Wie schnell Inkasso gerechtfertigt?

4 Antworten

Eine Zahlungserinnerung ist dasselbe wie eine Mahnung. Insofern warst du in Verzug und du musst den verzugsschaden auch bezahlen.

Aber:

Wenn du am 26.7. beispielsweise nach Ende des Bank-Buchungstages (i.d.R. nach 20 Uhr) überwiesen hast, war das Geld spätestens am 28.7. auf deren Konto.

Das Inkasso wurde offenbar einen Tag später erst beauftragt. So oder so ist bei geschäftserfahrenen Gläubigern bereits nicht nötig, Inkassokost6en zu bezahlen. In deinem Fall aber war die Einschaltung des Inkassos einfach nur grober Unfug.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Sie wurden eingeschaltet, deutlich nachdem ich bezahlt hatte. Ich weise ihre Gebühren ganz grundsätzlich zurück. Weitere Bettel- oder Drohbriefe ändern an meiner Haltung nichts und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Halten Sie sich an den Vertrag mit ihrer Mandantin und lassen sie sich von ihrer Mandantin bezahlen. Von mir sehen sie keinen Cent."

Ja, natürlich.

Die Zahlung muss ja bereits am 5.7. überfällig gewesen sein. Auf die Zahlungserinnerung (die kannst du als 1. Mahnung deuten) hast du nicht reagiert.

Es besteht keine Pflicht seitens des Gläubigers, weitere Mahnungen zu senden, bevor er ein Inkassobüro einschaltet.

Selbst wenn du die Zahlung vor Eingang des Inkasso-Schreibens getätigt hast, solltest du dich zwingend mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, um abzuklären ob es für dich damit erledigt ist oder nicht.

@Anni478

Nicht anrufen denn er spricht nur mit einem call agent. 

Mit der Zahlung an den Gläubiger ist es i.d.R. getätigt. Inkassogebühren sind nur in Ausnahmefällen durchsetzbar.

Da du ohne Erfolg abgemahnt wurdest, ist die Einschaltung eines Inkassounternehmens rechtens. Die dabei entstandenen Kosten musst du begleichen, da sie durch den Zahlungsverzug entstanden sind, es handelt sich also um eine Form von Schadenersatz.

Hier ein Artikel: http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/

Da ich kein Jurist o.ä. bin, ist diese Auskunft ohne Gewähr.

es handelt sich also um eine Form von Schadenersatz.

Dazu müsste der Gläubiger aber das Inkassobüro bezahlen. Die meisten Inkassobüros arbeiten jedoch auf Flat oder Erfolgsbasis. Ergo gibt es keinen Schaden der zu ersetzen wäre.

In dem link wird aber eher dazu geraten die Inkassogebühren nicht zu zahlen da nicht durchsetzungsfaehig ;-) 

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Rechtens vielleicht, durchsetzbar nicht.

Inkassobüros zu ignorieren macht das Leben zumeist leichter. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die Mahnbescheide beim Amtsgericht. Und Vollstreckungsbescheide oder Urteile die ergehen.

@KaterKarlo2016

Wer redet denn hier von Mahnbescheides? Außerdem kann man einem Mahnbescheid widersprechen, sogar komplett ohne Begründung. Dann ist das Inkasso exakt genauso weit wie zuvor.