Muss ich Inkassogebühren zahlen (an Coeo für Klarna)?
Ich habe vergessen, eine Klarna Rechnung zu bezahlen, die zwischenzeitlich bereits einmal angemahnt wurde. Ich habe dann den Rechnungsbetrag samt Mahngebühr überwiesen, allerdings ein paar Tage nach Zahlungsziel. Einen Tag später erhielt ich ein Schreiben eines Inkassobüros namens Coeo. Ich habe daraufhin Klarna angerufen. Dort sagte man mir, dass die Zahlungsabwicklung an Coeo abgetreten wurde und ich mich nun an Coeo wenden müsse. Eine zweite Mahnung habe ich nicht erhalten, laut Klarna ist diese aber per Post an mich gesendet worden.
Ich habe dann Coeo angerufen und erklärt, dass ich die Rechnung von Klarna laut erster Mahnung überwiesen habe und eine zweite Mahnung nicht erhalten habe. Daraufhin wurde das Verfahren unterbrochen. Nun bekam ich folgende Mail :
"..... wir nehmen Bezug auf Ihre letzte Stellungnahme zum gegenständlichen Inkassovorgang und teilen Ihnen Folgendes mit:
Die Zahlungserinnerung unserer Mandantin wies einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 42,70 EUR aus, dennoch zahlten Sie lediglich einen geminderten Betrag in Höhe von 41,50 EUR.
Infolgedessen ist unser Unternehmen zwischenzeitlich mit der weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt worden. Die dadurch entstandenen, verzugsbedingten Kosten haben Sie zu erstatten.
Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 55,38 EUR bis zum 25.09.2017 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
coeo Inkasso GmbH"
Was muss bzw. kann ich tun?
Vielen Dank schon mal!!!
5 Antworten
Das Schreiben vom Inkassodienst ignorieren - und falls tatsächlich 1,20 EUR zu wenig an Klarna überwiesen wurden, dann überweise diesen Betrag noch an Klarna.
Der Inkassodienst wird dich sicher noch ein paar Mal anschreiben und Drohgebärden aufbauen - ignoriere das einfach, denn die wissen selbst sehr gut, dass sie solche überzogenen Mahngebühren nicht durchsetzen werden können - Stichwort Kostenminderungspflicht. Irgendwann geben die von selbst Ruhe.
Wieso handelt man sich Ärger ein? Der TE hat ein Vertragsverhältnis mit Klarna und nicht mit dem Inkassodienst. Entsprechend sollte er auch nur an Klarna zahlen. Was Klarna macht, bzw. wen die beauftragen, ist deren Angelegenheit.
Inkassokosten sind in der Regel immer überhöht. Es gibt kein Gericht in Deutschland, dass Inkassokosten in Höhe von 50 EUR wegen eines offenen Betrages von 1,20 EUR anerkennen wird. Pro Mahnung werden in Deutschland von den Gerichten generell max. 2,50 EUR - 3,00 EUR anerkannt. Wenn der Inkassodienst nun also seine Forderung durchsetzen will, müsste er klagen. Und genau das wird er nicht tun, weil die Gerichte eben solche Kosten nicht anerkennen.
Und das mit der Schufa ist auch eine Mär. Ohne Titel, sprich Urteil oder gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, darf gar nichts in die Schufa eingetragen werden.
Inkassodienste sind schlichtweg nur eins: Zahnlose Tiger.
Du weißt schon, dass man sich sehr langfristig Ärger einhandelt, wenn man sich mit einem Inkassounternehmen anlegt?
Quatsch.
Ich habe eine Ausbildung beim Rechtsanwalt gemacht (2003 bis 2006) und bin seit 13 Jahren Unternehmer. Pro Jahr hab ich mindestens 4-5 mal mit irgdendwelchen Inkassobüros zu tun.
Ab und zu kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, dem ich dann widerspreche. Weißt du wie viele Klagen anschließend folgten?
Null!
Auch selbst hab ich noch nie ein Inkassobüro bemüht eine Forderung durchzusetzen. Bei mir gibt es Mahnung, dann Schreiben vom Rechtsanwalt, dann Mahnverfahren oder Klage.
Inkassobüros sind private Dienstleister ohne gesonderte Vollmachten und oft ohne gesonderte Qualifikation, daher gibt es in 99% der Fällen keinen Grund diese zu bezahlen.
Die geben nicht auf und erhöhen nur immer weiter die Gebühr.
Der Deckel liegt bei 1,3 Gebühr nach 2300 VV RVG (§ 13) und selbst die sind quasi nie statthaft.
Ein Rechtsanwalt muss
- in einem nicht einfach gelagerten Rechtsstreit dafür
- eine Prüfung auf Plausibilität,
- eine individuelle Rechtsberatung und
- eine eigens aufgesetzte Korrespondenz für den Mandaten erbringen damit diese Höhe gerechtfertigt ist.
Ein Inkassobüro macht nichts dergleichen. Es haut in einem automatisierten Prozess ein Bausteinbriefchen raus und verlangt im hier vorliegenden Fall dafür eine 0,9 oder 1,0 Gebühr.
KEINE CHANCE vor Gericht! Schon gar nicht im Massengeschäft, wo der Gläubiger flatrate bedient wird oder das Inkassobüro auf Erfolgsbasis arbeitet (Lies mal § 4 Abs. 5 RDGEG).
Das ist nicht das gleiche wie irgendeine Abzockfirma.
Doch, denn Inkassobüros sind eine Nutzlosbranche.
Sie können und dürfen nicht mehr als der Gläubiger selbst auch kann, im Gegenteil, sie dürften nicht mal für diesen klagen, weil zur Vertretung im streitigen Verfahren nur Rechtsanwälte befugt sind.
Die Kostenthemtik, die ich ansprach ist der einzige Grund warum Inkassobüros weiterhin exitieren.
Schufaeinträge sind nämlich auch nicht sonderlich toll.
Schufaeinträge sind nur dann zulässig, wenn der Schulder diesen zustimmt, ergo
- Bei Vertragsschluss einer Schufa-Klausel zugestimmt hat
- der Vertragspartner Mitglied der Schufa ist
- Die Forderung offen und unbestritten ist, sowie überfällig und zweimal angemahnt mit Hinweis darauf, dass der Schufa-Eintrag erfolgen wird.
Ansonsten bedingt es immer der gerichtlichen Feststellung (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) einer Forderung um diese einzutragen.
Vgl. u.a. § 28a BDSG.
Pro Jahr hab ich mindestens 4-5 mal mit irgdendwelchen Inkassobüros zu tun.
Ab und zu kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, dem ich dann widerspreche.
Soweit muss es gar nicht kommen. Ich frage, wenn ich mal so ein Schreiben bekomme, immer zuerst nach der Bevollmächtigung gem. § 174 BGB und bitte um Vorlage der Selben. Schon darauf bekommt man in aller Regel keine Antwort mehr - von einem Mahnbescheid mal ganz zu schweigen. :))
Vorab: Klarna überzieht es kräftig mit den Mahngebühren. Du hast die ursprüngliche Hauptforderung nicht benannt. Aber ich vermute mal, dass in den 41,50€ bereits 4 oder 5 € Mahngebühren enthalten sind. Das ist sowieso viel zu viel. Klarna ist damit gut bedient und hat keinen Anspruch auf weiteres Geld.
Daher würde ich kurz folgendes machen bzw. dem Inkasso folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung wegen groben Unfugs zurück. Wenn Sie der Meinung sind, dass die vollkommen überzogenen Mahngebühren zu recht gefordert werden, werden Sie Klage beim hier zuständigen Amtsgericht einreichen müssen. Sie bekommen von mir keinen einzigen Cent. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen und weitere Drohbriefe schicken, werde ich aktiv gegen Sie vorgehen: Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht des gewerblichen Betruges, Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen vorsätzlicher Falschinformation und Falschberatung von Mandanten, sowie negative Feststellungsklage. Ich denke ich war deutlich genug."
Nach eins oder zwei weiteren Bettelbriefen ist dann Ruhe.
Was muss bzw. kann ich tun?
Widerspruch ans Inkassobüro mit Verbot der Datenweitergabe an die Schufa und Co.
Du hast offensichtlich zu wenig überwiesen, also ist immer noch ein Betrag offen, der angemahnt werden kann. Deshalb ist die Forderung vom Inkasso rechtens. Und wie schon gesagt wurde: da es nicht mehr bei Klarna/bzw beim Unternehmen ist, wo du bestellt hast, kann auch nichts mehr storniert werden. Ein (kleiner) Betrag steht ja scheinbar immer noch aus.
Deshalb ist die Forderung vom Inkasso rechtens.
Dem Grunde nach vielleicht, aber nicht der Höhe nach.
Ja, musst du zahlen. Wenn es beim Inkasso ist gibt es kein Storno der Kosten mehr.
Das ist Unsinn.
Dann ist Deutschland anders. In Österreich muss er definitiv zahlen. Unsere Firma musste schon des öfteren ein Inkassobüro einschalten und wir haben uns immer durchgesetzt.
whoops, sollte eigentlich kein Danke sein, naja. Du weißt schon, dass man sich sehr langfristig Ärger einhandelt, wenn man sich mit einem Inkassounternehmen anlegt? Die geben nicht auf und erhöhen nur immer weiter die Gebühr. Das ist nicht das gleiche wie irgendeine Abzockfirma. Da zahlt man am besten einfach den Betrag solange er noch relativ niedrig ist. Schufaeinträge sind nämlich auch nicht sonderlich toll.