KFZ Nummernschilder behalten bei vorrübergehender Abmeldung?
Moin zusammen.
Wenn ich mein KFZ für 2-3 Monate abmelden und dannach wieder anmelden möchte ... kann ich meine Nummernschilder behalten und diese bei neuer Anmeldung verwenden?
Wie ich gesehen kostet die Abmeldung um die 6,- EUR, wie ist das mit der Anmeldung?
- muss ich die vorhandenen Nr-Schilder als Wunschkennzeichen angeben und zusätzlich zahlen?
- kann ich die alten Schilder behalten, oder werden bei Anmeldung ganz neue hergestellt (ich auch wieder bezahlen muss)?
Wer kennt sich aus und kann mir evtl auch Kosten dazu nennen (Niedersachsen)
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag!
5 Antworten
Ich hab meine Kennzeichen immer mitgenommen , entweder wiederverwendet bei Wiederzulassung oder ans Garagentor genagelt .. über Preise kann ich keine Aussagen machen aber teuer ist das nicht.. Bei vorübergehender Abmeldung bleibt das kennzeichen eh bis zu 11 Monaten auf das Fahrzeug Reserviert wenn s nicht ein anderer schon reserviert hat ., das sollte aber mit der Zulassungsstelle im Vorfeld geklärt werden.. abmeldezeiten bis zu sechs Monaten sind problemlos.,. Joachim.
Kennzeichen werden gemäß aktueller Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) seit 2007 bei Abmeldung eines Fahrzeugs direkt freigegeben und stehen dadurch prinzipiell auch anderen "Kunden" zur Verfügung. Will man das Kennzeichen später nochmal haben, so geht das problemlos, man muss es nur direkt bei der Abmeldung reservieren, für ein paar Euro. Außerdem wird kein Unterschied mehr zwischen vorübergehender Abmeldung und endgültiger Stillegung gemacht, das nennt sich nun Außerbetriebsetzung. Die Kennzeichenschilder können prinzipiell wiederverwendet werden, allerdings in der Regel nur, wenn es sich um Euroschilder handelt, die älteren DIN-Kennzeichen werden dagegen meist nicht mehr abgestempelt.
Bei Abmeldung des Fahrzeuges muss man das Kennzeichen reservieren. Man muss angeben, wie lange es reserviert werden soll. Die Gebühren für die Reservierung sind je Bundesland unterschiedlich (mindestens jedoch 2,60 € nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nr.230). Einige Bundesländer verlangen für die erneute Zuteilung (gleiches Fahrzeug / gleicher Halter) noch 10,20€ (Wunschkennzeichengebühr). Alte Kennzeichen können, sofern noch guter Zustand, weiter Verwendung finden. Gruß von der Zulassungsstelle Hamburg
bei der abmeldung kannst du dein kennzeichen reservieren lassen (gratis) und bei der wiederanmeldung als wunschkennzeichen wieder bekommen (kostet ca. 11 euro)
http://www.gutefrage.net/frage/neues-auto-anmelden-kennzeichen-behalten
da gab es die Frage schon mal. Am Sichersten ist, bei der entsprechenden Zulassungsstelle nachfragen.