Muss ich Inkassogebühren zahlen (an Coeo für Klarna)?

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Das Schreiben vom Inkassodienst ignorieren - und falls tatsächlich 1,20 EUR zu wenig an Klarna überwiesen wurden, dann überweise diesen Betrag noch an Klarna.

Der Inkassodienst wird dich sicher noch ein paar Mal anschreiben und Drohgebärden aufbauen - ignoriere das einfach, denn die wissen selbst sehr gut, dass sie solche überzogenen Mahngebühren nicht durchsetzen werden können - Stichwort Kostenminderungspflicht. Irgendwann geben die von selbst Ruhe.

Pussyforce8000  12.09.2017, 09:31

whoops, sollte eigentlich kein Danke sein, naja. Du weißt schon, dass man sich sehr langfristig Ärger einhandelt, wenn man sich mit einem Inkassounternehmen anlegt? Die geben nicht auf und erhöhen nur immer weiter die Gebühr. Das ist nicht das gleiche wie irgendeine Abzockfirma. Da zahlt man am besten einfach den Betrag solange er noch relativ niedrig ist. Schufaeinträge sind nämlich auch nicht sonderlich toll.

Pasha78  12.09.2017, 09:37
@Pussyforce8000

Wieso handelt man sich Ärger ein? Der TE hat ein Vertragsverhältnis mit Klarna und nicht mit dem Inkassodienst. Entsprechend sollte er auch nur an Klarna zahlen. Was Klarna macht, bzw. wen die beauftragen, ist deren Angelegenheit.

Inkassokosten sind in der Regel immer überhöht. Es gibt kein Gericht in Deutschland, dass Inkassokosten in Höhe von 50 EUR wegen eines offenen Betrages von 1,20 EUR anerkennen wird. Pro Mahnung werden in Deutschland von den Gerichten generell max. 2,50 EUR - 3,00 EUR anerkannt. Wenn der Inkassodienst nun also seine Forderung durchsetzen will, müsste er klagen. Und genau das wird er nicht tun, weil die Gerichte eben solche Kosten nicht anerkennen.

Und das mit der Schufa ist auch eine Mär. Ohne Titel, sprich Urteil oder gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, darf gar nichts in die Schufa eingetragen werden.

Inkassodienste sind schlichtweg nur eins: Zahnlose Tiger.

kevin1905  12.09.2017, 13:36
@Pussyforce8000

Du weißt schon, dass man sich sehr langfristig Ärger einhandelt, wenn man sich mit einem Inkassounternehmen anlegt?

Quatsch.

Ich habe eine Ausbildung beim Rechtsanwalt gemacht (2003 bis 2006) und bin seit 13 Jahren Unternehmer. Pro Jahr hab ich mindestens 4-5 mal mit irgdendwelchen Inkassobüros zu tun.

Ab und zu kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, dem ich dann widerspreche. Weißt du wie viele Klagen anschließend folgten?

Null!

Auch selbst hab ich noch nie ein Inkassobüro bemüht eine Forderung durchzusetzen. Bei mir gibt es Mahnung, dann Schreiben vom Rechtsanwalt, dann Mahnverfahren oder Klage.

Inkassobüros sind private Dienstleister ohne gesonderte Vollmachten und oft ohne gesonderte Qualifikation, daher gibt es in 99% der Fällen keinen Grund diese zu bezahlen.

Die geben nicht auf und erhöhen nur immer weiter die Gebühr.

Der Deckel liegt bei 1,3 Gebühr nach 2300 VV RVG (§ 13) und selbst die sind quasi nie statthaft.

Ein Rechtsanwalt muss

  • in einem nicht einfach gelagerten Rechtsstreit dafür
  • eine Prüfung auf Plausibilität,
  • eine individuelle Rechtsberatung und
  • eine eigens aufgesetzte Korrespondenz für den Mandaten erbringen damit diese Höhe gerechtfertigt ist.

Ein Inkassobüro macht nichts dergleichen. Es haut in einem automatisierten Prozess ein Bausteinbriefchen raus und verlangt im hier vorliegenden Fall dafür eine 0,9 oder 1,0 Gebühr.

KEINE CHANCE vor Gericht! Schon gar nicht im Massengeschäft, wo der Gläubiger flatrate bedient wird oder das Inkassobüro auf Erfolgsbasis arbeitet (Lies mal § 4 Abs. 5 RDGEG).

Das ist nicht das gleiche wie irgendeine Abzockfirma.

Doch, denn Inkassobüros sind eine Nutzlosbranche.

Sie können und dürfen nicht mehr als der Gläubiger selbst auch kann, im Gegenteil, sie dürften nicht mal für diesen klagen, weil zur Vertretung im streitigen Verfahren nur Rechtsanwälte befugt sind.

Die Kostenthemtik, die ich ansprach ist der einzige Grund warum Inkassobüros weiterhin exitieren.

Schufaeinträge sind nämlich auch nicht sonderlich toll.

Schufaeinträge sind nur dann zulässig, wenn der Schulder diesen zustimmt, ergo

  • Bei Vertragsschluss einer Schufa-Klausel zugestimmt hat
  • der Vertragspartner Mitglied der Schufa ist
  • Die Forderung offen und unbestritten ist, sowie überfällig und zweimal angemahnt mit Hinweis darauf, dass der Schufa-Eintrag erfolgen wird.

Ansonsten bedingt es immer der gerichtlichen Feststellung (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) einer Forderung um diese einzutragen.

Vgl. u.a. § 28a BDSG.

Pasha78  12.09.2017, 15:43
@kevin1905

Pro Jahr hab ich mindestens 4-5 mal mit irgdendwelchen Inkassobüros zu tun.

Ab und zu kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, dem ich dann widerspreche.

Soweit muss es gar nicht kommen. Ich frage, wenn ich mal so ein Schreiben bekomme, immer zuerst nach der Bevollmächtigung gem. § 174 BGB und bitte um Vorlage der Selben. Schon darauf bekommt man in aller Regel keine Antwort mehr - von einem Mahnbescheid mal ganz zu schweigen. :))

Vorab: Klarna überzieht es kräftig mit den Mahngebühren. Du hast die ursprüngliche Hauptforderung nicht benannt. Aber ich vermute mal, dass in den 41,50€ bereits 4 oder 5 € Mahngebühren enthalten sind. Das ist sowieso viel zu viel. Klarna ist damit gut bedient und hat keinen Anspruch auf weiteres Geld.

Daher würde ich kurz folgendes machen bzw. dem Inkasso folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung wegen groben Unfugs zurück. Wenn Sie der Meinung sind, dass die vollkommen überzogenen Mahngebühren zu recht gefordert werden, werden Sie Klage beim hier zuständigen Amtsgericht einreichen müssen. Sie bekommen von mir keinen einzigen Cent. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen und weitere Drohbriefe schicken, werde ich aktiv gegen Sie vorgehen: Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht des gewerblichen Betruges, Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen vorsätzlicher Falschinformation und Falschberatung von Mandanten, sowie negative Feststellungsklage. Ich denke ich war deutlich genug."

Nach eins oder zwei weiteren Bettelbriefen ist dann Ruhe.

Was muss bzw. kann ich tun?

Widerspruch ans Inkassobüro mit Verbot der Datenweitergabe an die Schufa und Co.

Du hast offensichtlich zu wenig überwiesen, also ist immer noch ein Betrag offen, der angemahnt werden kann. Deshalb ist die Forderung vom Inkasso rechtens. Und wie schon gesagt wurde: da es nicht mehr bei Klarna/bzw beim Unternehmen ist, wo du bestellt hast, kann auch nichts mehr storniert werden. Ein (kleiner) Betrag steht ja scheinbar immer noch aus.

kevin1905  12.09.2017, 13:37

Deshalb ist die Forderung vom Inkasso rechtens.

Dem Grunde nach vielleicht, aber nicht der Höhe nach.

Ja, musst du zahlen. Wenn es beim Inkasso ist gibt es kein Storno der Kosten mehr.

Pasha78  12.09.2017, 09:29

Das ist Unsinn.

MotzeFaria  12.09.2017, 09:32
@Pasha78

Dann ist Deutschland anders. In Österreich muss er definitiv zahlen. Unsere Firma musste schon des öfteren ein Inkassobüro einschalten und wir haben uns immer durchgesetzt.