Muss man Unterhalt zahlen, wenn die ehm. Frau Millionärin ist?

8 Antworten

Für die Frau: nein. Ehegattenunterhalt hängt ja von Bedürftigkeit ab was bei einer Millionärin kaum gegeben sein dürfte. Sie muss allerdings auch nur dann Unterhalt zahlen wenn der Kerl bedürftig ist... Das klärt das Scheidungsgericht aber sehr genau.

Für ein gemeinsames Kind: ja. Das Kind ist ja noch kein Millionär. 😏

warehouse14

Webclon 
Fragesteller
 25.07.2020, 20:12

Du bist ein Genie :-)

warehouse14, UserMod Light  25.07.2020, 20:12
@Webclon

nicht wirklich... 😜

Kindern ja.

das dürfte dir aber kein Problem bereiten, denn über Versorgungsausgleich, Zugewinn und anteiliges Kindergeld bleibt sicherlich genug über dem Selbstbehalt für nichterwerbstätige Unterhaltzahler übrig, eigenes Vermögen wird ja nicht dabei angerechnet, bei deiner "Ex" allerdings auch nicht.. notfalls muß sie sonst leider Grundrente beantragen.. das Gesetz gilt ja auch für Millionärsgattinen, so sie denn Kindererziehung geltend machen können

Nein. Denn Unterhalt zahlen muss der Mehrverdiener. Dass kann in diesem Fall also die Frau sein.

Webclon 
Fragesteller
 25.07.2020, 20:17

Ahja danke gut zu wissen 🤔👍🏻

Wenn sich ein Partner nicht selbst versorgen kann, dann gibt es Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt. Hierbei zahlt der wohlhabendere Partner dem ärmeren Partner Unterhalt.

Kindesunterhalt hat damit nicht zu tun. Denn dieser steht dem Kind per Gesetz von beiden Elternteilen zu. Dieser muss natürlich auch dann gezahlt werden, wenn die Ex-Partnerin Millionärin ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, die Ehefrau muss Trennungsunterhalt zahlen...

Nachehelichen Unterhalt nur dann, wenn es triftige Gründe gibt wie Alter, lange verheiratet, Krankheit etc.

Sind Kinder im Spiel, zahlt der, wo die Kinder nicht leben für die Kinder... Allerdings: ist er nicht leistungsfähig und der andere Elternteil verdient / hat mindestens 3 x so viel Einkommen, dann kann es sein, dass dieser Elternteil, obwohl er die Betreuung inne hat, auch den Kindesunterhalt zahlen "darf", wenn der Andere nicht leistungsfähig ist... So das OLG Dreseden:

https://www.deubner-recht.de/news/familienrecht/details/artikel/kindesunterhalt-folgen-grosser-einkommensunterschiede.html#:~:text=In%20welchem%20Umfang%20muss%20Barunterhalt,wie%20der%20nicht%20betreuende%20Elternteil.