattfindet, das ist auch nicht so optimal fürs Kind, es muss ja denken es hat so eine Art Geheimpapa, der die Mama völlig ausschließt, das ist nicht gut für die Entwicklung des Kindes. Wenn er Umgang möchte, (den du ja auch nicht verweigerst) sollte er sich schon benehmen wie ein Erwachsener und keine Spielchen spielen und neue Familienmitglieder geheimhalten. Sag ihm deutlich das du eine Umgangsregelung möchtest mit regelmäßigen Zeiten, Abholung bei dir und ohne Geheimnisse und Streiterein.

jugendamt hat gegen den willen des vaters keine daten rauszugeben! es wird seine gründe haben warum "mutter" das nicht wissen soll!

@Lissy832

Das glaubst du auch nur alleine. Das Kind hat ein Recht zu wissen wo sein Vater wohnt und wenn es nicht volljährig ist kann das Jugendamt sehr wohl der Mutter Adressen rausgeben. Jugendämter fragen die Väter nicht mal ob sie was dagegen haben und wenn eine Beistandschaft besteht werden die Briefe an die Väter sogar in Kopie der Mutter zugesandt MIT ADRESSE!

@PrinzessinBrain

wir haben der mitarbeiterin vom j-amt damals auf gut deutsch den ar**** aufgerissen (da wir es von anfang an ausdrücklich untersagt hatten), denn die ex meines mannes hatte da ebenfalls NICHTS zu wissen! danach sind wir zum obersten und zack, NICHTS aber auch GARNICHTS hat die ex erfahren was wir untersagt haben! glaube mal nicht das väter so wenig machen könnten! viele lassen es sich einfach gefallen >der fehler!!!!

@Lissy832

Wenn du es extra und gerichtlich verbieten lässt mag das so sein, aber das ist in diesem Fall nicht so. Also kann das JA Auskunft geben.

@PrinzessinBrain

wir haben/mussten nichts gerichtlich durchsetzen! sonst hätten wir das selbstverständlich zusätzlich auch noch gemacht! die ex pestet sich vom aller feinsten und macht immer wieder erneut einen aufstand! sie erfährt nichts seid dem wie beim obersten vom JA waren!

du hast das alleinige sorgerecht und somit auch das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. das bedeutet aber nicht das der vater dir sagen muss wo er sich wärend des umgangs mit eurer tochter aufhält, sondern nur das die kleine bei dir lebt. wärend des umgangs trägt er die alltagssorge. das heißt er trifft alle alltäglichen entscheidungen und dazu gehört eben auch das er mit dem kind nach schwedt, berlin oder nach münchen fahren kann, wenn ihm danach ist. er muss dich darüber nicht informieren.

er hat das umgangsrecht. wo er sich in dieser zeit aufhält, geht dich ganix an. wo er wohnt geht dich nix an. selbst wenn er dir sagt, er wohnt in hannover, wo er sich angeblich aufhält - hat er trotzdem das recht in schwedt zu sein oder wo er wünscht. er hat während seines umgangsrechtes die alleinige alltagssorge und das abr in dem maße das er festlegt wo sich das kind befindet. das wirkliche abr hast du allein, denn es bestimmt nur wo das kind gemeldet ist. mehr nicht.

Wenn du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann bestimmst du auch, wo sich der Kindsvater mit deiner Tochter trifft. Wenn er nicht sagen will, wo er wohnt und meint, darum ein Geheimnis zumachen, dann gibt es eben nur Treffpunkte, die du kennst und bestimmst. LG vom Polarfuchs

die antwort hast du dir ausgedacht oder? absoluter schwachsinn.

Er hat das umgangsrecht und kein aufenthaltsbestimmungsrecht! Er muss dir mitteilen wo er mit deiner Tochter ist ansonsten kannst du es verweigern und sagen er darf sie nicht mitnehmen da du das alleinige Sorgerecht hast könntest du ihn sogar anzeigen wenn er sie einfach mitnimmt wegen Kindesentführung