Muss ich für meine Frau Unterhalt zahlen wenn wir keine Kinder zusammen haben?

8 Antworten

Im Trennungsjahr wirst du Trennungsunterhalt zahlen müssen, wenn es eine Gehaltsdifferenz zwischen euren Gehältern gibt (oder sie dir, wenn sie die besser verdienende ist).

Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in sehr seltenen Fällen gewährt, z.B. wenn deine Frau krankheitsbedingt nicht für sich selber sorgen kann. Ansonsten nicht.

Hallo,

als Ex-Ehepartner kann man ab der Scheidung nachehelichen Unterhalt beantragen. Eigentlich ist aber jeder erst einmal dazu verpflichtet sich selbst zu unterhalten, sollte einer der Partner dazu aber aus triftigen Gründen nicht in der Lage sein muss der andere zuzahlen.

Wenn dein Einkommen über deinem Selbstbehalt von 1.200€ liegt UND deine Frau Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit hat musst du ihr also Unterhalt zahlen.

Es gibt verschiedene Unterhaltstatbestände. Ich würde mich dazu an deiner Stelle mal belesen: https://www.scheidung.de/nachehelicher-unterhalt.html

Viel Glück!

Ehegatten sind während der Ehe einander zum Unterhalt verpflichtet. Nachehelicher Unterhalt ist noch einmal komplizierter.

Ehepartner sind sich ggf. gegenseitig unterhaltspflichtig im Rahmen des "Familienunterhaltes" - wenn sie dazu auch entsprechend "leistungsfähig" sind.

Dies gilt also auch bei einer Trennung und nennt sich "Trennungsunterhalt".

Bis zur Scheidung hätte dann der Ehepartner, der das geringere Einkommen erzielt, Anspruch auf Trennungsunterhalt an seinen Noch-Ehepartner..., aber nur, wenn der selbst mehr als 1200 Euro verdient (sein "Selbstbehalt").

Nach einer Scheidung muss heutzutage nur noch im Ausnahmefall Unterhalt gezahlt werden ("nachehelicher Unterhalt")..., da Geschiedene ihren eigenen Lebensunterhalt in der Regel selbst erwirtschaften müssen...

Das kann man so pauschal nicht beantworten !

Wenn kein wichtiger Grund vorliegt,der den anderen daran hintern würde für seinen Lebensunterhalt selber aufzukommen,dann muss er dieses auch tun.

Gib doch im Internet einfach mal ein ,, Wann Unterhalt an geschiedenen Partner ",da findest du sicher vieles zum nachlesen.