Problem mit Klarna AB und COEO Inkasso?
Hallo, ich habe ein Problem mit Klarna und COEO Inkasso. Ich denke ihr kennt diese zwei Unternehmen. Ich habe im Dezember Schuhe von Schuhtempel24 bestellt und die Rechnungen übernimmt anscheinend Klarna. Die Schuhe haben mir jedoch nicht gepasst und habe sie wieder zurück geschickt. Was wir nicht wussten ist, dass wir die Rücksendekosten in Höhe von 3,50 zahlen mussten. Dann kam schon die erste Mahnung am 19.01.2016 in Höhe von 4,95 also insgesamt sollten wir dann 8,45 zahlen. Jedoch habe ich die Frist vermasselt und die ganze Sache wurde sofort an das Inkasso Unternehmen COEO weitergeleitet. SCHON NACH DER ERSTEN MAHNUNG! Wir bekamen dann am 17.02.2016 ein Schreiben von COEO die uns plötzlich die Hauptforderung in Höhe von 8,45 anrechnet PLUS eine zweite Mahnung in Höhe von 4,95 DIE WIR NIEMALS ERHALTEN HABEN PLUS (Zitiere vom Schrieben) 1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit NR. 2300 VV RVG in Höhe von 45,00 UND Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9,00 EURO. Nun ich habe bei beiden Seiten angerufen und gefragt was das soll und wie diese Rechnungen und Beträge zustande kommen sind. Sie meinten ja es wurde eine Mahnung verschickt die wurde nicht gezahlt dann eine zweite und die auch nicht dann die Dritte und deswegen ist das so. Aber ich habe nur eine Schriftliche Mahnung von Klarna am 19.01.2016 erhalten und ich habe auch meine ganzen Email gecheckt und auch auf der Internet Seite Mein Klarna, aber es steht nichts von irgendwelchen Rechnungen oder Mahnungen. Ich habe nur eine Mahnung erhalten und dann wurde sofort mir eine zweite angerechnet die ich nie erhalten habe dazu wurde das alles jetzt in die Hände von COEO gelegt und die wollen von uns 67,43.
Nun ist meine Frage, was ich tun soll. Ich habe vor morgen einen Brief an Klarna zu senden indem ich das Problem erläutere, da ein Telefongespräch nichts bracht, und ich bereit wäre die Fällige Zahlung plus die erste Mahnung zu zahlen, aber nicht den Rest. Ansonsten habe ich gedroht den rechtlichen Weg einzugehen.
Hab ihr vllt noch andere Tipps oder ist jemanden so was ähnliches passiert?
3 Antworten
KURZ UND BÜNDIG: MEIN Fall bzgl. Klarna war gerade noch bei einem Rechtsanwalt, nachdem ich zwischen Inkassobüro und Klarna hinundher geschoben wurde und mein Anliegen von beiderlei Seiten nicht geklärt werden wollte.
Ich überwies nämlich aus Versehen zweimal den offenen Betrag (ansch. ohne Aktenzeichen, was jedoch nicht stimmte...) Rief sofort an, teilte dem Mitarbeiter bei KLARNA mit, dass es zu dieser Doppelüberweisung kam, wobei mir mitgeteilt wurde, dass der Restbetrag rücküberwiesen werde. Für mich war die Sache damit erledigt. Einige Zeit später sah ich, dass mir beide vollen Beträge wieder zurück überwiesen wurden... ? Ehrlich wie ich bin, schrieb ich, dass mir eben Zuviel rücküberwiesen wurde. Dann weiß ich gar nicht mehr genau, wie es weiter ging - immerhin ist es im Juni passiert... (Aroniasaft kaufe ich nur mir beim Bauern in der NÄHE! Super Lehre nebenbei für mich die Lokalwirtschaft zu stützen, denn mit allem anderen ziehen wir uns den Boden unter den eigenen Füßen weg - doch das nur nebenbei erwähnt).
Jedenfalls kam dann irgendwann ein Schreiben eines Inkassobüros, dann die vielen Nachrichten, mit de r Bitte um Aufklärung. Da ich in solch Foren wie diesen gelesen habe, dass es helfe, mit dem Konsumentenschutz zu drohen, tat ich dies auch. Dann Stille (auch der Konsumentenschutz nahm sich meines Falles nicht an ( . . .)
Ich weiß, dass ich irgendwann dann auch nochmals 120 oder so überwies (mit einer Erläuterung, dass ich nicht bereit sei, den geofrderten Betrag mit Inkassokosten etc. zu zahlen (ich glaube der ursprüngliche Betrag von dem Saft war bei 100 Euro...) Wieder Stille. Und schließlich eine Forderung von etwa 190 Euro bei einem Rechtsanwalt ... toll.
Ich lache gerade, weil ich soeben mit der Kanzlei telefonierte - der Fall ist geschlossen. Jetzt auf einmal? Es handelte sich um eine falsche Rücküberweisung....
Ich dachte zuvor, ich komm da nicht aus, schrieb ein langes, sehr persönliches Mail an den Rechtsanwalt, dass er am längeren Ast sitze etc.
Um es Kurz zu machen: Mir haben diese Foreneinträge geholfen und mich ermutigt, da nicht locker zu lassen. Deshalb wollte ich auch meinen Fall hier kurz (wenn auch nicht detailliert - weil ich mich auch nicht mehr so genau erinnern kann) schildern.
Also: So viel wie möglich in der Umgebung mit direkten Kontakt zu den Produzenten kaufen - ich kaufe meinen Aronisasaft jetzt bei einer Familie in der Steiermark, ein Anruf bei der Frau und wenige Tage später hol ich ihn bei der Poststelle. Genial!
Alles Liebe und Gute euch allen im Neuen Jahr.
Und viel Freude beim Kennenlernen lokaler Produzenten ;-)!
NICHT Anrufen denn Du sprichst immert nur mit weisungsgebundenen Call Agents
Cool bleiben bitte denn Inkassogebühren sind im Zusammenhang mit einem Online bezahldienst wie Klarna nicht durchsetzungsfähig unbd wird mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt
In den einschlägigen Urteilsdatenbanken existiert nicht eine einzige (!) diesbezüglich durchgezogene Klage
Schriftlich an Coeo :
"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise
die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie
Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen
gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der
Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Rechne mental trotzdem mit weiteren Briefen
Brauchst Du einen Link sowie Gerichtsurteile zu diesem Thema , dann noch mal Bescheid sagen
Klar , um was gehts ? ...
Exinkassoma ich habe derzeit auch ein Problem mit den beiden Unternehmen und wäre über einen Rat dankbar. Lg
OK, erzähl !
Ruhig bleiben. Durchsetzungsfähig sind hier allenfalls 5,- für zwei schriftliche Mahnungen. Das überweist du zusammen mit den Versandkosten am besten sofort zweckgebunden an Klarna.
Den Brief kannst du dir sparen
Guten Morgen, sie kennen sich glaub ich besser aus mit dem Thema coeo! Könnten Sie mir weiterhelfen? Ich weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Liebe Grüße