Klarna schaltet Inkasso COEO ein - wie verhalten?

6 Antworten

hi,

ich bekam heute von tesch Inkasso eine Mahnung das ich 9,99 bei klarna plus mahngebühr und trallala nicht gezahlt hätte das ganze soll ein Streaming laut dienstleistungsvertrag vom 01.07 sein - ich weiß aber weder welches Streaming ich genutzt haben soll noch hab ich weder auf der einen noch auf der anderen meiner E-Mail Adressen eine Mahnung auch nicht im Spam (und klarna hab ich nur mal genutzt um shishatabak zu kaufen) aber auch nicht im Juli und auch nicht mit Forderung „Streaming“

wie bekomme ich denn nun raus um was es überhaupt für eine Zahlung geht das ich überhaupt mal weiß ob ich die Zahlung wirklich auch verursacht habe und versäumte zu zahlen ? Anrufen soll man ja nicht .. würde ich vom klarna wenigstens raus bekommen um was genau es da gehen soll ?

By the way 43,59 Euro - insgesamt mit Inkasso Gebühr ..

beste grusse und danke

Hey ich würde gerne wissen, wie der inkasso fall bei dir ausgegangen ist. Ich habe einen ähnlichen fall und sehe es nicht ein das 5 fache zu zahlen. Für eine Antwort wäre ich dir echt dankbar.

Lg

p1epmatz 
Fragesteller
 16.11.2018, 11:48

Hey, es kommen immer noch regelmäßig Briefe so ungefähr einmal im Monat. Mehr ist bislang nicht passiert...

Xxiix  16.11.2018, 13:09

Von inkasso oder klarna? Hast du bist jetzt keinen mahnbescheid erhalten? ...

p1epmatz 
Fragesteller
 25.11.2018, 07:33
@Xxiix

Von Klarna kommt nichts mehr. Nur Inkasso und Anwalt. Kein mahnbescheid

habe eine geänderte Aufstellung per mail bekommen 1,20€ + 54 Gebühren.

ICH würde gerundet 6,20 überweisen ! Wichtig : Zweckgebunden d.h im Überweisungsträger " Klarna Rechnungsnummer und Nur Hauptforderung 1,20 plus 5 € Verzugskosten"

Dann abwarten, evtl überweist klarna das Geld zurück , was in letzter Zeit oft passiert Bei einer Rücküberweisung wärst Du jedoch aus dem Schneider denn es bestünde Gläubiger Annahmeverzug

Nicht mehr anrufen denn es sind nur weisungsgebundene Call Agents !

Am Besten dann beim nächsten Schreiben von coeo /Mumm oder klarna nochmal hier posten

Nervenkostüm sollte etwas vorhanden sein denn es kommen immer böse briefe von coeo und Mumm. Nichts für Kuschelrocker ;)

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 21:03

Danke für deine Antwort! Also überweise ich den Betrag direkt an Klarna. Ist das mit den Pauschalen 5€ Vorzugkosten so üblich? Ich meine, was bringt diese Zahlung rechtlich?

p1epmatz 
Fragesteller
 29.03.2018, 13:48

Die 5€ hat mir Klarna als Überzahlung gemeldet und sie kommen zurück

Vergiss es, die werden noch ein paar mal schreiben und das ganze dann in die Tonne treten. Reagieren musst du erst wenn du einen gelben Brief des Zentralen Mahngerichts bekommst. Diesem liegt ein Zettel bei: kreuz bei "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" und dann schickst du den zurück. Spätestens dann hörst du nie wieder von denen. Die setzen für 1,20 (Die Kosten sind ohnehin nicht zulässig) mit Sicherheit keine Klageschrift auf.

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 11:54

wieso sind die 1,20€ nicht zulässig? Dachte die Mahngebühren von Klarna sind in Ordnung.

Ich denke halt meine Zahlung hat sich überschnitten, Klarna hat sie an das Inkasso weiter geleitet. Ich habe halt Angst dass es noch teurer wird, dann bezahle ich lieber gleich. Kommen in den weiteren Schreiben weitere Kosten? Und wie ist es wegen meiner Anerkennung am Telefon?

augsburgchris  22.03.2018, 11:55
@p1epmatz

Die 1,20 schon, aber nicht die 54.

Ich habe halt Angst dass es noch teurer wird, dann bezahle ich lieber gleich. 

Der Traum eines jeden Inkassounternhmers. Darf ich dir meine Kontonummer geben? Wenn du heute zahlst sind es nur 200 Euro, nächste Woche dann schon 500.

HansImGlueck178  22.03.2018, 12:32
@p1epmatz

Die 1,20€ sind völlig rechtmäßig. Bei dem Betrag wird das Amtsgericht aber feststellen, dass die 54€ unangemessen sind und die Schadensminderungspflicht des Gläubigers dir gegenüber verletzt ist und das ganze auf 5-10€ deckeln. Das wissen die Inkassounternehmen, deswegen probieren sie es gar nicht erst.

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 12:56
@HansImGlueck178

Sie probieren es doch aber? Ursprünglich waren es halt 12,40€. Also überweise ich jetzt noch 1,20€ an Klarna und sitz die Sache aus?

Mich beunruhigt wie gesagt das Telefonat, das ich da der Zahlung zugestimmt habe

augsburgchris  22.03.2018, 14:47
@p1epmatz

Nein die würde es nicht versuchen einzuklagen. Fordern können die erst mal was sie wollen. Wenn es jemand freiwillig zahlt cool für Inkassounternehmen.

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 21:10
@augsburgchris

Eine Frage hätte ich noch, was meinst du in deiner Antwort mit "Die Kosten sind ohnehin nicht zulässig"?

augsburgchris  23.03.2018, 11:46
@p1epmatz

Das hat dir kevin1905 in seiner Antwort bereits wunderbar erklärt.

Da die 54 Euro nicht zulässig sind und die das wissen, bleiben nur 1,20 übrig die sie notfalls einklagen könnten. Das lohnt aber keinen Aufwand. Da kostet ja der Brief zum Gericht mehr.

Wie sollte ich mich nun am besten verhalten?
  1. Das Telefonieren sein lassen. Man telefoniert nicht mit der Gegenseite in einem Rechtsstreit, auch wenn dieser aktuell noch außergerichtlich stattfindet.
  2. Man gibt Willenserklärungen beweisbar ab, also per Einwurfeinschreiben oder per Fax.
  3. Und genau ein solches solltest du dem Inkassobüro schicken und sagen, dass du der Forderung widersprichst und die Weitergabe an Schufa und Co. untersagst.
  4. Zahl Klarna die restlichen 1,20 € wenn noch nicht geschehen.
damit habe ich wahrscheinlich der Forderung zugestimmt?

Ein Schuldanerkenntnis bedarf der Schriftform. Du hast keins abgegeben.

Das Inkassobüro setzt eine 1,0 Gebühr an. Das ist natürlich im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistern wie Klarna vollkommener Schwachsinn, weil

  • keine entsprechende Beratung und Prüfung im Massengeschäft stattfindet
  • im Massengeschäft dem Gläubiger keine Rechnung gestellt wird, ihm also kein Schaden entsteht durch das Inkassobüro.

Maximal durchsetzbar wären 18,- € aber selbst die halte ich hier für fraglich.

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 14:24

Danke für die ausführliche Antwort!

Ja das Telefonat war wirklich Schwachsinn. Man wird halt unter Druck gesetzt, das Zahlungsziel war heute und der Brief kam gestern...

okay, das Telefonat wird ja aufgezeichnet, das zählt nicht als Anerkenntnis ja? Ich hab ja auch nicht gesagt dass ich ihre Rechnung bezahle, können ja auch die 1,20€ von Klarna sein.

Was genau meinst du mit 1,0 Gebühr?

Was gebe ich als Grund für den Widerspruch an?

kevin1905  22.03.2018, 14:39
@p1epmatz
Was genau meinst du mit 1,0 Gebühr?

Gebühr nach RVG die ein Rechtsanwalt u.U. für diese Tätigkeit abrechnen würde (2300 VV).

Was gebe ich als Grund für den Widerspruch an?

Gar nichts.

okay, das Telefonat wird ja aufgezeichnet, das zählt nicht als Anerkenntnis ja?

Schriftform! Ein Blatt Papier das du eigenhändig unterschreibst ist erforderlich.

EXInkassoMA  22.03.2018, 15:44
@p1epmatz

War nur eine "Zusage" bei einem Call Agent und das zählt natürlich nicht als Anerkenntnis , wie sollte das gehen denn die Gegenseite weis ja nicht wer dann letzten Endes tatsächlich am Telefon war

Aufgezeichnete Telefonate ändern nichts am Sachverhalt

EXInkassoMA  22.03.2018, 15:49
@EXInkassoMA

@p1epmatz

Schau mal welche Inkassokosten theoretisch statthaft wären (links im Link die Gebührenliste)

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

18 € (15 Inkassogebühren plus 3 Auslagenpauschale)

Bei klarna liegt es noch etwas anders denn klarna ist selbst ein Bezahldienst (!!) und bedarf keinerlei Hilfe eines Inkassodienstes wie coeo

geh auch mal auf trustpilot.de und schau Dir die Bewertungen an. Die schnelle weitergabe ans inkasso scheint system zu haben.Meiner Meinung nach besteht eine Kick Back Vereinbarung zwischen klarna und dem Inkasso bezüglich der Gebühren

Übrigens sind auch die internen Klarna Mahngebühren zu hoch : Maximal 2,50 pro Mahnung sind statthaft (Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben )

Les auch mal hier : http://www.taz.de/!5044507/

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 21:09
@EXInkassoMA

Also mit den 18€ klingt ja schonmal deutlich fairer. Allerdings steht im § 13 RVG doch, dass es 45€ sein dürfen aber eben mindestens 15€ wenn ich das richtig verstehe? Zumindest ist das der Paragraph der auf der Rechnung angegeben wurde.

Die Mahngebühren bei Klarna lagen bei 1,20€ damit doch im Rahmen?!

p1epmatz 
Fragesteller
 22.03.2018, 21:15
@EXInkassoMA

Bei den von dir angegeben Link steht auch, die erste Mahnung ist grundsätzlich kostenfrei. Damit hätte ich ja den richtigen Betrag überwiesen

EXInkassoMA  23.03.2018, 10:31
@p1epmatz

Es ist ja immer nur ein einfaches Schreiben welches mit 0,3 abgerechnet wird.

kein ik hält sich natürlich dran da sich das nicht rechnet.

p1epmatz 
Fragesteller
 23.03.2018, 14:07
@EXInkassoMA

Verstehe und bei den 0,3 düften sie eigentlich nur 18€ insgesamt nehmen und nicht die 54€? Dachte halt nachdem ich den Paragraph gelesen habe dass es so passt.

Also ich habe Klarna heute 6,20€ überwiesen mit Verwendung genauso wie du es geschrieben hast. Einen Widerspruch an das Inkasso werde ich dann nächste Woche noch per Einschreiben hinschicken

p1epmatz 
Fragesteller
 29.03.2018, 09:19
@EXInkassoMA

Klarna hat mir gerade eine Mail geschrieben dass sie eine Überzahlung von 5€ haben (ich habe die 6,20€ überwiesen) und mir die Differenz zurück erstatten werden

EXInkassoMA  29.03.2018, 17:04
@p1epmatz

OK , dann haben die die 1,20 einbehalten. Poste wieder wenn sich coeo bzw mumm meldet

p1epmatz 
Fragesteller
 29.03.2018, 23:41
@EXInkassoMA

Alles klar, mach ich. Muss ich mir jetzt aber noch Gedanken wegen einen Schufa-Eintrag machen? sollte ich dem Inkasso nochmal schriftlich widersprechen?

p1epmatz 
Fragesteller
 08.04.2018, 12:15
@EXInkassoMA

Es kamen 2 Briefe von COEO: einmal die 2. und letzte Mahnung mit Zahlungssziel an dem Tag an dem der Brief kam. und dann noch eine "restforderungsmahnung" in der steht ich habe direkt an Klarna bezahlt und "da Sie diese Zahlung nach unserem Tätigenden vorgenommen und Sie sich bei Übernahme des Inkassoauftrages in Zahlungsverzug befunden haben, sind sie verpflichtet unserem Auftraggeber auch die Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung zu erstatten" Offen sind 49€

Sollte ich der Forderung noch schriftlich widersprechen? Bisher habe ich noch nichts an COEO gesendet.

Interessant ist ja das die 5€ Überzahlung zurück überwiesen wurden...

EXInkassoMA  08.04.2018, 23:11
@p1epmatz

Dadurch besteht Glaubigerannahmeverzug ;)

Der nächste Brief wird von Mumm sein. ICH würde nichts mehr Über weisen und die Forderung schriftlich zurückweisen.

Wie bist Du mental drauf ?

p1epmatz 
Fragesteller
 09.04.2018, 10:56
@EXInkassoMA

Ich denke ich kann das ab, ich sehe es nicht ein wegen einer offenen Verbindlichkeit von 1,20€ 50€ mehr zu bezahlen nur weil sich irgendein Inkasso einschaltet... Sind dir denn Fälle bekannt in denen von den Firmen ein Mahnbescheid erlassen wurde?

so werde ich das auch machen, was sollte ich denn in den Brief rein schreiben? An COEO direkt ja?

p1epmatz 
Fragesteller
 11.04.2018, 08:08
@EXInkassoMA

Hast du noch ein Tipp für mich bzgl des Schreibens an COEO? lg

p1epmatz 
Fragesteller
 11.04.2018, 08:18
@kevin1905

könntest du mir sagen ob hier alles wichtige enthalten ist und ich das so als Einschreiben hinschicken kann? Natürlich noch der Bezug auf die Schreiben des Inkassos

Hiermit bestreite ich die Rechtsmäßigkeit der geltend gemachten Inkassokosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

Des Weiteren warne ich unter Hinweis auf § 28 a BDSG vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Zudem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Ich untersage Ihnen jegliche weitere Verwendung und Übermittlung der bereits zu meiner Person vorhandenen Daten, für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich die unverzügliche Sperrung.

Abschließend bitte ich, mir den Zugang des Schreibens bis zum ... zu bestätigen.

p1epmatz 
Fragesteller
 11.04.2018, 08:32
@p1epmatz

Bzw ist noch eine Begründung notwendig?