muss eine Vollzeit berufstätige Frau Unterhalt an ihrem arbeitslose geschiedenen Mann zahlen?

12 Antworten

Erst einmal muss er Unterhalt für eure Kinder zahlen, wenn sie beide bei dir leben. Da er Hartz 4 bezieht, wird das kaum möglich sein für ihn, den vollen Unterhalt zu zahlen. Solange er nicht zahlt, erbringst du Betreuungs-und Barunterhalt für beide Kinder. Der Unterhalt für die Kinder geht auf jeden Fall vor. Außerdem wenn dein Mann gesund ist, ist er in der Lage zu arbeiten. Bei Trennungsunterhalt sieht es anders aus, aber auch da wird erst der Unterhalt für beide Kinder abgezogen, ein Erwerbsbonus von 10%

diese Satz verstehe ich nicht ganz: 

 Bei Trennungsunterhalt sieht es anders aus, aber auch da wird erst der Unterhalt für beide Kinder abgezogen, ein Erwerbsbonus von 10%

Im Trennungsjahr muss der leistungsfähigere Ehepartner prinzipiell dem Partner mit deutlich geringerem / keinem Einkommen Trennungsunterhalt bezahlen. 

Wie viel das sein wird, das richtet sich nach Deinem Einkommen unter Berücksichtigung deiner anerkennbaren Aufwendungen für die beiden Kinder. ( sofern sie weiterhin in Deinem Haushalt leben und noch unterhaltsberechtigt sind. )

Diese Aufwendungen würden dann von Deinem Netto-Einkommen abgezogen werden. Und davon bekäme der EX-Gatte dann höchstens noch 3/7. Und das auch nur für DEN Fall, dass Du insgesamt mit der Unterhaltszahlung dabei nicht unter den Satz des Existenzminimums für Dich und die beiden Kinder rutschen würdest.

Hier muß man zwei Dinge Unterscheiden. In der Trennungszeit wird in aller Regel Unterhalt geschuldet. Die Erwerbsverpflichtungen des Unterhaltsberechtigten sind hierbei nicht allzu hoch.

Nach der Scheidung steigt die Erwerbsobligenheit des Unterhaltsberechtigen deutlich an, d.h. er muß sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit bemühen. 

Darüberhinaus wäre natürlich zu klären, bei welchen Elternteil die Kinder wohnen sollen. Daraus ergibt sich dann auch, wer gegenüber den Kindern barunterahltspflichtig wird.

Ja sicher , muss man sich während des Trennungsjahres gegenseitig Unterhalt bezahlen

http://www.scheidung.org/ehegattenunterhalt-berechnen/

nicht gegenseitig!

"Wer, wem"!

@Wonnepoppen

..war mißverständlich ausgedrückt - mit gegenseitig meinte ich, dass jeder dem anderen, im Falle der Bedürftigkeit verpflichtet ist

@Wonnepoppen

Der Leistungsfähige ( also der der mehr geld verdient) gegenüber den Bedürftigen ( also den der weniger verdient).

@ichweisnix

...das sagte ich ja: "Im Falle der Bedürftigkeit"

Du musst 3/7 des Unterschieds zwischen seinem Einkommen (das gegebenenfalls bei 0,- Euro liegt) und Deinem anrechenbaren Einkommen zahlen. Es ist aber zweierlei zu berücksichtigen: 1. Eigentlich müsste er für die beiden Kinder Unterhalt zahlen. Da er das nicht macht, musst Du für den Unterhalt aufkommen. Deshalb kannst Du den Mindestunterhat nach der Düsseldorfer Tabelle vorab von Deinem Einkommen abziehen. 2. Da Du eine Doppelbelastung hast - nämlich Kinderbetreuung UND Kindesunterhalt - kannst Du außerdem einen Betreuungsfreibetrag abziehen. Hier kann man nochmal den Mindestunterhalt ansetzen. 3. Nach Ablauf des ersten Trennungsjahres muss der Mann einer Vollzeitarbeit nachgehen. Tut er das nicht, so wird bei ihm ein theoretisches Einkommen, das er erzielen könnte, unterstellt.