Foto von Autos veröffentlichen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ja definitiv 😂 hi ich bin Carspotter und mache das seit 6 Jahren hobbymäßig und täglich 😂 noch nie etwas zensiert, noch nie etwas passiert. Solang du den Fahrer damit nicht in ein schlechtes licht rückst (z.b. Unfälle oder um drauf aufmerksam zu machen dass er falsch parkt oder dein Nachbar der dich nervt etc.) ist alles in Butter. Das Kennzeichen ist ja ungewollt drauf, ohne dass du es verhindern kannst. Selbes gilt für Menschen die im Hintergrund auf Urlaubsfotos sind. Man kann sie eben nicht alle vertreiben. Für die öffentlich rechtlichen (Fernseher z.b.) gilt da glaube ich strengeres recht. Die zensieren ja absolut immer alles. Aber auch da bin ich mir unsicher.

fest steht zumindest dass du es zensieren musst wenn der Fahrer dir dies ausdrücklich und persönlich anfordert. In dem Fall bist du verpflichtet (gilt auch per email, Anruf etc. Solang es beweisbar ist dass er das wirklich ist.

habakuk63  24.01.2022, 07:37

Das Kfz-Kennzeichen muss unkenntlich gemacht werden.

NICKATION  24.01.2022, 10:27
@habakuk63

nicht Solange es einfach ungewollt im „Hintergrund“ vorhanden ist. Du kannst es ja schlecht abbauen. Sobald du jedoch explizit das Kennzeichen fotografierst oder darauf hinweist und somit das Kennzeichen zum Thema des Fotos machst darfst du es nicht. Wie gesagt ist das bei Unfällen oder anderen negativen Dingen oder gar dashcam Aufnahmen nochmal ne andere Geschichte, aber solang du einfach nur ein schickes Auto siehst, fotografierst und hochlädst ist das absolut okay.

Bei einer Immobilie würden die Bilder dem gehören, der der Besitzer des jeweiligen Grundstück ist. Die Veröffentlichung bedarf dann der jeweiligen Genehmigung oder findet durch den Eigentümer an Ort und Stelle statt. (Was Veröffentlichung angeht während der Zeit) Bei einer Firma hast du mit Sicherheit die Situation dass Werbung erwünscht ist. Außerdem ist dort Personal und eventuell sogar ein Sicherheitsunternehmen beschäftigt was für Ordnung dort sorgt.

Grundsätzlich haben alle ein Recht auf Öffentlichkeit und sich frei zu bewegen, da rechnest du natürlich wie jeder andere auch, mit einem gesunden Menschenverstand, so dass nicht jemand meint irgendwas machen zu dürfen, nur weil er ein Foto hat, z.B. von einem Zaun dort und eine Kuh freizulassen. (nur weil er das mal auf einem Foto gesehen hat wie das geht.)

Du bist nicht schuld wenn etwas passiert, nur weil jemand ein Foto von dir erhalten hat auf dem ein Ort oder ein Kennzeichen zu sehen ist.

Wenn du ein Auto fotografierst und das Nummernschild ist drauf, dann ist doch alles bestens. Dadurch weiß man dann doch genau wer der Besitzer ist. Jedes Auto hat nachweislich nur einen einzigen Besitzer. Auch wenn es sich um Fahrgemeinschaften handelt.

Will jemand nicht dass man ihn in der Öffentlichkeit mit einem Auto fotografiert, dann muss er es in einer Garage abstellen wo es nicht zu sehen ist.

Bei allen anderen Möglichkeiten hast du einen Recht an deiner eigenen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und so wie es Autos gibt, so gibt es eben auch Menschen, die sich bewegen und Bilder die man dort sieht.

Ich wüsste wirklich nicht, was für einen Nachteil für einen Autobesitzer entsteht, wenn es ein Foto von dem Auto gibt. (Punkt) ich kann dieser Theorie, dass es nicht erlaubt ist, ein Bild zu haben, von etwas was zu sehen ist... überhaupt keinen Nutzen aberkennen...

Wenn ich ein Auto habe, dann habe ich das auch, dann gibt es auch ein Bild davon, jedes Mal, wenn ich damit irgendwo bin.

Meiner Meinung nach ist das doch eher eine Anerkennung, meistens, als eine Kritik.

Also wenn ich ein Auto habe, dann habe ich NICHTS dagegen, wenn jemand ein Foto von mir mit dem Auto macht, das finde ich echt seltsam. Dann braucht man sich ansonsten keines zu kaufen 🤣

Schönen Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt wohl (noch) keine verfügbaren Urteile dazu. Aber es ist davon auszugehen, dass das immer wieder gern genommen Urteil vom Amtsgericht Kassel (wonach man das nicht müsse) wohl nicht der neuen EU Datenschutzrichtlinie entspricht. Immerhin ist das Urteil auch schon von 2007.

Wenn du es zensierst dürfte das kein Problem sein, doch die genaue Rechtslage dazu weiß ich nicht.