Wieviel unterhalt muss mein zukünftiger Mann für zwei kinder zahlen wenn er 1800€ netto verdient?

5 Antworten

Er hat als Arbeitnehmer einen Selbstbehalt von 1000 € bereinigtem Nettoeinkommen,als Arbeitsloser mit ALG - 1 Anspruch liegt der Selbstbehalt bei 800 € Netto !

Bereinigt ist das Nettoeinkommen dann,wenn min.50 €,allgemein sind es 5 % des Bruttoeinkommens oder max.150 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie Fahrkosten zur Arbeit vom Nettoeinkommen abgezogen hat.

Würde er also 1800 € Netto verdienen und 100 € arbeitsbedingt absetzen können,würde das bereinigte Nettoeinkommen bei 1700 € liegen und das dient dann in der Düsseldorfer Tabelle der Feststellung des Unterhaltsanspruchs des jeweiligen Kindes.

Hat er also für zwei minderjährige Kinder Barunterhalt zu zahlen,kommt es auf das alter der Kinder an,denn danach richtet sich der Unterhaltsanspruch.

Für zwei Kinder von 12 - 17 Jahren und einem anrechenbarem Einkommen von 1700 € Netto,würde der Unterhaltsanspruch pro Kind bei 356 € liegen. Das hälftige Kindergeld ist dabei schon berücksichtigt,welches er von seiner Unterhaltszahlung absetzen kann.

Erst danach würdest du an der Reihe sein,daran ändert auch eine Heirat nichts.

Ändern würde sich dann erst etwas,wenn ihr eigene Kinder bekommen würdet,dann muss sein bereinigtes Nettoeinkommen auf die ganzen Kinder prozentual verteilt werden,je nach Anspruch des jeweiligen Kindes.

Das würde erfolgen,wenn er dann mit seinem bereinigten Nettoeinkommen nicht jeden Kind den Unterhalt leisten könnte,so wie es die Düsseldorfer Tabelle vorsieht.

Dann müsste diese oben genannte ( Mangelberechnung ) Berechnung durchgeführt werden.

Manolya77 
Fragesteller
 09.05.2014, 18:48

Vielen vielen Dank für die audführliche Info :)

Er hat einen Selbstbehalt von 1000 Euro, wenn er also 800 drueber verdient, dann muss er natuerlich Unterhalt fuer seine Kinder zahlen nach Alter und Duesseldorfer Tabelle.

Das Gehalt der Kindesmutter spielt dabei keinerlei Rolle, das Geld ist ja fuer die Kinder, nicht fuer die Mutter. Und die Mutter leistet ja bereits die Betreuung, waehrend der Vater barunterhaltspflichtig ist. Wenn ihr heiratet, aendert das nichts, du kannst dir ja einen Job suchen, er bekaeme mit der Steuerklasse III nach Heirat aber auch wiederum mehr Netto raus.

Wenn ihr Kinder bekommt, dann sind mehr unterhaltsberechtigte vorhanden und wenn fuer alle 3 nicht genug vorhanden ist, um den vollen Unterhalt zu zahlen, wuerde eine Mangelberechnung erfolgen. D.h. in diesem Fall, die vorhandenen 800 Euro werden altersmaessig auf die Kinder verteilt. Besteht zu der Zeit aber ein festgelegter Titel oder schriftliche Unterhaltsvereinbarung, dann muesste man eine Unterhaltsabaenderungsklage anstreben, wenn das Baby da ist, um eine Neuberechnung zu erreichen. So lange muss er weiter voll zahlen.

Das Einkommen der Mutter spielt für die Berechnung des Kindesunterhaltes keine Rolle.

Das Du nach Hamburg ziehst muss nicht unbedingt mit sich bringen, dass Du dort Hausfrau bist. Zuhause bleiben muss man sich leisten können. Auch in Hamburg kann man sich um Jobs bewerben und arbeiten.

Kindesunterhalt kommt immer vor Unterhalt für die neue Frau. Nur die Kinder haben den gleichen Rang.

http://www.rechtsanwaeltin-kruesmann.de/anwalt1

der unterhalt errechnet sich im wesentlichen aus dieser Tabelle.

wenn ihr heiratet ändert sich nichts

Manolya77 
Fragesteller
 09.05.2014, 16:16

Vielen dank für die Antwort.

Und wie ist es wenn er weniger als 1045€ verdient?

Gerneso  09.05.2014, 16:18
@Manolya77

Er darf sein Gehalt nicht mutwillig verringern, um Zahlungen für die Kinder zu umgehen.

Manolya77 
Fragesteller
 09.05.2014, 16:23

Ja natürlich nicht, aber die arbeit ist nicht sicher :( Wenn die stelle nicht klappt gibts noch eine andere stelle da es leider nicht mal um 1000€ geht..

dein "zukünftiger mann" hat einen scheidungsanwalt.. den soll ER' fragen.......................