Muss ich in einem YouTube Video Nummernschilder zensieren?

10 Antworten

Solange es nicht dein eigenes Kennzeichen ist, MUSST du aus Datenschutz diese zensieren. Hier könnten einige Probleme auf dich zu kommen, wenn du es nicht machen würdest.

DocSchneider  04.02.2016, 10:43

Welche schutzbedürftigen Daten gehen denn aus einem abgebildeten Kennzeichen hervor?

Nein, man muss keine Nummernschilder zensieren. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun.Welchen datenschutzrechtlichen Mehrwert kann man aus einem Nummernschild ableiten, das man auf einem Foto oder im Video sieht? Keinen, es ist das gleiche, als wenn man dieses Fahrzeug im öffentlichen Verkehr sieht. Man bekommt ja keine Daten des Halters dazu.

Der Verweis auf "Recht am eigenen Bild" ist Unsinn, denn auf einem Foto/Video mit Auto und Kennzeichen ist i.d.R. keine Person zu erkennen, die das Recht am eigenen Bild für sich beanspruchen könnte.

ThomasMorus  04.02.2016, 13:32

Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2006 (im wesentlichen eine Zusammenfassung eines BGH Urteils von 1979. Zeigt aber, dass die Rechtsprechungslinie noch halbwegs aktuell ist)

Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden. kann Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis- Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden.

Ich habe jetzt keine Zeit, dir exakte Belege zur Nummernschild-Rechtsprechung raus zu suchen. Ich kann dir aber sagen, dass jeder Jurist, mit dem ich je über das Thema geredet habe, das so sieht (einschließlich meines ehemaligen Presserechts-Dozenten) und dass alle Redaktionen, in denen ich je gearbeitet habe, Nummernschilder unkenntlich machen.

DocSchneider  04.02.2016, 18:42
@ThomasMorus

Mit deinem Urteil kommst du wieder mit dem Thema Personen. In der Frage geht es um Kennzeichen. Die haben *nichts* mit Recht am eigenen Bild zu tun.

Urteile kann ich allerdings auch, im folgenden Urteil des Landgerichts Kassel (Beschluss v. 10.05.2007, Az.: 1 T 75/07) ging es darum, ob bei der Veröffentlichung von Bildern mit Kennzeichen irgendwelche Persönlichkeitsrechte berührt werden:

"[…] Es handelt sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Dies ergibt sich bereits daraus, dass das Kraftfahrzeugkennzeichen eines Kraftfahrzeughalters zwar nicht für jedermann aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen ist, dass aber bei Kenntnis der Person und deren Anschrift die sichtbaren Daten des von dieser Person benutzten Kraftfahrzeuges unschwer ermittelt werden können. […]“

DocSchneider  04.02.2016, 18:49
@ThomasMorus

Es gibt ja auch sowas wie einen Pressekodex. Ich weiß, dass das in vielen Redaktionen Usus ist, z.B. bei Unfällen die Kennzeichen unkenntlich zu machen. Das ist ja auch nicht prinzipiell schlecht, das heißt aber nicht, dass das immer ein Gesetz verbieten muss.

Schön, dass bei einer rechtlichen Frage die Community mal geschlossen der richtigen Meinung ist ^^

Ja, du musst Nummernschilder zensieren. Das ergibt sich aus dem "Recht am eigenen Bild" nach KUG §22.

Jeder darf eben selbst bestimmen, ob und wie Bilder veröffentlicht werden, auf denen er erkennbar ist. Und weil über das Nummernschild der Fahrzeughalter identifiziert werden kann, muss es unkenntlich gemacht werden.

DocSchneider  04.02.2016, 10:42

"Geschlossen der falschen Meinung" muss es lauten. Wie so häufig.

ThomasMorus  04.02.2016, 13:33
@DocSchneider

Völliger Unfug und mit dem ersten Google-Treffer zu "Recht am eigenen Bild" zu belegen.

Aber Hauptsache erstmal große Töne spucken.

DocSchneider  04.02.2016, 18:36
@ThomasMorus

Du verstehst doch gar nicht, was Recht am eigenen Bild bedeutet. Da geht es um Bilder von *Gesichtern*, von Personen! Nicht um Nummernschilder!

Wenn es nicht dein eigenes ist, würd ich es machen, könnte rechtliche Folgen mit sich ziehen

DocSchneider  04.02.2016, 10:44

rechtliche Quelle?

Ja das sind nicht deine daten...

DocSchneider  04.02.2016, 10:45

Welche Daten?