Inkasso Mahnung erhalten. Vergessen Post umzumelden. Muss ich die Rechnung zahlen?

5 Antworten

ja ist es. du bist verpflichtet bei einem umzug der post/dhl deine neue Adresse mitzuteilen. die mahngebüren sind hoch aber legitim. nur weil du es vergessen hast heist das nicht das du nicht zahlen musst

die mahngebüren sind hoch aber legitim.

Wie kommst du auf diese absurde Idee, dass die in der Höhe korrekt sind?

Vorgerichtliche Inkassogebühren sind zwar meistens "Legitim" aber - im Gegensatz zu Anwaltsgebühren - im Verzugsfall nur sehr selten durchsetzungsfähig

Wenn tatsächlich noch eine Rechnung offen ist. musst du diese auch bezahlen.

Im so etwas zu vermeiden, sollte man einen Nachsendeantrag stellen.

Die Rechnung ja. Ggf. Briefporto und die Kosten der Einwohnermeldeauskunft, sowie 5% über Basiszins an Verzugszinsen. Das war es aber auch schon. Mehr muss man nicht bezahlen.

@mepeisen

Muss ich nun wirklich nicht mehr bezahlen? Ich muss dazu sagen das die Rechnung an mein Geschäft ging das mit mir mit umgezogen ist.

Die haben mir eine Frist bis zum 01.11. gesetzt... Deshalb die bitte um schnelle Antwort was ich weiter machen soll. ó.ò Offener Inkasso Betrag (abzgl. der Hauptforderung) liegt bei etwa 80€.

Danke

Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen

Liste mal gerundet auf ( Gebühren , Hauptforderung etc)

Also Hauptforderung liegt bei etwa 115€. 13€ Zölle, 90€ Einfuhrumsatzsteuer, 10€ Kaptialbereitst. Provision.

Dazu kommen nicht ganz 100€ Mahngebühren. Etwa 85€ sind das noch.

Gesamtbetrag liegt bei etwa 200€.

Ist das tatsächlich so?

Nein. Natürlich trägst du die Konsequenz (Adressermittlungskosten seitens DHL), sofern du einen Umzug nicht meldest und offene Rechnungen hast.

Allerdings darfst du das Inkassobüro gerne ignorieren. Hauptforderung, Verzugszinsen, und Adressermittlung an DHL.

Ja du wirst um die Zahlung nicht herumkommen... schließlich war es dein Verschulden das du die Rechnung nicht erhalten hast. Der Rechnungsteller kann ja nicht riechen das du umgezogen bist.. :-D

Inkassokosten muss man trotzdem nicht bezahlen. Die stellen nach Ansicht vieler Gerichte einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Zudem sind 100€ Gebühren hoffnungslos überzogen. Ich empfehle das Durchlesen von §4 Absatz 5 RDGEG.

Details und Hintergrundinfos: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1